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Montag, 19. Dezember 2011

Spruchverfahren Brau und Brunnen AG: Zurückverweisung an das Landgericht

Die Spruchverfahren zur Brau und Brunnen AG (Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sowie Squeeze-out) wurden vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf am 7. Dezember 2011 verhandelt, Az. I-26 W 2/11 (AktE) und I-26 W 3/11 (AktE).

Das OLG will die Verfahren an das Landgericht Dortmund zurückverweisen. Bei dem Squeeze-out-Verfahren habe keine mündliche Verhandlung stattgefunden, was erforderlich gewesen wäre. Auf jeden Fall müsse der gerichtlich bestellte Sachverständige Prof. Dr. Großfeld angehört werden.

Hinsichtlich der Frage, welche Fassung des IDW-Standards anzuwenden sei (2000 oder 2005), differenzierte das OLG. Soweit es sich um Bewertungsfragen handele, sei auf die zum damaligen Zeitpunkt gültige Fassung abzustellen. Soweit es um die bessere Ermittlung des Sachverhalts gehe, könnten neuere Methoden bessere Erkenntnisgewinne ergeben (hier etwa bei der Zinsstrukturkurve).

Nach der erstinstanzlichen Entscheidung des Landgerichts sollte die Hauptaktionärin, die zur Oetker-Gruppe gehörende RB Brauholding GmbH, EUR 120,40 statt der ursprünglich gebotenen EUR 86,38 bzw. dann erhöht auf EUR 88,51 je Aktie zahlen.

Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

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