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Samstag, 10. März 2012

Spruchverfahren beendet: Keine höhere Abfindung für ehemalige Aktionäre der Vereins- und Westbank

Pressemitteilung der Rechtsanwaltskanzlei Corinius

Hamburg, 5. März 2012 - Die ehemaligen Aktionäre der Vereins- und Westbank AG erhalten keine höhere Abfindung. Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg beendete in der vergangenen Woche mit einem ablehnenden Beschluss ein jahrelanges juristisches Tauziehen um die Höhe der Barabfindung für die 2004 ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre.

Im März 2004 hatte die HypoVereinsbank als Nachfolgerin der Bayerischen Vereinsbank ihren Mehrheitsanteil an der Vereins- und Westbank auf über 95 Prozent erhöht. Im selben Jahr kam es zu einem Squeeze-Out der Minderheitsaktionäre, denen eine Barabfindung in Höhe von Euro 26,65 je Aktie gezahlt wurde.

Insgesamt 71 Aktionäre hielten diesen Betrag für zu niedrig und strengten ein Spruchverfahren an, um die angemessene Barabfindung bestimmen zu lassen. Das Landgericht Hamburg setzte daraufhin einen Betrag von 37,20 Euro fest. Dies hätte für die HypoVereinsbank eine Nachzahlung von rund 30 Mio. Euro bedeutet. Im Sommer 2006 legte die Bank Beschwerde zum Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg ein.

Das Oberlandesgericht gab nun der Beschwerde der Bank statt und bestätigte den Barabfindung von 26,65 Euro als angemessen. Zur Begründung führte es aus, dass die Planung der Bank in sich schlüssig und nachvollziehbar sei. Der Ertragswert sei damit korrekt ermittelt worden. Erstmalig erhalten damit Aktionäre in einem Spruchverfahren nach einem aktienrechtlichen Squeeze-Out keine Nachzahlung.

Die HypoVereinsbank wurde in dem Verfahren vertreten durch die Rechtsanwältin Dr. Antje Baumann, vormals Freshfields Bruckhaus Deringer, inzwischen Partnerin der Kanzlei Corinius LLP in Hamburg.

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