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Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Sonntag, 30. Dezember 2012

Derby Cycle AG: Übertragungsbeschluss in das Handelsregister eingetragen

Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung wirksam

Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG

Cloppenburg, den 28. Dezember 2012 - Das Amtsgericht Oldenburg hat heute den von der Hauptversammlung der Derby Cycle AG am 23. November 2012 gefassten Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in das Handelsregister eingetragen. Mit der Eintragung in das Handelsregister ist der Übertragungsbeschluss wirksam geworden. Zugleich sind die Aktien der Minderheitsaktionäre gegen eine angemessene Barabfindung, die der Hauptaktionär Pon Holding Germany GmbH auf EUR 31,56 je Stückaktie festgelegt hat, auf den Hauptaktionär übergegangen. Die Pon Holding Germany GmbH ist nunmehr alleinige Anteilseignerin der Derby Cycle AG.

Die Derby Cycle AG beabsichtigt, noch heute den Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie im Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zu beantragen. Über eine Aussetzung des Handels bis zum Widerruf der Zulassung entscheidet die Frankfurter Wertpapierbörse. Die Einstellung der Börsennotierung der Aktien der Derby Cycle AG wird in Kürze erwartet.

Samstag, 29. Dezember 2012

itelligence AG: Einleitung Squeeze-out Verfahren durch NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
 
Bielefeld, 28. Dezember 2012 - Die NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf hat dem Vorstand der itelligence AG heute das förmliche Verlangen gemäß § 327a AktG übermittelt, die Hauptversammlung der Gesellschaft möge die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen (Squeeze-out).
 
Nach Vollzug des öffentlichen Erwerbsangebots hält die NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG unmittelbar mehr als 95% des Grundkapitals der itelligence AG. Die NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG ist damit Hauptaktionärin im Sinne von § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG. Der Beschluss der Hauptversammlung der itelligence AG über den Squeeze-out wird voraussichtlich in der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der itelligence AG gefasst werden, die derzeit für den 23. Mai 2013 geplant ist.
 
Kontakt: Katrin Schlegel, itelligence AG, Tel: +49 (0) 521 - 91 44 8106; katrin.schlegel@itelligence.de

Sonntag, 23. Dezember 2012

Avent kommt bei Douglas Holding AG auf über 95%: Squeeze-out möglich

Im Rahmen des Übernahmeangebotes für die Douglas Holding AG bringt es der Finanzinvestor Advent zum Stichtag 19. Dezember 2011 auf einen Anteil am Grundkapital von 95,33%. Inklusive der Aktien aus dem Besitz der Douglas-Gründerfamilie Kreke (12,73%) wurden dem Übernahmevehikel des Finanzinvestors, der Beauty Holding Three AG, im Rahmen des Übernahmeangebotes bislang 93,09% angedient. Mit Aktienkäufen außerhalb der Offerte wurden seit dem 4. Dezember 2012 weitere 2,24% eingesammelt.

Mit mehr als 95% der Anteile kann Advent nun einen Antrag auf Ausschluss der übrigen Aktionäre (Squeeze-out) stellen.

Donnerstag, 20. Dezember 2012

Lobbyisten versuchen das Spruchverfahren zu beschneiden

von Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier[1]

Unter dem Decknamen „Änderungen im Umwandlungsrecht mit Folgeänderungen anlässlich der Aktienrechtsnovelle 2012“ wird derzeit ein weiterer Versuch unternommen, die Rechte von Aktionären massiv zu verkürzen. Auf „Wunsch“ von Rechtspolitikern der Regierungskoalition wurde der Vorsitzende des Handelsrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins gebeten, einen Regelungsvorschlag für eine alternative Abfindung in Aktien bei Verschmelzungen zu unterbreiten. Der von dem Vorsitzenden nunmehr vorgelegte Vorschlag geht weit über die Anfrage hinaus und hat es in sich, da er zusätzlich eine Änderung des Spruchverfahrensgesetzes vorsieht: Für alle Spruchverfahren soll zukünftig die Entscheidung durch das Oberlandesgericht als erste und einzige Instanz etabliert werden.

Kurzanmerkung: Der Vorschlag ist absurd. Durch die Hintertür wird der Versuch unternommen, noch vor Ablauf der Legislaturperiode lediglich eine Instanz in Spruchverfahren zu etablieren. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts wäre dann unanfechtbar, so dass den betroffenen Aktionären jegliche weitere Prüfungsmöglichkeit genommen werden würde. Die fehlende Prüfungskontrolle einer derartigen richterlichen Entscheidung ist mit rechtsstaatlichen Grundsätzen schlichtweg unvereinbar. Es muss Möglichkeiten geben, richterliche Entscheidungen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht überprüfen zu lassen. 

Dies gilt insbesondere auch für die Spruchverfahren, die mit Blick auf die vermögensrechtliche Kompensation in Abfindungsfällen die einzige Prüfungsmöglichkeit bieten. Früher ebenfalls mögliche Anfechtungsrügen, die im Hauptverfahren auch im Instanzenzug verfolgt werden können, greifen hier wegen der ausschließlichen Anwendbarkeit des Spruchverfahrens nicht. 

Ebenfalls ist die Konzentration auf die ohnehin überlasteten Oberlandesgerichte unpraktikabel; in tatsächlicher Hinsicht wohl auch undurchführbar, da die zeitlichen Ressourcen, die für die Bearbeitung derart umfangreicher Fälle erforderlich ist, schlichtweg fehlen. Es steht dann zu befürchten, dass die mit der Angelegenheit ausschließlich beschäftigten Oberlandesgerichte aus bloßen Vereinfachungsründen - soweit irgendwie noch begründbar - allein auf den Börsenkurs abstellen, um umfangreiche und oftmals zeitintensive Auseinandersetzungen mit den einschlägigen Bewertungsverfahren zu vermeiden. Die wirtschaftlich volle Entschädigung der Aktionäre dürfte dann oftmals auf der Strecke bleiben. 

Wahrscheinlich ist dies auch das ungeschriebene Ziel des Entwurfs. Es geht nicht um die propagierte Beschleunigung der Verfahren sondern darum, die Anreize der mit der Sache beschäftigten Gerichte zu erhöhen, von einer umfassenden Prüfung abzusehen und allein auf den Börsenkurs abzustellen. 

Fazit: Der Entwurf zielt darauf ab, rechtliche Prüfungsmöglichkeiten mit Blick auf Abfindungsmaßnahmen faktisch komplett auszuschalten. Dies ist mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar. Der Entwurf ist offensichtlich ausschließlich von der Industrie und einschlägig bekannten Großkanzleien initiiert worden, die versuchen, als verlängerter Arm der Industrie im Interesse ihrer Mandanten Einfluss auf die Gesetzgebung auszuüben. Hier wird der Bock zum Gärtner gemacht. Dass die Beteiligten einen derart interessengesteuerten Vorschlag dem Bundesjustizministerium als ernstgemeinten Entwurf vorlegen, verwundert doch sehr.

[1] Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier ist Partner bei Dreier Riedel Rechtsanwälte, Düsseldorf.

aus: Spruchverfahren aktuell (SpruchZ) Nr. 2/2012

Zweite Ausgabe der Zeitschrift Spruchverfahren aktuell (SpruchZ) veröffentlicht

http://www.slideshare.net/SpruchZ/spruchverfahren-aktuell-spruchz-nr-22012

Mittwoch, 19. Dezember 2012

Oppenhoff & Partner begleitet Weinig erfolgreich bei Spruchverfahren

Pressemitteilung von OPPENHOFF & PARTNER vom 18. Dezember 2012

Das OLG Karlsruhe hat als Beschwerdeinstanz im Spruchverfahren entschieden, dass die in 2002 gezahlte Abfindung im Rahmen eines Ausschlusses der Minderheitsaktionäre („Squeeze Out“) der damals noch börsennotierten Michael Weinig AG angemessen war (Az. 12 W 66/06).

Die Gerichte hatten in beiden Instanzen umfassende Bewertungsgutachten in Auftrag gegeben, deren Erstellung mehrere Jahre dauerte.

Bereits 2011 hatte die Weinig ein Spruchverfahren vor dem OLG Karlsruhe gewonnen; dabei ging es um die im Jahr 2000 beschlossene, später aber für nichtig erklärte Eingliederung der Michael Weinig AG in die Weinig International AG.

Ein Team von Oppenhoff & Partner unter Leitung von Dr. Günter Seulen beriet und vertrat in beiden Verfahren die Weinig International AG, Hauptgesellschafterin der Michael Weinig AG und Schuldnerin der Abfindung. Das Team umfasste außerdem Dr. Falk Osterloh (beide Gesellschaftsrecht), Silvanne Helle und Dr. Vanessa Pickenpack (beide Prozessrecht).

Oppenhoff & Partner steht für mehr als 100 Jahre Rechtsberatung auf höchstem Niveau.

Unsere unabhängige Kanzlei berät nationale und internationale Unternehmen und Unternehmer umfassend im Wirtschafts- und Steuerrecht.

Jörg Overbeck
Leiter Marketing und Kommunikation
OPPENHOFF & PARTNER
Konrad-Adenauer-Ufer 23
50668 Köln

ANZAG Andreae-Noris Zahn AG: ANZAG Hauptversammlung beschließt Squeeze-out

Pressemeldung vom 18. Dezember 2012
 
Frankfurt am Main - Die außerordentliche Hauptversammlung der Andreae-Noris Zahn AG (ANZAG) hat heute den Squeeze-out der Minderheitsaktionäre beschlossen. Die Börsennotierung endet nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister.
 
Die Aktionäre der ANZAG haben auf der außerordentlichen Hauptversammlung in Frankfurt am Main der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin Alliance Healthcare Deutschland Holdings 1 GmbH, ein Unternehmen der Alliance Boots Gruppe, zugestimmt.
 
Das so genannte Squeeze-out-Verfahren erlaubt es Mehrheitsaktionären, die Anteile der Minderheitsaktionäre gegen Zahlung einer angemessenen Barabfindung zu übernehmen. Voraussetzung ist nach Paragraph 327a des Aktiengesetzes, dass der Mehrheitsaktionär über mindestens 95 Prozent der Aktien verfügt. Alliance Healthcare Deutschland Holdings 1 GmbH hält seit dem 22. Juni diesen Jahres unmittelbar und mittelbar Aktien, die etwa 96 Prozent des Grundkapitals der ANZAG darstellen.
 
Mit Eintragung des nun von den Aktionären beschlossenen Squeeze-out im Handelsregister werden die restlichen Aktien gegen eine Barabfindung in Höhe von 29,02 Euro je Aktie auf die Alliance
Healthcare Deutschland Holdings 1 GmbH übertragen. Danach wird die Notierung der ANZAG Aktie an den Börsen und im Freiverkehr eingestellt und die Börsenzulassung widerrufen. "Wenn jetzt nach 90 Jahren das Ende der Börsennotierung der ANZAG bevorsteht, wird die neue Gesellschafterstruktur das Unternehmen angesichts der wettbewerbsintensiven Marktsituation stabilisieren und darüber hinaus zahlreiche Impulse für eine erfolgreiche Zukunft geben", unterstrich Dr. Thomas Trümper, Vorstandsvorsitzender der ANZAG.
 
Diese Pressemeldung steht unter www.anzag.de/de/presse zum Download zur Verfügung.
 
Über die ANZAG
Die Andreae-Noris Zahn AG (ANZAG) ist ein Unternehmen der Alliance Boots Gruppe. Mit rund 2.730 Mitarbeitern (auf Vollzeitkräfte umgerechnet, inklusive Ausland), drei Auslandsbeteiligungen und einemUmsatz von jährlich rund 4,6 Mrd. Euro gehört das Unternehmen zu den führenden Pharmagroßhändlern in Deutschland. Die ANZAG besitzt mit 25 Niederlassungen das dichteste Auslieferungsnetz, sie unterstützt die selbstständigen Apotheken unter anderem mit dem Kooperationskonzept vivesco bei der Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit unter sich
verändernden Marktbedingungen.
 
Die Andreae-Noris Zahn AG ist im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet. Die ISIN lautet DE0005047005, das Börsenkürzel "ANZ".

Dienstag, 18. Dezember 2012

Bundesjustizministerium beschäftigt sich mit Vorschlag einer massiven Einschränkung des Spruchverfahrens

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Unter dem Betreff  "Änderungen im Umwandlungsrecht und Folgeänderungen anlässlich der Aktienrechtsnovelle 2012" hat das deutsche Bundesministerium der Justiz ein Rundschreiben an die "am Gesellschaftrecht interessierten Verbände" geschickt. Nach den aus meiner Sicht sehr großaktionärsfreundlichen Vorschlägen soll ein Nachteilsausgleich gemäß § 15 UmwG auch durch die Gewährung zusätzlicher Aktien ermöglicht werden. Darüber hinaus wurde ein alter, längst in der Mottenkiste verschwundener Vorschlag wieder hervorgeholt. Es wird erwogen, die Rechtsschutzmöglichkeiten bei Spruchverfahren massiv einzuschränken. Die Verfahren sollen ohne Korrekturmöglichkeit in nur einer Instanz beendet werden. Das dafür als erste und einzige Instanz vorgesehene Oberlandesgericht - eine völlig unsystematische Ausnahmeregelung - dürfte dafür allerdings ungeeignet sein. Auch ist eine weitere Zersplitterung der bereits jetzt regional extrem uneinheitlichen Rechtsprechung zu Spruchverfahren zu erwarten (die bereits zu ersten Fällen von forum shopping geführt haben).

Zu den Vorschlägen kann bis zum 15. Januar 2013 Stellung genommen werden:

Bundesministerium der Justiz, Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
Fax-Nr. 030 / 18 580 - 95 25
Aktenzeichen: III A 1 - 3501/24

Zuständig ist Herr Ministerialrat Dr. Hans-Werner Neye.

________
 
Der Text des Rundschreibens lautet:

"Sehr geehrte Damen und Herren, 

im Rahmen der Beratungen über die Aktienrechtsnovelle 2012 im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages wird derzeit von Seiten der Rechtspolitiker der Regierungskoalition erwogen, auch einige grundlegende Änderungen im Umwandlungsgesetz und in weiteren gesellschaftsrechtlichen Gesetzen einzuführen. 

Dazu hat auf Wunsch der Rechtspolitiker der Vorsitzende des Handelsrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins einen Regelungsvorschlag für eine alternative Abfindung in Aktien bei der Verschmelzung auf eine Aktiengesellschaft unterbreitet, der einen früheren Vorschlag des DAV aus dem Jahr 2007 fortentwickelt. In diesem Zusammenhang werden ferner Erleichterungen für die Ausgliederung vorgeschlagen. 

1. Zur Verschmelzung ist vorgesehen, den Nachteilsausgleich gemäß § 15 UmwG an Stelle der bisher lediglich möglichen baren Zuzahlung auch durch die Gewährung von zusätzlichen Aktien zu ermöglichen. Die abfindungsberechtigten Aktionäre sollen nicht selbst entscheiden, ob sie davon Gebrauch machen, sondern der übernehmenden Aktiengesellschaft soll eine Ersetzungsbefugnis eingeräumt werden. Sofern die Gesellschaft zur Abfindung nicht eigene Aktien zur Verfügung hat, müssen neue Aktien geschaffen werden. Dafür kommen grundsätzlich zwei Wege in Betracht: Eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln gemäß §§ 207 ff. AktG oder eine Sachkapitalerhöhung. Der Vorschlag spricht sich für den zweiten Weg aus. Sacheinlagegegenstand soll der Anspruch der berechtigten Aktionäre auf Ausgleichsleistung in bar sein. Die zahlreichen Abweichungen von den §§ 182 ff. AktG sollen im Wesentlichen nicht in das AktG, sondern in einen komplex ausgestalteten neuen § 72a UmwG eingestellt werden. Um die Zahl der zu gewährenden Aktien zu ermitteln, sollen unterschiedliche Methoden zur Anwendung kommen. Wenn die übernehmende Aktiengesellschaft börsennotiert ist, soll die Umrechnung des im Spruchverfahren bestimmten Barausgleichsbetrages zzgl. Zinsen nach Maßgabe des aktuellen Börsenkurses erfolgen. Bei einer nichtbörsennotierten Gesellschaft soll die Ermittlung anhand des vom Gericht im Spruchverfahren korrigierten Umtauschverhältnisses vorgenommen werden. Entgangene Dividenden und Bezugsrechtserlöse sollen pauschal durch einen Barbetrag in Höhe der aufgelaufenen Zinsen auf den gerichtlich festgestellten Zuzahlungsanspruch ausgeglichen werden. Die Abwicklung der Aktienübertragung auf die ausgleichsberechtigten Aktionäre soll durch einen Treuhänder erfolgen.

Über die vorstehend erläuterten Regelungen hinaus wird zusätzlich vorgeschlagen, zur Beschleunigung für alle Spruchverfahren künftig die Entscheidung durch das Oberlandesgericht als erste und einzige Instanz vorzusehen. Dieser Vorschlag war bereits im Rahmen der Reform des Spruchverfahrensrechts 2003 unterbreitet worden, er wurde damals aber von den Ländern abgelehnt. 

2. Des Weiteren wird die Einführung einer sog. Konzernausgliederung vorschlagen. Wenn eine Aktiengesellschaft mit mindestens 90% an einer anderen Gesellschaft beteiligt ist, soll sie Aktivvermögen von nicht mehr als fünf Prozent der Bilanzsumme ihrer Schlussbilanz auf diese Gesellschaft übertragen können, ohne dass es dazu eines Ausgliederungsbeschlusses bedarf. Der jetzt vorgelegte Text stellt mit den genannten Voraussetzungen eine Alternative zu einem unlängst in einer Fachzeitschrift publizierten Regelungsvorschlag für eine „Mini-Ausgliederung“ dar (vgl. Die Aktiengesellschaft 2012, 324ff.). 

Sie haben die Möglichkeit, zu den vorerwähnten Vorschlägen Stellung zu nehmen. Im Hinblick auf den engen Zeitplan für die parlamentarischen Beratungen sollte Ihre Stellungnahme 

spätestens bis zum 15. Januar 2013
 
hier eingehen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag 
(Dr. Weis)"

IBS AG excellence, collaboration, manufacturing: Beherrschungsvertrag in das Handelsregister der IBS AG eingetragen

- Beherrschungsvertrag zwischen der Siemens Beteiligungen Inland GmbH als herrschendem Unternehmen und der IBS AG als abhängiger Gesellschaft wird mit Eintragung in das Handelsregister der IBS AG wirksam

- Der Beherrschungsvertrag und die damit verbundenen Chancen und Perspektiven
 
Höhr-Grenzhausen, den 17. Dezember 2012 - Der Beherrschungsvertrag zwischen der Siemens Beteiligungen Inland GmbH als herrschendem Unternehmen und der IBS AG (ISIN DE0006228406) als abhängiger Gesellschaft ist mit der am 17. Dezember 2012 erfolgten Eintragung ins Handelsregister der IBS AG wirksam geworden. Die Aktionäre der IBS AG haben am 29. November 2012 auf der außerordentlichen Hauptversammlung dem Beherrschungsvertrag vom 10./11. Oktober 2012 zugestimmt. Die Gesellschafterversammlung der Siemens Beteiligungen Inland GmbH hat dem Beherrschungsvertrag am 10. Oktober 2012 zugestimmt.
 
Gegenstand des Beherrschungsvertrags ist unter anderem eine Barabfindung gemäß § 305 AktG in Höhe von EUR 6,90 je Stückaktie der IBS AG und eine Ausgleichszahlung gemäß § 304 AktG in Höhe von brutto EUR 0,26 (netto, nach Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag: EUR 0,23) für jedes volle Geschäftsjahr je Stückaktie der IBS AG. Zudem ist die Siemens Beteiligungen Inland GmbH zum Ausgleich der Verluste der IBS AG entsprechend allen Regelungen des § 302 AktG in seiner jeweils geltenden Fassung verpflichtet. Die Verpflichtung zum Verlustausgleich besteht erstmals für das gesamte Geschäftsjahr, in dem der Beherrschungsvertrag wirksam wird. Der gerichtlich bestellte Vertragsprüfer Warth + Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, erachtet in seinem Prüfungsbericht die Barabfindung gemäß § 305 AktG sowie die Ausgleichszahlung gemäß § 304 AktG als angemessen.
 
Durch den Abschluss des Beherrschungsvertrages erwartet die IBS AG, auf das zukünftige Marktgeschehen flexibler und schneller zu reagieren und Synergien in den Bereichen Entwicklung, Technologie und Vertrieb zu realisieren. Gerade Großkunden wollen zunehmend größere Partner für die zum Teil produktionskritische Geschäftsbeziehung als Sicherheit für ihre Investitionsentscheidung.
 
Zahlreiche wechselseitige Synergien mit Siemens werden unter anderem in den Bereichen des Marketings und des Vertriebs erwartet. Ausgehend von den bisher unterschiedlichen Zielmärkten, Lösungsangeboten und Kundenstrukturen ist eine deutliche Reichweitenerhöhung, nebst damit verbundenen Umsatz- und Erlössteigerungen angestrebt. Zudem können neue Märkte sowohl räumlich als auch hinsichtlich strategischer und technologischer Zielgruppen erschlossen werden. Positiv wird sich hier auch die enge Kooperation der gemeinsamen Vertriebskanäle auswirken. Durch eine Aufnahme der IBS Produkte in den Marktauftritt des Siemens-Konzerns ergeben sich weitere Chancen durch die gemeinsame Nutzung und Gestaltung von WEB-Präsenzen, Messeauftritten, Broschüren, Medien, Design-Ressourcen und Kampagnen.
 
Synergien betreffen weiterhin die Bündelung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten. In Zukunft sollen die Produkte der IBS-Gruppe sowohl in der Siemens-Umgebung in Form von integrierten Lösungen in den Bereichen Produktionsmanagement (MES - Manufacturing Execution Systems) und PLM (Product Lifecycle Management) harmonisiert als auch wie bisher in der herkömmlichen Umgebung Stand-Alone zum Einsatz kommen. Technologisch können beispielsweise wechselseitig Ressourcenzugriffe auf Entwickler und Ingenieure genutzt werden. Nicht zuletzt für die Themen Mitarbeiterakquise und Mitarbeiterbindung werden Vorteile im Hinblick auf den Siemens-Konzern erwartet. Gleiches gilt für die Nutzung günstigerer Einkaufskonditionen und Rahmenverträge mit Lieferanten und Partnern.
 
Über die IBS AG: Die IBS AG zählt zu den führenden Anbietern von unternehmensübergreifenden Standardsoftwaresystemen und Beratungsdienstleistungen für das industrielle Qualitäts-, Produktions-, Traceability- und Compliance-Management. Entsprechend der Unternehmensphilosophie 'The Productivity Advantage' steigern die Best Practice Lösungen der IBS AG nachhaltig die Produktivität von Unternehmen. Dabei erfährt der IBS Kunde, in jeder Projektphase und auch darüber hinaus, die kompetente Unterstützung durch ein Team erfahrener Consultants und Spezialisten. Die IBS AG wurde 1982 gegründet und beschäftigt in Europa, USA und China 229 Mitarbeiter.
 
Das Unternehmen ist im Prime Standard der Wertpapierbörse in Frankfurt/Main gelistet (WKN 622840).
 
Die Lösungen der IBS AG sind weltweit in über 4.000 Kundeninstallationen im Einsatz. Dazu gehören beispielsweise Unternehmen wie Audi, Beam Global, BMW , BorgWarner, BOSCH , Caterpillar, Daimler, Electronic Networks, FCI Automotive, Kimberly Clark, Liebherr, Magna Automotive, KautexTextron, Parker Hannifin, Procter & Gamble, Rock Tenn, Porsche, Siemens, SMA Solar Technology, ThyssenKrupp und W.L. Gore.
 
Kontakt:
Investor Relations IBS AG c/o MLC Finance GmbH Mussener Weg 7 95213 Münchberg
Herr Michael Lang Telefon: + 49 (0) 9251 44088 30 Telefax: + 49 (0) 9251 44088 31
E-Mail: investorrelations@ibs-ag.de
Herr Stefan Ströder Tel. +49 (0) 2624 9180 475 Fax +49 (0) 9251 440 88 31
E-Mail: investorrelations@ibs-ag.de
Kontakt: Investor Relations IBS AG c/o MLC Finance GmbH Mussener Weg 7 95213 Münchberg Herr Michael Lang Tel. +49 (0) 9251 440 88 30 Fax +49 (0) 9251 440 88 31
E-Mail: investorrelations@ibs-ag.de

Montag, 17. Dezember 2012

cash.life AG: Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt

Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG vom 5. November 2012

Der Vorstand der cash.life AG hat am 24. Oktober 2012 beschlossen, den Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse und der Börse Berlin zu beantragen. Nach Wirksamwerden dieser Widerrufsanträge beabsichtigt der Vorstand den Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt der Niedersächsischen Börse zu Hannover mit gleichzeitigem Wechsel in das Segment 'Mittelstandsbörse Deutschland' (Freiverkehr) der Niedersächsischen Börse zu
Hannover zu beantragen.

Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom heutigen Tage hierzu seine Zustimmung erteilt.

Aufgrund des geringen Streubesitzes von rund 10% und des daraus folgenden geringen Handels in Aktien der Gesellschaft, halten Vorstand und Aufsichtsrat eine Zulassung der Aktien zum regulierten Markt für nicht mehr geboten. Demgegenüber stellt das Segment 'Mittelstandsbörse Deutschland' ein geeignetes Marktsegment dar, um die mit einer Börsennotierung der cash.life AG verbundenen Kosten in einem für das Handelsvolumen und die Größe der Gesellschaft angemessenen Rahmen zu halten.

Aufgrund ihrer dem regulierten Markt angenäherten Publizitätsvorschriften gewährleistet die 'Mittelstandsbörse Deutschland' den Schutz der Aktionäre durch ein dem regulierten Markt vergleichbares Transparenzniveau.

Die Einbeziehung der Aktien in das Marktsegment 'Mittelstandsbörse Deutschland' soll mit Wirksamwerden des Widerrufs der Zulassung zum regulierten Markt der Niedersächsischen Börse zu Hannover erfolgen.

Samstag, 15. Dezember 2012

Squeeze-out bei MCS Modulare Computer und Software Systeme Aktiengesellschaft eingetragen

Der Ausschluss der Minderheitsaktionäre der MCS Modulare Computer und Software Systeme Aktiengesellschaft, Eltville am Rhein, ist am 11. Dezember 2012 in Handelsregister (Amtsgericht Wiesbaden) eingetragen und am 14. Dezember 2012 bekannt gemacht worden. Die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre erhalten EUR 139,30 je Stückaktie. Die Angemessenheit dieses Betrags wird in einem Spruchverfahren überprüft werden.

Freitag, 14. Dezember 2012

Vorstand und Aufsichtsrat der itelligence AG stimmen NTT-Übernahmeangebot zu

Vorstand und Aufsichtsrat der itelligence AG, Bielefeld, haben ihren Aktionären die Annahme des Übernahmeangebots der NTT Data Europe GmbH & Co. KG empfohlen. Die Tochter des japanischen Telekommunikationskonzerns NTT bietet den Minderheitsaktionären für jede Aktie 10,80 Euro an. Zudem verspricht NTT allen Aktionären, die das Angebot annehmen, eine Nachbesserung, "wenn bei einem Squeeze-out (...) ein höherer Betrag als der Angebotspreis als angemessene Abfindung festgesetzt wird."

Der von Herbert Vogel geführte Vorstand und der Aufsichtsrat unter dem Vorsitz von Lutz Mellinger halten den Angebotspreis für "angemessen". Die strategische Zusammenarbeit solle weiter intensiviert werden: "Unsere erfolgreiche Expansion gerade in Asien aber auch in zahlreichen anderen internationalen Märkten setzen wir gemeinsam mit NTT Data fort." Durch die mit NTT gegründete "Solution Company" entstehe der größte globale SAP-Reseller, und Itelligence werde dort weiterhin eine führende Rolle einnehmen. NTT wolle die Mitarbeiter behalten und keine Standorte schließen.

NTT will bis zum Ende der Frist am 14. Dezember mindestens über 95 Prozent der Aktien verfügen. Wenn das gelingt, will NTT schon 2013 einen Squeeze-out beantragen.

"Endspiel-Studie" der Solventis Wertpapierhandelsbank

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
 
Die Solventis Wertpapierhandelsbank GmbH stellt auch in diesem Jahr ihre traditionelle "Endspiel-Studie" vor. Unter „Endspiele“ versteht sie dabei Unternehmen, bei denen Strukturmaßnahmen, wie Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Delisting oder Squeeze-out bereits angekündigt oder durchgeführt wurden, und Unternehmen, bei denen eine solche Strukturmaßnahme kommen könnte. Endspiele böten nach wie vor rentable Chancen bei vergleichsweise geringen Risiken. Die erzielten Renditen der seit Oktober 2011 abgeschlossenen Endspiele von durchschnittlich 16% werden in der aktuellen Studie im Detail hergeleitet.
 
Zentrales Element der Studie sind die von Solventis ausgewählten Endspiel-Kandidaten: 12 Favoriten, bei denen die Wertpapierhandelbank ein deutliches Kurspotential sieht. Abgerundet wird die 50-seitige Studie von dem Anhang, der wesentliche Eckdaten von 200 Unternehmen übersichtlich zusammenfasst (das sog. "Endspiel-Universum", im Vorjahr noch 185 Firmen).

Die Studie kostet 795,- EUR zuzüglich Umsatzsteuer und kann wie folgt bestellt werden:
- per E-Mail an info@solventis.de
- per Fax an die Nummer 069 / 71 58 91 19
- telefonisch unter 069 / 71 58 91 10

Squeeze-out bei BERU AG: LG Stuttgart lehnt Erhöhung der Barabfindung ab

In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der BERU AG, Ludwigshafen, hat das Landgericht Stuttgart in dem seit 2009 anhängigen Spruchverfahren eine Erhöhung des Barabfindungsbetrags abgelehnt (Beschluss vom 5. November 2012, Az. 31 O 173/09 KfH AktG). Dieser Beschluss ist nocht nicht rechtskräftig, da mehrere Antragsteller Beschwerde eingelegt haben.

99 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Steffen Fortun, KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin BorgWarner Germany GmbH:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller
Gutachten der Antragsgegnerin: Ernst & Young AG
sachverständige Prüferin: Warth & Klein Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH

Squeeze-out bei SHIGO ASIA AG eingetragen

Der Ausschluss der Minderheitsaktionäre der SHIGO ASIA AG, Hamburg, ist am 23. November 2012 im Handelsregister (Amtsgericht Hamburg) eingetragen und am 26. November 2012 bekannt gemacht worden. Alleinige Aktionären ist damit nunmehr die bisherige Hauptaktionärin, die Crown Eminence Investment Limited, Hongkong,

Squeeze-out bei RENERCO Renewable Energy Concepts AG eingetragen

Der Ausschluss der Minderheitsaktionäre der RENERCO Renewable Energy Concepts AG, München, ist am 3. Dezember 2012 im Handelsregister (Amtsgericht München) eingetragen und am 5. Dezember 2012 bekannt gemacht worden. Der ursprünglich "angedachte" Betrag von EUR 3,24 je Stückaktie war von der zum BayWa-Konzern gehörenden Hauptaktionärin BayWa r.e. renewable energy GmbH auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 26. Oktober 2012 auf EUR 4,05 je RENERCO-Aktie erhöht worden.

Die Reply Deutschland AG soll auf ihre Muttergesellschaft verschmolzen werden

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

Gütersloh, 14. Dezember 2012 - Am 14. Dezember 2012 haben der Vorstand und der Aufsichtsrat von Reply Deutschland AG die Reorganisation der Reply Deutschland AG beschlossen. Im Rahmen der Reorganisation wird die Reply Deutschland AG auf ihre Mehrheitsaktionärin, die Reply S.p.A., eine im Star-Segment der italienischen Börse gelistete Aktiengesellschaft, verschmolzen. Zur Vorbereitung wird die Tool Reply GmbH an die Reply Services S.R.L., Turin, Italien veräußert, während alle anderen Vermögenswerte der Reply Deutschland AG einschließlich ihrer Beteiligungen in eine im Alleinbesitz befindliche Tochtergesellschaft der Reply Deutschland AG übertragen werden. Anschließend wird die Reply Deutschland AG auf die Reply S.p.A. verschmolzen.

Der Vorstand wird alle notwendigen Maßnahmen einleiten, um diese Reorganisation innerhalb des Jahres 2013 durchzuführen.

Reply Deutschland AG
Der Vorstand
 

Seminar "Squeeze out & Spruchverfahren" am 21. März 2013

Das FORUM Insititut veranstaltet am 21. März 2013 in Frankfurt am Main ein Seminar zum Thema "Squeeze out & Spruchverfahren". Reden werden Andreas Grün von PwC und RA/WP/StB Dr. Matthias Schüppen von Graf Kanitz, Schüppen & Partner.

http://www.forum-institut.de/de/veranstaltungen/recht/veranstaltung/details/1303731-squeeze-out-spruchverfahren/

Der Veranstalter schreibt:

"Das Seminar zeigt die Möglichkeiten und Voraussetzungen für einen Squeeze out auf und vertieft den Einblick in die Praxis, insb. zu den Fragen, welche sich - sowohl rechtlich als auch hinsichtlich der Unternehmensbewertung - bisher herauskristallisiert haben. Beispielsfälle zeigen, welche Probleme auftauchen und wie man diesen effektiv begegnet. Verfahrensschritte und deren Dauer sowie Handlungsempfehlungen werden systematisch dargestellt. Wesentliche Bewertungsfragen werden skizziert und der typische Ablauf der Prüfung durch den gerichtlich zu bestellenden Prüfer erläutert.

Ein Squeeze out endet regelmäßig im Spruchverfahren. Das SpruchG vereinheitlicht die Verfahren. Das Seminar zeigt, wie Minderheitsaktionäre im Rahmen eines Squeeze out Abfindungszahlungen gerichtlich überprüfen lassen können und welche rechtlichen Schritte in der Praxis folgen."

Squeeze-out-Kandidaten von Finanzen100

In dem Beitrag "Diese Squeeze-Outs bringen einen saftigen Nachschlag"

http://www.finanzen100.de/finanznachrichten/wirtschaft/abfindungs-boni-diese-squeeze-outs-bringen-einen-saftigen-nachschlag_H317975213_43750/

führt Finanzen100 folgende Firmen auf:

BUZZI UNICEM  (Großaktionär von Dyckerhoff)
DAB bank
Derby Cycle
Dyckerhoff Vz.
EnviTec Biogas
Hochtief
Integralis
Joyou
MediClin
PETROTEC
Pixelpark
PUMA

Squeeze-out-Kandidaten von FOCUS-MONEY

Die Börsenzeitung FOCUS-MONEY berichtet in dem Beitrag "Abfindungsspiele - Satter Nachschlag" über mögliche Squeeze-out-Kandidaten.

Link zum Beitrag:
http://www.focus.de/finanzen/boerse/abfindungsspiele-satter-nachschlag_aid_874904.html

FOCUS-MONEY nennt folgende Firmen:

Agrob DE0005019004 Immobilien  
DAB Bank DE0005072300 Finanzen  
Deutsche Postbank DE0008001009 Finanzen
Dyckerhoff DE0005591036 Zement
Elexis DE0005085005 Technologie  
Generali Deutschland DE0008400029 Versicherung  
Itelligence DE0007300402 Software    
Logwin LU0106198319 Logistik  
Mediclin DE0006595101 Kliniken    
Pixelpark DE000A1KRMK3 Internet-Dienste  
Puma DE0006969603 Sportartikel  
Reply Deutschand DE0005501456 Software

Squeeze-out bei Steigenberger Hotels AG: Anhebung der Barabfindung durch Vergleich

In dem beim Landgericht Frankfurt am Main anhängigen Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Steigenberger Hotels AG, Frankfurt am Main, hat das Gericht das Zustandeskommen eines Vergleichs festgestellt (Beschluss vom 12. Dezember 2012, Az. 3-05 O 62/11). Die Antragsgegnerin, die Brierly Gardens Investments Limited, zahlt demnach einen Barabfindungserhöhungsbetrag in Höhe von EUR 161,94 je Steigenberger-Aktie (inklusive Verzinsung). Die ursprünglich festgelegte Barabfindung betrug EUR 538,06.

35 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Moritz Reimers, Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Linklaters LLP, Frankfurt am Main

Dienstag, 11. Dezember 2012

Curanum AG: Stimmrechtsmitteilung

Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG

Curanum AG, München

Veröffentlichung gem. § 26 Abs. 1 WpHG


Der Curanum AG sind am 11.12.2012 folgende Stimmrechtsmitteilungen gem. §§ 21 WpHG zugegangen:

1. Korian S.A., Paris, Frankreich, teilt hiermit gemäß §§ 21 Abs. 1, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CURANUM AG, Engelbertstraße 23-25, 81241 München, Deutschland, am 10.12.2012 die Schwelle von 3% und 5% überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,06% der Stimmrechte (2.150.000 Stimmrechte) beträgt.

Hiervon sind der Korian S.A., Paris, Frankreich, 5,06 % der Stimmrechte (2.150.000 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Der Korian S.A, Paris, Frankreich zuzurechnende Stimmrechte werden dabei über folgende von der Korian S.A., Paris, Frankreich kontrollierte Unternehmen gehalten:
- Korian Deutschland AG, Mannheim, Deutschland

2. Korian Deutschland AG, Mannheim, Deutschland, teilt hiermit gemäß §§ 21 Abs. 1, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CURANUM AG, Engelbertstraße 23-25, 81241 München, Deutschland, am 10.12.2012 die Schwelle von 3% und 5% überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,06% der Stimmrechte (2.150.000 Stimmrechte) beträgt.

Curanum AG prüft Übernahmeangebot durch Korian Deutschland AG

Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG vom 10. Dezember 2012

Die Korian Deutschland AG i.G., Mannheim, eine 100%ige Tochtergesellschaft der Korian S.A. mit Sitz in Paris, Frankreich, hat die Curanum AG heute über ihre Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots für alle ausstehenden Aktien der Curanum AG informiert und diese Entscheidung öffentlich bekannt gemacht. Das Übernahmeangebot soll nach Information von Korian eine Mindestannahmeschwelle von 75% bei einem Stückpreis von EUR 2,50 je Curanum-Aktie vorsehen.

Dieser Mitteilung und Bekanntmachung sind vertrauliche Gespräche mit dem Curanum-Vorstand über eine eventuelle Zusammenführung der deutschen Geschäftsaktivitäten der Korian-Gruppe mit Curanum vorausgegangen. Vorstand und Aufsichtsrat der Curanum AG unterstützen diese Transaktion grundsätzlich aus strategischer Sicht, da sich die Aktivitäten der beiden Gruppen und ihre jeweilige regionale Abdeckung vorteilhaft ergänzen würden.

Korian beabsichtigt, entsprechend den Bestimmungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) ihre Angebotsunterlage innerhalb der nächsten vier Wochen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einzureichen. Nach der Veröffentlichung der Angebotsdetails werden Vorstand und Aufsichtsrat diese sorgfältig prüfen und eine begründete öffentliche Stellungnahme zu dem Angebot - insbesondere im Hinblick auf den gebotenen Preis - abgeben.

München, den 10. Dezember 2012,
Der Vorstand

Dienstag, 4. Dezember 2012

Shareholder Value Beteiligungen AG: Innerer Wert zum 30. November 2012

Pressemitteilung vom 4. Dezember 2012

Der Innere Wert der Shareholder Value Beteiligungen AG zum 30.11.2012 betrug 41,58 Euro pro Aktie. Dies ist ein Anstieg um 42,0 % seit Jahresbeginn (30.12.2011: 29,28 €).

Zum Portfolio:
Im November floss der Kaufpreis für die Aktien der Heiler Software AG (WKN: 542990), die wir im Übernahmeangebot der Informatica Corporation angedient hatten. Ein Teil der Mittel wurde genutzt um bestehende Positionen selektiv aufzustocken.

Eine sehr erfreuliche Entwicklung nahm der Börsenkurs der Aktie der Shareholder Value Beteiligungen AG selbst: Er hat den Inneren Wert klar überschritten, so dass nicht nur der Discount vollständig abgebaut ist, sondern darüber hinaus eine Prämie gezahlt wird.

Der Vorstand

Scherzer & Co. AG: Net Asset Value

Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG zum 30.11.2012
 
Auf Basis eines Kursniveaus von 1,13 EUR notiert die Scherzer & Co. AG unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft mit etwa 11 % unter dem Tageswert der Portfoliopositionen vom 30.11.2012 (Nachbesserungsrechte werden in der Portfoliobewertung nicht berücksichtigt).
 
Zum Portfolio:
Die zehn größten Aktienpositionen der Gesellschaft zum 30. November 2012 sind (geordnet nach Positionsgröße auf Basis der aktuellen Kurse):
hotel.de AG, Generali Deutschland Holding AG, GK Software AG, IBS AG, Biotest AG, InVision AG, W&W Wüstenrot & Württembergische AG, Klöckner & Co. SE, Allerthal-Werke AG, Fortec Elektronik AG
 
Die Aktionäre der IBS AG haben am 29.11.2012 auf der außerordentlichen Hauptversammlung dem Beherrschungsvertrag zwischen der Siemens Beteiligungen Inland GmbH als herrschendem Unternehmen und der IBS AG als abhängiger Gesellschaft zugestimmt. Die Gesellschafterversammlung der Siemens Beteiligungen Inland GmbH hat dem Beherrschungsvertrag bereits am 10. Oktober 2012 zugestimmt. Mit der Eintragung in das Handelsregister wird der Vertrag wirksam.
 
Weiterhin ist das freiwillige öffentliche Erwerbsangebot (Teilerwerbsangebot) der Scherzer & Co. AG für Aktien der Allerthal-Werke AG ausgelaufen. Im Rahmen des Angebots wurden der Scherzer & Co. AG insgesamt 13,63% des Grundkapitals der Allerthal-Werke AG angedient.
Die aktuelle Unternehmenspräsentation steht auf unserer Homepage www.scherzer-ag.de zum Download bereit.
 
Der Vorstand
 
Über die Scherzer & Co. AG: Die Scherzer & Co. AG ist eine in Köln ansässige Beteiligungsgesellschaft, die sich zum Ziel gesetzt hat, durch eine sowohl sicherheits- als auch chancenorientierte Investmentstrategie für ihre Aktionäre einen langfristig angelegten Vermögensaufbau zu betreiben. Dabei soll die Gesellschaft als eines der führenden notierten Beteiligungsunternehmen im Bereich Sondersituationen und Corporate Action etabliert werden. Unter sicherheitsorientierten Gesichtspunkten werden Beteiligungen in Abfindungswerte und Value-Aktien eingegangen, bei denen der Börsenkurs nach unten abgesichert erscheint. Kursstabilisierende Merkmale können hierbei ein 'natürlicher Floor' bei angekündigten bzw. laufenden Strukturmaßnahmen sein oder eine exzellente Bilanz- und Ergebnisqualität im Bereich der Value Aktien. Investiert wird ebenso in Unternehmen, die bei kalkulierbarem Risiko ein erhöhtes Chancenpotenzial aufweisen. Fokussiert wird insbesondere auf ausgewählte wachstumsstarke Gesellschaften, die ein nachhaltiges Geschäftsmodell aufweisen. Analysiert wird der Markt aber auch in Bezug auf Sondersituationen, die aus unterschiedlichsten Gründen attraktive Chance/Risikoverhältnisse bieten können. Darüber hinaus nimmt die Gesellschaft gerne an aussichtsreichen Kapitalmaßnahmen oder Umplatzierungen teil.
 
Ansprechpartner für Rückfragen: Dr. Georg Issels
Vorstand der Scherzer & Co. AG, Friesenstraße 50, 50670 Köln
Tel. (0221) 82032-15, Fax (0221) 82032-30

Montag, 3. Dezember 2012

GEA Group Aktiengesellschaft: GEA beendet Abwicklung Spruchverfahren

Ptressemitteilung der GEA Group Aktiengesellschaft

Düsseldorf, 3. Dezember 2012 - Die GEA Group Aktiengesellschaft hat mit der Ausgabe der letzten von drei Aktientranchen am 3. Dezember 2012 den Vergleich zum Spruchverfahren vom Januar 2012 erfüllt. In diesem Zusammenhang wurden insgesamt rund 8,7 Mio. Aktien mit Gewinnberechtigung bereits für das Geschäftsjahr 2012 neu ausgegeben. Auf die dritte Tranche entfielen dabei 4,6 Mio. Aktien. Die Verwässerung infolge des Spruchverfahrens blieb somit auf 4,5 Prozent begrenzt, wovon die letzte Tranche 2,4 Prozentpunkte ausmachte.

'Wir freuen uns, dass mit der Ausgabe der letzten Aktientranche das 1999 begonnene Verfahren nunmehr abgeschlossen ist', so Jürg Oleas, Vorstandsvorsitzender der GEA Group Aktiengesellschaft. Gegenstand und Hintergrund des Spruchverfahrens wurden im Geschäftsbericht der GEA Group für das Geschäftsjahr 2011 näher beschrieben. Das gezeichnete Kapital der GEA Group Aktiengesellschaft beträgt nunmehr 520,4 Mio. EUR und ist in 192.495.476 Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) eingeteilt.

Informationen zum Konzern: Die GEA Group Aktiengesellschaft ist einer der größten Systemanbieter für die Erzeugung von Nahrungsmitteln und Energie mit einem Konzernumsatz von über 5,4 Milliarden Euro in 2011. Sie konzentriert sich als international tätiger Technologiekonzern auf Prozesstechnik und Komponenten für die anspruchsvollen Produktionsprozesse in unterschiedlichen Endmärkten. Der Konzern generiert ca. 70 Prozent seines Umsatzes aus den langfristig wachsenden Industrien für Nahrungsmittel und Energie. Zum 30. September 2012 beschäftigte das Unternehmen weltweit rund 24.500 Mitarbeiter. Die GEA Group zählt in ihren Geschäftsfeldern zu den Markt- und Technologieführern. Das Unternehmen ist im deutschen MDAX (G1A, WKN 660 200) und im STOXX(R) Europe 600 notiert. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.gea.com.

Hauptaktionäre am Steuer - Linklaters berät bei HYMER Squeeze-Out

Pressemitteilung der Kanzlei Linklaters LLP

München, 30. November 2012. Die internationale Wirtschaftskanzlei Linklaters berät die Erwin Hymer Vermögensverwaltungs AG (EHVV) beim Squeeze Out der Minderheitsaktionäre der HYMER Aktiengesellschaft. Der Ausschluss gegen Barabfindung wird voraussichtlich im April 2013, auf der nächsten Hauptversammlung der HYMER AG, beschlossen. Die Höhe der Barabfindung steht noch nicht fest und wird auf Grundlage einer Unternehmensbewertung festgesetzt.

Bereits 2011 wurde den Aktionären seitens der EHVV ein freiwilliges öffentliches Angebot unterbreitet, dem viele Aktionäre folgten. Inzwischen hält die EHVV rund 98,2 Prozent des Grundkapitals und der Stimmrechte der in Bad Waldsee ansässigen HYMER Aktiengesellschaft.

Mit dem Squeeze Out ist ein Rückzug der HYMER Aktiengesellschaft von der Börse verbunden, an der sie seit 1990 gelistet ist. Dieser bietet sich für HYMER aufgrund der hohen regulatorischen Anforderungen einer Börsenpräsenz an. Auch soll das Unternehmen wieder in den Familienbesitz gebracht werden.

Die Hymer AG ist einer der führenden und traditionsreichsten Freizeitfahrzeug-Hersteller Europas. Zum Konzern gehören die Marken Hymer, Bürstner, der italienische Reisemobilhersteller Laika S.p.A sowie Carado und Niesmann+Bischoff. Die Hymer AG beschäftigt in Europa rund 2.500 Mitarbeiter.

Die Aktien der Erwin Hymer Vermögensverwaltungs AG werden von der Familie Hymer gehalten.

Linklaters beriet unter Federführung von Dr. Rainer Traugott (Corporate, München).

Samstag, 1. Dezember 2012

IBS AG excellence, collaboration, manufacturing: Aktionäre stimmten dem Beherrschungsvertrag zwischen der Siemens Beteiligungen Inland GmbH als herrschendem Unternehmen und der IBS AG als abhängiger Gesellschaft entsprechend dem Antrag der Verwaltung mit deutlicher Mehrheit zu

Pressemitteilung zur außerordentlichen Hauptversammlung 2012

Höhr-Grenzhausen, 29. November 2012 - Die Aktionäre der im Prime Standardder Frankfurter Wertpapierbörse notierten IBS AG (ISIN DE0006228406) haben auf der heutigen außerordentlichen Hauptversammlung demBeherrschungsvertrag zwischen der Siemens Beteiligungen Inland GmbH alsherrschendem Unternehmen und der IBS AG als abhängiger Gesellschaft vom 10./11. Oktober 2012 zugestimmt. Die Gesellschafterversammlung der Siemens Beteiligungen Inland GmbH hat dem Beherrschungsvertrag bereits am 10.Oktober 2012 zugestimmt. Der Beherrschungsvertrag wird mit Eintragung in das Handelsregister der IBS AG wirksam werden.

Gegenstand des Beherrschungsvertrags ist unter anderem eine Barabfindunggemäß § 305 AktG in Höhe von EUR 6,90 je Stückaktie der IBS AG und eineAusgleichszahlung gemäß § 304 AktG in Höhe von brutto EUR 0,26 (netto, nach Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag: EUR 0,23) für jedes volle Geschäftsjahr je Stückaktie der IBS AG. Der gerichtlich bestellteVertragsprüfer Warth + Klein Grant Thornton AGWirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, erachtet in seinem Prüfungsbericht die Barabfindung gemäß § 305 AktG sowie die Ausgleichszahlung gemäß § 304 AktG als angemessen.

Die Abstimmungsergebnisse der außerordentlichen Hauptversammlung können auf www.ibs-ag.de eingesehen werden.

Über die IBS AG:
Die IBS AG zählt zu den führenden Anbietern von unternehmensübergreifenden  Standard-softwaresystemen und Beratungsdienstleistungen für das industrielle Qualitäts-, Produktions-, Traceability- und Compliance-Management. Entsprechend der Unternehmensphilosophie 'The Productivity Advantage' steigern die Best Practice Lösungen der IBS AG nachhaltig die Produktivitätvon Unternehmen. Dabei erfährt der IBS Kunde, in jeder Projektphase und auch darüber hinaus, die kompetente Unterstützung durch ein Team erfahrener Consultants und Spezialisten. Die IBS AG wurde 1982 gegründet und beschäftigt in Europa, USA und China 229 Mitarbeiter.

Das Unternehmen ist im Prime Standard der Wertpapierbörse in Frankfurt/Main gelistet (WKN 622840)

Die Lösungen der IBS AG sind weltweit in über 4.000 Kundeninstallationen im Einsatz. Dazu gehören beispielsweise Unternehmen wie Audi, Beam Global, BMW, BorgWarner, BOSCH, Caterpillar, Daimler, Electronic Networks, FCIAutomotive, Kimberly Clark, Liebherr, Magna Automotive, Kautex Textron, Parker Hannifin, Procter &Gamble, Rock Tenn, Porsche, Siemens, SMA SolarTechnology, ThyssenKrupp und W.L. Gore.

Kontakt: Investor Relations IBS AG
c/o MLC Finance GmbH, Mussener Weg 795213 Münchberg
Herr Michael Lang, Telefon: + 49 (0) 9251 44088 30
Telefax: + 49 (0) 9251 44088 31
E-Mail: investorrelations@ibs-ag. de
Herr Stefan Ströder, Tel. +49 (0) 2624 9180 475
Fax +49 (0) 9251 440 88 31
E-Mail: investorrelations@ibs-ag.de

Freitag, 30. November 2012

Heiler Software AG: Einleitung Squeeze-out Verfahren durch Informatica

Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG

Stuttgart, 29. November 2012 - Die Informatica Deutschland AG, Frankfurt am Main, hat dem Vorstand der Heiler Software AG heute das förmliche Verlangen nach § 327a Abs. 1 AktG übermittelt, die Hauptversammlung der Heiler Software AG möge die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Heiler Software AG auf die Informatica Deutschland AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Abfindung beschließen (sog. Squeeze-out).

Die Informatica Deutschland AG hält eine unmittelbare Beteiligung von mehr als 95% am Grundkapital der Heiler Software AG (ohne eigene Aktien) und ist damit Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs. 1 AktG.

Heiler Software AG
Der Vorstand

Donnerstag, 29. November 2012

Spruchverfahren Verschmelzung COR AG auf FJA AG

In dem Spruchverfahren zur Verschmelzung der COR AG Financial Technologies, Leinfelden-Echterdingen, auf die FJA AG, München (nunmehr COR&FJA AG), hat das LG Stuttgart die Anträge zurückgewiesen (Beschluss vom 16. Oktober 2012, Az. 32 O 103/09 KfH AktG). Gegen diesen Beschluss hat die Antragstellerin Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks-GmbH, Köln, sofortige Beschwerde eingelegt.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Rütgers AG

In dem seit mehr als neun Jahren beim Landgericht Dortmund laufenden Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Rütgers AG (Az. 20 O 513/03, Horizont Holding AG u.a. gegen Rütgers GmbH) hat der mit Beweisbeschluss vom 23. März 2010 gerichtlich bestellte Sachverständige, Dipl.-Kfm. Michael Wahlscheidt, c/o Rölfs RP AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, mitgeteilt, dass der Honorarvorschuss von EUR 60.000,- (brutto) das voraussichtliche Honorar nicht abdecken wird, und einen weiteren Kostenvorschuss in gleicher Höhe angeregt.

Verhandlung in Sachen Squeeze-out D+S europe AG

In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der D+S europe AG, Hamburg, hat das Landgericht Hamburg Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 30. Januar 2013, 10:30 Uhr, angesetzt. An diesem Termin soll der gerichtlich bestellte Prüfer, die Firma Stüttgen & Haeb AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, angehört werden.
________

118 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Oliver Rosowski, c/o Hahn Rechtsanwälte, Hamburg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin Pyramus S.a.r.l.:
Milbank, Tweed, Hadley & McCloy LLP, München

Squeeze-out bei der Salamander AG: OLG Stuttgart muss entscheiden

Wie bereits berichtet, hatte das Landgericht Stuttgart in dem seit neun Jahren laufenden Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Salamander AG, Kornwestheim, eine Erhöhung des Barabfindungsbetrags abgelehnt (Beschluss vom 16. Oktober 2012, Az. 32 AktE 8/03 KfH). Gegen diesen Beschluss haben mehrere Antragsteller sofortige Beschwerde eingelegt. Das OLG Stuttgart, das nunmehr in II. Instanz entscheiden darf, führt das Verfahen unter dem Aktenzeichen 20 W 3/12.

Mittwoch, 28. November 2012

AIRE GmbH & Co. KGaA: Konkretisierung des Übertragungsverlangens und Festlegung der Barabfindung

Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG vom 7. November 2012

Die AIG Century GmbH & Co. KGaA mit dem Sitz in Frankfurt am Main, die insgesamt rund 93,79% der Aktien der AIRE GmbH & Co. KGaA hält,  hatte der AIRE GmbH & Co. KGaA am 17. September 2012 mitgeteilt, dass sie im Rahmen einer beabsichtigten Verschmelzung der AIRE GmbH & Co. KGaA auf die AIG Century GmbH & Co. KGaA nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes verlangt, die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung durch die Hauptversammlung der AIRE GmbH & Co. KGaA beschließen zu lassen. Der Verschmelzungsvertrag zwischen der AIG Century GmbH & Co.
KGaA und der AIRE GmbH & Co. KGaA soll am 9. November 2012 in notarieller Form abgeschlossen werden.

Die AIG Century GmbH & Co. KGaA hat dieses Verlangen heute bestätigt und konkretisiert. Mit Schreiben vom heutigen Tag richtete sie an die AIRE GmbH & Co. KGaA das Verlangen, die Hauptversammlung der AIRE  GmbH & Co. KGaA im Zusammenhang mit einer Verschmelzung der AIRE GmbH & Co. KGaA auf die AIG Century GmbH & Co. KGaA nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die AIG Century GmbH & Co. KGaA gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 19,75 pro Stückaktie der AIRE GmbH & Co. KGaA beschließen zu lassen.

Rückfragehinweis:
Ulrich W. Reinholdt
Tel: +49(0)69 97 11 32 25
Email: ulrich.reinholdt@aig.com

Tools zur Berechnung des Basiszinssatzes

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Ein u. a. für Spruchverfahren hilfreiches Angebot ist das Berechnungstool unter www.basiszinskurve.de. Auf der von der Basiszinskurve GbR Wissenschaftszirkel Kapitalkosten, Frankfurt am Main, erstellten Webseite kann man den Basiszinssatz gemäß IDW nach der Svensson-Methode zu einem gewählten Stichtag kostenlos ausrechnen lassen. Ergänzt wird die Seite mit einer Darstellung von Bewertungs-anlässen und des theoretischen Hintergrunds.

Die Firma FORENSIKA VALUE Corporate Finance GmbH, Berlin, bietet mit ihrem BaseRateGuide, abrufbar unter http://www.forensika.de/basiszinssatz/basiszinssatz_v1.html, ebenfalls kostenlos die Möglichkeit, den Basiszinssatz zu einem Stichtag und als 3-Monats-Mittel zu berechnen.

Dienstag, 27. November 2012

HYMER AG: Einleitung Squeeze out-Verfahren

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

Bad Waldsee, 27.11.2012 - Die Erwin Hymer Vermögensverwaltungs AG, Bad Waldsee, hat dem Vorstand der HYMER AG heute das förmliche Verlangen gemäß § 327 a Abs. 1 Satz 1 AktG übermittelt, die Hauptversammlung der Gesellschaft möge die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Erwin Hymer Vermögensverwaltungs AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen (sog. Squeeze-out).
 
Die Erwin Hymer Vermögensverwaltungs AG hält eine Beteiligung von mehr als 95 % am Grundkapital der HYMER AG und ist damit Hauptaktionärin im Sinne von § 327 a Abs. 1 Satz 1 AktG. Der Beschluss über den Squeeze-out soll in der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der HYMER AG gefasst werden, die derzeit für den 25.04.2013 geplant ist.
 
HYMER Aktiengesellschaft
- Der Vorstand -

Erste Ausgabe der Zeitschrift Spruchverfahren aktuell (SpruchZ) veröffentlicht


Freitag, 23. November 2012

Dyckerhoff AG: Buzzi Unicem erhöht ihre Beteiligung an der Dyckerhoff AG

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

Wiesbaden, 23. 11. 2012

Die Dyckerhoff AG hat heute von ihrem Hauptaktionär Buzzi Unicem SpA folgende Mitteilung erhalten:

Buzzi Unicem erhöht ihre Beteiligung an der Dyckerhoff AG

Buzzi Unicem hat am heutigen Tag einen Vertrag geschlossen, der bis zum 30. November 2012 ausgeführt wird. Er betrifft den Erwerb von Stammaktien und von Vorzugsaktien der deutschen Tochtergesellschaft Dyckerhoff AG und hat zur Folge, dass sich die Gesamtbeteiligung an der Dyckerhoff AG auf 96,6% des Grundkapitals (98,1% der Stammaktien und 95,2% der Vorzugsaktien) beläuft.

Das deutsche Recht berechtigt denjenigen Aktionär, der mindestens 95% des Grundkapitals der Gesellschaft hält, die Übertragung aller Aktien der übrigen Aktionäre auf den Hauptaktionär zu beschließen (Squeeze-out). Zum gegenwärtigen Zeitpunkt hat Buzzi Unicem keine Entscheidung über die Ausübung dieses Rechts getroffen.

Buzzi Unicem hat unter Berücksichtigung des heutigen Vertrages im laufenden Geschäftsjahr insgesamt 20.499 Stammaktien und 1.347.951 Vorzugsaktien der Dyckerhoff AG zu einem Gesamtkaufpreis von etwa 71,7 Millionen Euro erworben.

Casale Monferrato, 23. November 2012

Kontakt: Birgit Eggersmeier Dyckerhoff AG
Biebricher Str. 69 65203 Wiesbaden
Tel.: +49 (0)611 - 676 1444 Fax: +49 (0)611 - 676 1447
Email: investor.relations@dyckerhoff.com

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out INFO Gesellschaft für Informationssysteme AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem zweiten Spruchverfahren zu einem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out (nach dem Pilotverfahren PROCON MultiMedia AG) hat das Landgericht Hamburg den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht a.D. Helmuth Büchel, Hamburg, als gemeinsamen Vertreter bestimmt (Az. 412 HKO 111/12). 45 ausgeschlossene Minderheitsaktionäre der INFO Gesellschaft für Informationssysteme AG hatten Spruchanträge gestellt. Die die Firmierung der Gesellschaft fortführende Antragsgegnerin (bislang: INFO Gesell­schaft für Infor­ma­ti­ons­systeme Holding Aktien­ge­sell­schaft) wird von der Rechtsanwaltskanzlei DLA Piper UK LLP, Köln, vertreten.

Donnerstag, 22. November 2012

SCA Hygiene Products SE: SCA Group Holding B.V. übermittelt Squeeze-out Verlangen

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
 
Die SCA Group Holding B.V., Amsterdam/Niederlande, hat dem Vorstand der SCA Hygiene Products SE heute das Verlangen gemäß § 327a AktG übermittelt, die Hauptversammlung der SCA Hygiene Products SE über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die SCA Group Holding B.V. gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen.
Die SCA Group Holding B.V. hält unmittelbar 6.851.067 Stückaktien der Gesellschaft und damit 96,6% am Grundkapital der Gesellschaft.
 
München, den 21. November 2012
SCA Hygiene Products SE
Der Vorstand
 
Kontakt: Tobias Engelhard, Financial Controller
SCA Hygiene Products SE Terminalstrasse Mitte 18 (MAC)
D - 85356 MÜNCHEN-FLUGHAFEN
Tel + 49 89 97006 757 Fax + 49 89 97006 229
tobias.engelhard@sca.com

Samstag, 17. November 2012

NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG veröffentlicht Erwerbsangebot für Aktien der itelligence AG

- Angebotspreis von 10,80 Euro je itelligence-Aktie
- Angebotsfrist läuft vom 16. November bis 14. Dezember, 24 Uhr
- Ziel ist ein aktienrechtlicher Squeeze-out
- Angebotsunterlage von der BaFin gebilligt

Düsseldorf, 16. November 2012 - Die NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des japanischen IT-Konzerns NTT DATA CORPORATION, hat heute die Angebotsunterlage für das freiwillige öffentliche Erwerbsangebot an die Aktionäre der itelligence AG veröffentlicht. NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG bietet den Aktionären der itelligence AG einen Angebotspreis in Höhe von 10,80 Euro je Aktie. Dieser Angebotspreis beinhaltet eine Prämie von ca. 44 Prozent auf den Schlusskurs der Aktie der itelligence AG vom 26. Oktober 2012 sowie von etwa 53 Prozent gegenüber dem durchschnittlichen volumengewichteten Börsenkurs der letzten drei Monate (XETRA). Zudem räumt NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG allen Aktionären, die das Angebot annehmen, eine Nachbesserung des Angebotspreises (Besserungsschein) ein, wenn und soweit eine gesetzlich vorgesehene Abfindung im Rahmen eines Squeeze-out oder einer vergleichbaren Strukturmaßnahme in absehbarer Zukunft höher sein sollte als der Angebotspreis. Darüber hinaus hat sich Herr Herbert Vogel, Vorstandsvorsitzender der itelligence AG, in seiner Eigenschaft als Aktionär unwiderruflich verpflichtet, das Angebot für sämtliche von ihm gehaltene Aktien der itelligence AG (ca. 2,03 Prozent) anzunehmen.

Aktionäre der itelligence AG können das Erwerbsangebot seit heute annehmen und ihre Aktien bis 14. Dezember 2012, 24 Uhr andienen. Zusätzliche Informationen zum Angebot und zur Annahme des Angebots sind in der Angebotsunterlage zu finden, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemäß Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) gestattet wurde. Sie steht im Internet unter www.nttdata-itelligence-erwerbsangebot.de zum Download zur Verfügung.

NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG hält bereits insgesamt 81,47 Prozent und NTT Communications Corp., eine Schwestergesellschaft der NTT DATA CORPORATION, weitere 8,19 Prozent der Aktien der itelligence AG. Ziel des neuen Erwerbsangebots ist, nach dessen Vollzug über mindestens 95 Prozent des Grundkapitals und der Stimmrechte der itelligence AG zu verfügen, da das Erreichen dieser Anteilsschwelle erforderlich ist, um einen aktienrechtlichen Squeeze-out durchzuführen.

Wie bereits von NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG und NTT DATA CORPORATION angekündigt, soll die itelligence AG ihre Geschäftstätigkeit mit einem unabhängigen Management fortführen. Dabei ist beabsichtigt, dass die itelligence AG die Geschäftsbeziehungen mit mittelständischen Unternehmen und Großkonzernen ausbaut und dass das weitere Unternehmenswachstum der itelligence AG gefördert wird. Ziel von NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG und NTT DATA CORPORATION ist es, alle Mitarbeiter der itelligence AG weiter zu beschäftigen. So beabsichtigen beide Unternehmen, weder Geschäfts- oder Arbeitsverträge von Mitarbeitern der itelligence AG zu beenden noch Veränderungen in der Zusammensetzung des Vorstands vorzunehmen.

Über NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG
NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der NTT DATA CORPORATION, Tokio/Japan, die zugleich die alleinige Kommanditistin der NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG ist. Das Unternehmen wurde 2007 gegründet und hat seinen Sitz in Düsseldorf. Vertreten durch den Geschäftsführer Seiichi Hashimoto erwirbt, hält und verwaltet die NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG Kapitalbeteiligungen an anderen Unternehmen. Zudem erbringt die Gesellschaft entgeltliche Leistungen an die mit ihr verbundenen Unternehmen, veräußert ihr Vermögen oder die Beteiligungen an Unternehmen und nimmt alle hiermit im Zusammenhang stehenden Handlungen und Rechtsgeschäfte vor. NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG hält gegenwärtig 81,47 Prozent des Grundkapitals und der Stimmrechte an der itelligence AG.

Über itelligence AG
Die itelligence AG, die ihren Sitz in Bielefeld hat, wurde im Jahr 2000 gegründet. Derzeitige Aktionäre sind die NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG mit 81,47 Prozent und die NTT Communications Corporation mit 8,19 Prozent, 10,34 Prozent sind im Streubesitz. Vertreten durch ihren Vorstand unter dem Vorsitz von Herrn Herbert Vogel bietet die itelligence AG SAP-Beratungsleistungen, Systemintegration und Softwareentwicklung sowie Lizenzgeschäfte und Leistungen im Bereich des Outsourcing und Hosting an. Das Unternehmen hat 2.726 Mitarbeiter (30. September 2012).


Medien-/IR-Kontakt

NTT DATA:
Public Relations-Abteilung NTT DATA CORPORATION Tel: +81 3-5546-8051

cometis AG:
Patrick Ortner cometis AG Tel: +49 611 - 20 585 5-16 Email: ortner@cometis.de

Donnerstag, 15. November 2012

F. Reichelt Aktiengesellschaft: Barabfindung für Squeeze-out in Höhe von EUR 386,17 je Stammaktie und EUR 428,52 je Vorzugsaktie an der F. Reichelt AG festgelegt

Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG

Die Fedor Holding GmbH, Zossen, hat dem Vorstand der F. Reichelt Aktiengesellschaft ("Gesellschaft") heute mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre an der Gesellschaft auf die Fedor Holding GmbH als Hauptaktionärin auf EUR 386,17 je Stammaktie und EUR 428,52 je Vorzugsaktie festgelegt hat. Sie bestätigt und konkretisiert damit ihr mit Schreiben vom 8. Oktober 2012 übermitteltes Verlangen gemäß § 327a AktG auf Herbeiführung einer entsprechenden Beschlussfassung der Hauptversammlung.

Der Übertragungsbeschluss soll in einer außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft gefasst werden, die für den 28. Dezember 2012 geplant ist.

Hamburg, im November 2012
Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Vorstand F. Reichelt AG
Tel.: 040 66988411
reichelt-hamburg@t-online.de

Mittwoch, 14. November 2012

United Internet entscheidet sich für den Erwerb von 25,1 % der Anteile der Versatel-Obergesellschaft

- Beteiligung am Betreiber des zweitgrößten deutschen Glasfasernetzes
- Fortsetzung der guten Partnerschaft mit KKR

Montabaur, 14. November 2012. Vorstand und Aufsichtsrat der United Internet AG haben heute entschieden, das Optionsrecht zum Erwerb von 25,1 % der Anteile an der Obergesellschaft der Versatel AG, der Victorian Fibre Holding & Co. S.C.A., einer Gesellschaft im Besitz von durch Kohlberg Kravis Roberts & Co. L.P. (gemeinsam mit verbundenen Unternehmen 'KKR') beratenen Fonds, auszuüben.
 
Diese Option wurde United Internet im Rahmen des Verkaufs ihrer Versatel-Anteile an KKR im Mai 2011 eingeräumt. Mit dem damaligen Verkauf hatte United Internet den Weg für ein Delisting der Gesellschaft freigemacht. Nach dem erfolgten Delisting sowie den durchgeführten Restrukturierungsmaßnahmen haben sich die Ergebniskennzahlen sowie der Free Cashflow von Versatel verbessert. KKR und United Internet haben diese Entwicklung in den letzten Monaten eng begleitet.

Der Anteilserwerb soll im Dezember 2012 durch die Ausübung der Option und die Wandlung des KKR im Rahmen des damaligen Verkaufs gewährten Vendor Loans (in Höhe von 59,8 Mio. EUR) in Anteile der Versatel-Obergesellschaft erfolgen.

'Durch die Ausübung der Option sichern wir uns eine wesentliche Beteiligungan einem der führenden Infrastruktur-Anbieter mit dem zweitgrößten Glasfasernetz in Deutschland', fasst Ralph Dommermuth die Beweggründe für den geplanten Anteilserwerb zusammen. 'Wir freuen uns auf die Fortsetzungder guten Zusammenarbeit mit KKR und dem Versatel-Management bei der Weiterentwicklung der Gesellschaft.'
 
Pressemitteilung von United Internet AG

Dienstag, 13. November 2012

Spruchverfahren Squeeze-out bei HBW Abwicklungs AG i.L. nach Beschwerderücknahme abgeschlossen

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zur Übertragung der Aktien der Mindeheitsaktionäre der HBW Abwicklungs AG i.L. (früher: Hofbrauhaus Wolters AG) hatte das LG Hannover - wie bereits berichtet - die Barabfindung von EUR 210,- auf EUR 280,- angehoben (Beschluss vom 22. August 2012, Az. 23 AktE 149/10). Die Hauptaktionärin, die zum InBev-Konzern gehörende InBev Germany Holding GmbH, hatte gegen diesen Beschluss sofortige Beschwerde eingereicht. Auf eine entsprechende gerichtliche Anregung hin hat sie diese Beschwerde allerdings mit Schriftsatz vom 6. November 2012 zurückgenommen. Damit bliebt es bei der gerichtlichen Anhebung auf  EUR 280,- je HBW-Aktie.

Montag, 12. November 2012

Spruchverfahren Squeeze-out bei Aditron AG geht in die Verlängerung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Wie berichtet hatte das Landgericht (LG) Düsseldorf in dem seit 2003 laufenden Spruchverfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Aditron AG, Düsseldorf, auf die Rheinmetall AG den Barabfindungsbetrag mit Beschluss vom 29. August 2012 von EUR 26,50 deutlich auf EUR 36,44 heraufgesetzt (Az. 33 O 126/06 AktE). Gegen diese Entscheidung hat die nunmehr von der Kanzlei Gleiss Lutz vertretene Hauptaktionärin, die Rheinmetall AG, sofortige Beschwerde eingelegt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf führt das Beschwerdeverfahren unter dem Aktenzeichen I-26 W 25/12 (AktE).

Freitag, 9. November 2012

TAG Immobilien AG: Squeeze Out Verfahren der Bau-Verein zu Hamburg AG erfolgreich abgeschlossen - Die TAG Immobilien AG hält nun 100 Prozent der Bau-Verein Aktien

(Hamburg, 9. November 2012) - Die TAG Immobilien AG (im Folgenden kurz ('TAG') hatte bei der Bau-Verein zu Hamburg Aktien-Gesellschaft (WKN 517900, ISIN DE0005179006) (nachstehend auch 'Bau-Verein' genannt) ein Verfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre (sogenanntes 'Squeeze Out') nach den §§ 327a ff AktG eingeleitet. In der Hauptversammlung des Bau-Vereins am 29. August 2012 wurde der Ausschluss der Minderheitsaktionäre gegen eine Barabfindung in Höhe von EUR 4,55 je Aktie beschlossen. Mit Eintragung dieses Beschlusses am 9. November 2012 in das Handelsregister ist das Ausschlussverfahren erfolgreich abgeschlossen worden und der Bau-Verein ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der TAG Immobilien AG. Damit ist auch die Beendigung der Notierung der Bau-Verein Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse und an der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg verbunden.

Hierzu ergänzt Rolf Elgeti, Vorstandsvorsitzender der TAG: 'Wir freuen uns, dass dieses Verfahren nun erfolgreich abgeschlossen ist. Die Struktur der TAG wird sich dadurch weiter vereinfachen und die Transparenz für unsere Aktionäre erhöht. Gleichzeitig können wir die nicht unerheblichen Kosten der Börsennotiz des Bau-Vereins einsparen.'

Kontakt:
TAG Immobilien AG
Investor and Public Relations
Britta Wöhner / Dominique Mann
Tel. +49 (0) 40 380 32 -386 / -305
Fax +49 (0) 40 380 32 390
ir@tag-ag.com

Donnerstag, 8. November 2012

TAG Immobilien AG: Konzernstruktur weiter optimiert – Squeeze Out Bau-Verein erfolgreich abgeschlossen

Aus der heutigen Pressemitteilung der TAG Immobilien AG:

Strategisch hat die TAG ihre Konzernstruktur weiter verschlankt - mit Abschluss des Squeeze Out Verfahrens ist die TAG nun alleinige Aktionärin der Bau-Verein zu Hamburg AG. Die Kosten der Börsennotiz des Bauvereins können damit eingespart werden.

Gleiss Lutz begleitet VEM Vermögensverwaltung AG bei verschmelzungsrechtlichem Squeeze-out

Pressemitteilung von Gleiss Lutz vom 6. November 2012
 
Gleiss Lutz hat die VEM Vermögenverwaltung AG als Hauptaktionärin bei einem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der Württembergische Leinenindustrie AG beraten. Der Squeeze-out war Teil einer Umstrukturierung, in deren Zusammenhang die Württembergische Leinenindustrie AG auf die VEM Vermögensverwaltung AG verschmolzen wurde. Squeeze-out und Verschmelzung konnten kurzfristig in das Handelsregister eingetragen werden.

Bei der Maßnahme handelt es sich um einen der ersten verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs in Deutschland. Diese erst kürzlich vom Gesetzgeber geschaffene Möglichkeit erlaubt es einem Hauptaktionär, dem Aktien in Höhe von mindestens 90 Prozent an einer Aktiengesellschaft gehören, die übrigen Aktionäre gegen Gewährung einer Barabfindung aus der Gesellschaft auszuschließen. Gleichzeitig wird die Gesellschaft auf den Hauptaktionär verschmolzen. Bisher war ein Squeeze-out nur bei einer Beteiligung des Hauptaktionärs von mindestens 95 Prozent möglich.

Das folgende Gleiss Lutz-Team war für die VEM Vermögenverwaltung AG tätig: Dr. Martin Schockenhoff (Partner, Federführung, Gesellschaftsrecht), Dr. Stephanie Lumpp (Gesellschaftsrecht, beide Stuttgart), Dr. Charlotte Beck (Arbeitsrecht, Berlin) und Muriel Kaufmann (Arbeitsrecht, Stuttgart).

Dr. Martin Schockenhoff und Dr. Stephanie Lumpp sind für die Franz Hensmann AG als Hauptaktionärin beim Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der MCS Modulare Computer und Software Systeme AG (MCS AG) derzeit bereits bei einem weiteren verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out tätig.

Montag, 5. November 2012

Spruchverfahren Squeeze-out bei der Solarparc AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Solarparc AG, Bonn, wird vom Landgericht (LG) Köln unter dem Aktenzeichen 91 O 64/12 geführt (Zürn u.a. ./. SolarWorld AG). Das LG Köln hat Herrn RA Dr. Rainer Klocke, Köln, zum gemeinsamen Vertreter bestellt. Es gibt 61 Antragsteller. Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin SolarWorld AG sind die Rechtsanwälte Schmitz Knoth, Bonn.

Neue Zeitschrift Spruchverfahren aktuell (SpruchZ)

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Ergänzend zu dem Blog "Spruchverfahren Recht & Praxis" wird zukünftig die elektronische (d.h. in pdf-Format verteilte) Zeitschrift Spruchverfahren aktuell (kurz: SpruchZ) etwas mehr Transparenz in Spruchverfahren bringen und Verfahren, Entscheidungen und Hintergründe darstellen und dokumentieren. So wird über die Bestellung gemeinsamer Vertreter und von Sachverständigen berichtet. Auch soll die Argumentationlinie der (regional z.T. sehr unterschiedlichen) Rechtsprechung dargestellt werden. Das Zeitschriftenformat erlaubt es (anders als bei einem Blog), auch wissenschaftliche Beiträge mit Fußnoten in zitierfähiger Weise zu veröffentlichen.

In der in den nächsten Tagen erscheinenden Ausgabe Nr. 1 diskutiert RA/StB Dr. Theo Schubert, M.C.L. Univ. Mich., "Das Verhältnis von Abfindung, Ausgleich und Verzinsung beim Squeeze-out". Die Redaktion freut sich über Beiträge, die (möglichst als Word-Datei) an die E-mail-Adresse Redaktion@SpruchZ.de zu senden sind.

Der Bezug der Zeitschrift ist kostenlos. Bestellungen sind zu richten an: Verteiler@SpruchZ.de

 

Spruchverfahren Squeeze-out bei der Bausparkasse Mainz AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Bausparkasse Mainz AG wird beim Landgericht Koblenz unter den Aktenzeichen 2 HK O 69/12 SpruchG u.a. geführt. Es sind mehrere Anträge nach dem Spruchverfahrensgesetz eingereicht worden; die Verfahren sind bislang noch nicht verbunden worden. Das Landgericht hat Herrn Rechtsanwalt Dr. Martini, 56073 Koblenz, zum gemeinsamen Vertreter bestellt. Die Antragsgegnerin, die INTER Krankenversicherung aG, wird von den Rechtsanwälten SZA Schilling, Zutt & Anschütz, Frankfurt am Main, vertreten.  

Donnerstag, 1. November 2012

RENERCO Renewable Energy Concepts AG: Aktuelle Information zur außerordentlichen Hauptversammlung vom 26.10.2012

Am 26. Oktober 2012 hat die Hauptversammlung der RENERCO Renewable Energy Concepts AG den Beschluss gefasst, einen Squeeze-Out der Minderheitsaktionäre für eine Barabfindung in Höhe von 4,05 Euro/Aktie durchzuführen. 

Der ursprünglich angedachte Betrag wurde von der Hauptaktionärin BayWa r.e. renewable energy GmbH im Rahmen der Aussprache erhöht. Dies geschah auch im Sinne eines guten Einvernehmens mit den zum Teil der RENERCO AG schon sehr lange verbundenen Minderheitsaktionären. 

Widersprüche, die eine Anfechtungsklage gegen den Squeeze-Out-Beschluss ermöglichen würden, sind angesichts des erhöhten Betrages nicht erhoben bzw. zurückgenommen worden. 

Damit ist aus Sicht der Gesellschaft ein zügiger Fortgang des Verfahrens bis hin zur Eintragung im Handelsregister und zum Wirksamwerden des Squeeze-Out zu erwarten. 

Zum Unternehmen: 
Die RENERCO Renewable Energy Concepts AG ist seit 1989 im Bereich der Erneuerbaren Energien tätig. Das Unternehmen konzentriert sich auf die vier Geschäftsfelder Windenergie, Photovoltaik, Geothermie und Bioenergie. Der regionale Schwerpunkt liegt auf dem Heimatmarkt Deutschland und im europäischen Ausland. 

Zum Leistungsspektrum des Unternehmens gehören Standortentwicklung, Planung und schlüsselfertige Errichtung von Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien. RENERCO erbringt auch die technische und kaufmännische Betriebsführung der Erzeugungsanlagen und berät Investoren, Fondsgesellschaften und Bankinstitute in technischen und technisch-wirtschaftlichen Fragestellungen. 

Zur Stärkung ihres Solargeschäftes hat RENERCO im letzten Jahr die gesamten Aktivitäten in der neugegründeten RENERCO Solar GmbH zusammengefasst. Die hundertprozentige Tochter ist unter anderem vom neuen Standort Freiburg aus für die Projektentwicklung und Realisierung großer PV-Anlagen verantwortlich.

Seit Ende 2009 gehört RENERCO mehrheitlich zur BayWa r.e. renewable energy GmbH, einer hundertprozentigen Tochter der BayWa AG. 

Kontakt:
RENERCO Renewable Energy Concepts AG
Maria Huber
Herzog-Heinrich-Str. 9
80336 München
Telefon: +49 89-383932-131
Telefax: +49 89-383932-32
e-mail: maria.huber@renerco.com

Dienstag, 30. Oktober 2012

Mannheimer Aktiengesellschaft Holding: Verlangen der deutsche internet versicherung aktiengesellschaft nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

Bestätigung und Konkretisierung der Absicht der deutsche internet versicherung aktiengesellschaft zur Herbeiführung eines Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding und Absicht der div, als Abfindung den Betrag festzulegen, der sich entsprechend § 5 Abs. 1 WpÜG-Angebotsverordnung als Durchschnittskurs der letzten drei Monate vor der Bekanntmachung der Absicht der Verschmelzung ergibt.

Die deutsche internet versicherung aktiengesellschaft, Dortmund, ('deutsche internet versicherung ag'), ein Unternehmen des Continentale Versicherungsverbundes, hatte der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding, Mannheim, ('MAG') mit Schreiben vom 16. Juli 2012 mitgeteilt, in Verhandlungen über den Abschluss eines Verschmelzungsvertrages zwischen der MAG als übertragender Gesellschaft und der deutsche internet versicherung ag als übernehmender Gesellschaft eintreten zu wollen; der Verschmelzungsvertrag solle die Angabe enthalten, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der übrigen Aktionäre ('Minderheitsaktionäre') der Gesellschaft nach § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG i.V.m. §§ 327a AktG erfolgen soll.

Nach dem Umwandlungsgesetz kann im Zusammenhang mit einer sog. Konzernverschmelzung ein Squeeze-Out durchgeführt werden, wenn einer übernehmenden Aktiengesellschaft - wie hier der deutsche internet versicherung ag - mindestens 90% des Grundkapitals der übertragenden Aktiengesellschaft gehören ('Hauptaktionär') und die Hauptversammlung der übertragenden Aktiengesellschaft binnen drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrages die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär gegen angemessene Barabfindung beschließt.

Die deutsche internet versicherung ag hält derzeit unmittelbar 58.824.319 der insgesamt 63.080.000 auf den Namen lautenden Stückaktien der MAG; dies entspricht - unter Berücksichtigung der Absetzung der 2.436 eigenen Aktien der MAG gemäß § 62 Abs. 1 Satz 2 UmwG - ca. 93,26% des Grundkapitals der MAG. Damit gehören der deutsche internet versicherung ag Aktien in Höhe von
mehr als neun Zehntel des Grundkapitals der MAG, sodass die deutsche internet versicherung ag als übernehmende Gesellschaft im Rahmen der Verschmelzung zugleich Hauptaktionär der MAG als übertragender Gesellschaft gemäß § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG ist.

Die deutsche internet versicherung ag hat mit heutigem Schreiben an die MAG ihre vorgenannte Absicht bestätigt und konkretisiert. In diesem Zusammenhang hat sie die MAG darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie die MAG zeitnah im Anschluss an den Abschluss des Verschmelzungsvertrages - der am 24. Oktober 2012 beabsichtigt ist - auffordern werde, eine außerordentliche Hauptversammlung auf einen Termin einzuberufen, der nicht später als drei Monate nach dem geplanten Termin des Abschlusses des Verschmelzungsvertrages liegt, und den Tagesordnungspunkt der Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der MAG auf die deutsche internet versicherung ag gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327a ff. AktG auf die Tagesordnung zu setzen. Die deutsche internet versicherung ag hat mit heutigem Schreiben an die MAG ferner mitgeteilt, sie gehe derzeit - vorbehaltlich der Ergebnisse der Angemessenheitsprüfung durch den gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer - davon aus, dass der anteilige Ertragswert je Stückaktie der MAG auf der Grundlage der Bewertungsgrundsätze des IDW unter dem durchschnittlichen Börsenkurs der letzten drei Monate vor Bekanntmachung der Absicht der Verschmelzung liegen werde. Die deutsche internet versicherung ag beabsichtige daher, als Abfindung den Betrag festzulegen, der sich entsprechend § 5 Abs. 1 WpÜG-Angebotsverordnung als Durchschnittskurs der letzten drei Monate vor der Bekanntmachung der Absicht der Verschmelzung, in deren Zusammenhang ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre erfolgen solle, ergebe. Dieser betrage nach Auskunft der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht 3,73 EUR je Stückaktie der MAG. Die deutsche internet versicherung ag gehe derzeit davon aus, dass die Barabfindung auf 3,73 EUR je auf den Namen lautender Stückaktie der MAG mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe von 1,00 EUR festgelegt werde.

Mannheim, den 19. Oktober 2012

Der Vorstand

NTT DATA EUROPE kündigt freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot für itelligence AG an

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

Bielefeld, 29. Oktober 2012 - Die NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG, Düsseldorf, hat heute ihre Entscheidung bekannt gegeben, ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot für alle ausstehenden Aktien der itelligence AG abzugeben. Die NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG wird allen Aktionären der itelligence AG 10,80 Euro pro Aktie in bar anbieten. Das öffentliche Erwerbsangebot wird nach Angaben der NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG voraussichtlich unter der aufschiebenden Bedingung stehen, dass der Bieter nach Vollzug des Erwerbsangebots über mindestens 95% der Stimmrechte und des Grundkapitals der itelligence AG verfügen wird. Die NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG ist eine Tochtergesellschaft der NTT DATA Corporation, Tokio, Japan.
 
Die NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG hat mitgeteilt, dass sie derzeit bereits einen Anteil am Grundkapital und der Stimmrechte der itelligence AG in Höhe von ca. 81,28% hält. Der Vorstandsvorsitzende der itelligence AG, Herr Herbert Vogel, hat in seiner Eigenschaft als Aktionär mit der NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG eine unwiderrufliche Andienungsvereinbarung geschlossen, nach der er verpflichtet ist, das Erwerbsangebot für die von ihm gehaltenen Aktien an der itelligence AG (ca. 2,035% des Grundkapitals und der Stimmrechte) anzunehmen.
 
Im Übrigen wird das Erwerbsangebot zu den von der NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG in der Angebotsunterlage noch mitzuteilenden Bedingungen und Bestimmungen ergehen. Nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage werden Vorstand und Aufsichtsrat der itelligence AG den gesetzlichen Vorgaben entsprechend eine begründete Stellungnahme zu dem Angebot und der Angemessenheit des Angebotspreises abgeben.
 
Die Angebotsunterlage wird von der NTT DATA Europe GmbH & Co. KG auf der folgenden Internetseite veröffentlicht: http: www.nttdata-itelligence-erwerbsangebot.de
 
Kontakt:
Katrin Schlegel, itelligence AG,
Tel: +49 (0) 521 - 91 44 8106;
katrin.schlegel@itelligence.de

Sonntag, 28. Oktober 2012

Prof. Dr. Ulrich v. Jeinsen und Kaye Scholer erzielen Vergleich im Spruchverfahren LINOS/Qioptiq

Frankfurt, 23. Oktober 2012 – Vor dem LG Hannover wurde ein aktienrechtliches Spruchverfahren zum Unternehmensvertrag, der im Jahr 2006 zwischen der heutigen Qioptiq Holding Deutschland GmbH (vorher: Optco Akquisitions GmbH) und der ehemaligen LINOS Aktiengesellschaft abgeschlossen wurde, erfolgreich beendet (AZ: 22 AktE 42/07). Nahezu sämtliche Antragsteller haben einem Vergleich zugestimmt, der – neben einer angemessenen Aufwandsentschädigung für die Antragsteller – eine isolierte Erhöhung der Barabfindung des Unternehmensvertrages um 3,00 EUR je Stückaktie gewährt. Die Verhandlungen führten Prof. Dr. Ulrich von Jeinsen von der Kanzlei Göhmann Rechtsanwälte Notare, Hannover, als gemeinsamer Vertreter der außenstehenden Aktionäre und Dr. Annette Bödeker von Kaye Scholer LLP in Frankfurt auf Seiten der Antragsgegnerin Qioptiq.

Die Qioptiq Gruppe, eines der weltweit führenden Unternehmen im Design und in der Herstellung von hoch präzisen optischen Komponenten und Modulen, hatte LINOS, ebenfalls spezialisiert auf optische Technologien, im Oktober 2006 übernommen. Ende 2006 wurde ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen und anschließend im Jahr 2008 ein Squeeze-Out der Minderheitsaktionäre der LINOS AG eingeleitet. Zahlreiche Aktionäre stellten die in den beiden Maßnahmen angebotenen Ausgleichs- bzw. Abfindungszahlungen zur gerichtlichen Überprüfung.

Die Schwierigkeit des Vergleichsabschlusses bestand darin, die antragsstellenden außenstehenden Aktionäre von der zwischen den Verhandlungsführern ausgehandelten Lösung zu überzeugen. Prof. Dr. v. Jeinsen konnte sich in zahlreichen Gesprächen mit „Schlüsselpersonen“ auf Antragstellerseite verständigen, die dann ihrerseits als Multiplikatoren gegenüber weiteren Antragstellern handelten. Die Parteien beginnen nun Vergleichsverhandlungen in dem zweiten Spruchverfahren über die Höhe der Abfindung im Rahmen des Squeeze-Outs (AZ: 22 AktE 63/09).

Antragsteller u.a.: Karl-Walter Freitag, OMEGA Vermögensverwaltungs GmbH, SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V., Prof. Dr. Ekkehard Wenger.

Vertreter Antragsgegner: Dr. Annette Bödeker, Kaye Scholer LLP, Frankfurt.

Gemeinsamer Vertreter: Prof. Dr. Ulrich v. Jeinsen, Göhmann Rechtsanwälte Notare, Hannover.

Kaye Scholer wurde 1917 in New York gegründet und ist mit über 450 Rechtsanwälten eine der führenden internationalen Sozietäten. Die traditionsreiche Kanzlei berät mit insgesamt neun Büros in den wichtigsten Wirtschafts- und Finanzzentren auf dem amerikanischen, dem europäischen und dem asiatischen Kontinent. Das Frankfurter Büro von Kaye Scholer berät mit 26 Anwälten Unternehmen, Finanzinstitute, die öffentliche Hand und Privatpersonen zu nationalen und grenzüberschreitenden Fragestellungen und Transaktionen, insbesondere in den Praxisbereichen Corporate/M&A, Finance, Kartellrecht, Pharma / Biotech, IP / Patent Litigation & Design Protection, Labor / Restructuring & Business Reorganisation, Compliance, Tax und Litigation / Dispute Resolution

Donnerstag, 25. Oktober 2012

Spruchverfahren Squeeze-out bei der Salamander AG: Landgericht Stuttgart lehnt Erhöhung der Barabfindung ab

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Landgericht Stuttgart hat in dem seit neun Jahren laufenden Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Salamander AG, Kornwestheim, eine Erhöhung des Barabfindungsbetrags abgelehnt (Beschluss vom 16. Oktober 2012, Az. 32 AktE 8/03 KfH). Der ursprünglich von der Hauptaktionärin angebotene Barabfindungsbetrag in Höhe von EUR 22,71 war durch einen gerichtlichen Vergleich vom 20. Dezember 2002 (vor Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses) auf EUR 26,- je Salamander-Aktie erhöht worden. Der gerichtlich bestellte Sachverständige Ulrich Fritzlen kam auf einen Wert von EUR 25,13 je Aktie.
___

22 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Bongen, Stuttgart
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegner:
Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer

Dienstag, 23. Oktober 2012

Andreae-Noris Zahn AG: Squeeze-out - Barabfindung wurde von der Hauptaktionärin auf EUR 29,02 je Aktie festgelegt

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

Die Hauptaktionärin der Andreae-Noris Zahn Aktiengesellschaft ( ISIN DE0005047005, WKN 504 700), die Alliance Healthcare Deutschland Holdings 1 GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, hat dem Vorstand der Andreae-Noris Zahn Aktiengesellschaft heute mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Andreae-Noris Zahn Aktiengesellschaft auf die Alliance Healthcare Deutschland Holdings 1 GmbH gemäß §§ 327a ff. AktG (Squeeze-out) auf EUR 29,02 je nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktie festgelegt hat, und damit ihr Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 AktG auf Herbeiführung einer entsprechenden Beschlussfassung der Hauptversammlung bestätigt und konkretisiert.

Über den Squeeze-out soll in der außerordentlichen Hauptversammlung der Andreae-Noris Zahn Aktiengesellschaft am 18. Dezember 2012 Beschluss gefasst werden.

Der Vorstand

Kontakt: Andreae-Noris Zahn AG
Thomas Graf Solmsstraße 25 60486 Frankfurt am Main
Telefon: 069/79203-124
e-mail: thomas.graf@anzag.de

Samstag, 20. Oktober 2012

Graphit Kropfmühl AG: Handelsregister trägt Squeeze-out und Verschmelzung ein

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

Kropfmühl, Deutschland, 19. Oktober 2012 --- Nachdem das Handelsregister des Amtsgerichts München am 17. Oktober 2012 den Vermerk über den Beschluss der Hauptversammlung der Graphit Kropfmühl Aktiengesellschaft (DEUTSCHE BOERSE: 'GKR') vom 27. August 2012 über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Graphit Kropfmühl Aktiengesellschaft
(Minderheitsaktionäre) in Zusammenhang mit einer Verschmelzung auf die AMG Mining AG, München (Hauptaktionärin), gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 31,92 je Aktie und die Verschmelzung auf die AMG Mining AG in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen hat, ist am heutigen Tag die Verschmelzung der Graphit Kropfmühl Aktiengesellschaft auf die Hauptaktionärin durch Eintragung in das Handelsregister der AMG
Mining AG wirksam geworden.

Die Graphit Kropfmühl Aktiengesellschaft ist damit erloschen. Der Name und die Marke bleiben über die 100 %ige Tochtergesellschaft GK Graphit Kropfmühl GmbH erhalten. Mit dieser Handelsregistereintragung ist gleichzeitig der von der Hauptversammlung am 27. August 2012 gefasste Beschluss über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin gegen Gewährung einer Barabfindung von EUR 31,92 je Aktie gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327a ff. AktG wirksam geworden. Damit sind zugleich alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Graphit Kropfmühl Aktiengesellschaft auf die Hauptaktionärin übergegangen.

Die Börsennotierung der Aktien der Graphit Kropfmühl Aktiengesellschaft wird in Kürze eingestellt werden. Ein bis dahin noch stattfindender Börsenhandel ist nur ein Handel mit Barabfindungsansprüchen der Minderheitsaktionäre. Die Modalitäten der Auszahlung der Barabfindung wird die AMG Mining AG gesondert veröffentlichen.

Über das Unternehmen
Die Graphit Kropfmühl AG ist Spezialist für die Herstellung von Siliciummetall und ein weltweit führender Anbieter für veredelten Naturgraphit mit Standorten in Europa, Asien und Afrika. Das im Prime Standard notierte Unternehmen (ISIN: DE0005896005) bietet seinen Kunden Siliciummetall und Graphite für vielfältige Verwendungsmöglichkeiten. Siliciummetall wird in der Chemie-, Aluminium-, Halbleiter- und Solarzellenindustrie genutzt. Hochwertige Graphite werden u. a. in Schmierstoffen, als Kohlebürsten in Elektromotoren und in der Chemischen Industrie beispielsweise für Wärmedämmung und Energiesparprogramme eingesetzt.