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Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Dienstag, 29. Mai 2012

Derby Cycle AG: Änderung des Business Combination Agreements mit Pon sowie Ankündigung eines Squeeze Out-Verlangens der Pon Holding Germany GmbH

Cloppenburg, den 28. Mai 2012 - Die Derby Cycle AG sowie die Pon Holdings B.V. ("Pon") mit Sitz in Almere in den Niederlanden und ihre einhundertprozentige Tochtergesellschaft, die Pon Holding Germany GmbH, haben heute eine Änderung des am 21. September 2011 zwischen ihnen abgeschlossenen Business Combination Agreements ("BCA") unterzeichnet. Im BCA hatten die Parteien unter anderem vereinbart, dass die Derby Cycle AG für die Dauer von 18 Monaten nach der Bekanntgabe des Übernahmeangebots von Pon ihre Eigenständigkeit und Börsennotierung behält. Der Vorstand der Derby Cycle AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, einer Änderung des BCA zuzustimmen, die es dem Hauptaktionär Pon Holding Germany GmbH ermöglicht, bereits vor dem Ablauf der im BCA vereinbarten Frist die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf sich gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 327a AktG zu verlangen.

Die Pon Holding Germany GmbH hat der Derby Cycle AG ihre Absicht angekündigt, unmittelbar nach der heute vereinbarten Änderung des BCA, d.h. voraussichtlich am 29. Mai 2012, ein Verlangen nach § 327a AktG zu stellen, die Hauptversammlung der Derby Cycle AG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Pon Holding Germany GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen.

Zusatzinformationen: ISIN: DE000A1H6HN1 WKN: A1H6HN
Marktsegment: Regulierter Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse

Derby Cycle AG
Siemensstraße 1-3
49661 Cloppenburg

Sonntag, 20. Mai 2012

Utimaco Safeware-Aktie: Festlegung der Barabfindung für Squeeze-out auf EUR 16,00 je Aktie durch Sophos Holdings GmbH

Ad-hoc-Mitteilung vom 18. Mai 2012

Aachen - Die Sophos Holdings GmbH mit Sitz in Wiesbaden (HRB 25901) hat dem Vorstand der Utimaco Safeware AG (ISIN DE0007572406 / WKN 757240) in Bestätigung und Konkretisierung des bereits am 14. Februar 2012 gestellten Verlangens gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG heute mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Utimaco Safeware AG auf die Sophos Holdings GmbH als Hauptaktionärin gemäß §§ 327a ff. AktG (Squeeze-out) auf EUR 16,00 je auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktie der Utimaco Safeware AG festgelegt hat. Über den Squeeze-out soll in der kommenden ordentlichen Hauptversammlung der Utimaco Safeware AG Beschluss gefasst werden, die für den 3. Juli 2012 geplant ist.

Utimaco Safeware AG
Der Vorstand

Emittent: Utimaco Safeware AG, Germanusstraße 4, 52080 Aachen
Telefon: +49 241 1696 100 Fax: +49 241 1696 199
E-Mail: investorrelations@utimaco.de
Internet: www.utimaco.de
Börsen: Regulierter Markt Frankfurt am Main (General Standard) Reuters: UTIG.DE Bloomberg: USA

Samstag, 12. Mai 2012

Shigo Asia AG: Squeeze-out-Verlangen der Crown Eminence Investment Limited

Hamburg, 11. Mai 2012 - Die Crown Eminence Investment Limited mit Sitz in Hong Kong hat heute gegenüber dem Vorstand der SHIGO ASIA AG (ISINDE000A0S9NM3) das Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG gestellt, dass die Hauptversammlung der SHIGO ASIA AG die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der SHIGO ASIA AG auf die Crown Eminence Investment Limited gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließe. Die Crown Eminence Investment Limited hält unmittelbar Aktien der Gesellschaftin Höhe von ca. 96,34% des Grundkapitals der Gesellschaft. Der Beschluss soll zeitnah in einer Hauptversammlung der SHIGO ASIA AG gefasst werden.

Hamburg, 11. Mai 2012

SHIGO ASIA AG
Der Vorstand

Dienstag, 8. Mai 2012

RölfsPartner Deal Info: SolarWorld AG / Solarparc AG

RölfsPartner Deal Info Nr. 24 vom 2. Mai 2012

 Wir freuen uns, Sie über die folgende Transaktion zu informieren, die das Competence Center Transactions (CCT) von RölfsPartner begleitet hat: Das CCT hat als unabhängiger sachverständiger Prüfer im Auftrag des Landgerichts Köln die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung nach § 327c Abs. 2 S. 2 AktG im Rahmen des aktienrechtlichen Squeeze-Out der Solarparc AG begleitet. 

Die SolarWorld AG, Bonn, hat dem Vorstand der Solarparc AG, Bonn, am 8. Februar 2012 mitgeteilt, dass ihr Aktien in Höhe von mehr als 95 % des Grundkapitals der Solarparc AG gehören und sie beabsichtigt, die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die SolarWorld AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung zu verlangen. Über den Squeeze-Out soll in der ordentlichen Hauptversammlung der Solarparc AG, die am 23. Mai 2012 stattfinden wird, Beschluss gefasst werden.

 Die Solarparc AG ist ein Unternehmen der regenerativen Energiebranche mit den Schwerpunkten Windenergie und Solarenergie. Die Betriebsführung regenerativer Kraftwerke ist das Basisgeschäft, das als Dienstleistung auch Dritten angeboten wird. Hinzu kommt die Entwicklung schlüsselfertiger Energieparks für private und institutionelle Investoren.

Das Team um Michael Wahlscheidt war in die Bewertung der Solarparc AG eingebunden und bestätigte als Prüfer die Angemessenheit der Barabfindung.

 Quick Facts SolarWorld AG › Hersteller von Solaranlagen › Jahresumsatz: 1.047,0 Mio. € › Mitarbeiter: rd. 2.700 Solarparc AG › Betriebsführung & Entwicklung von Energieparks › Jahresumsatz: 18,0 Mio. € › Mitarbeiter: 33 Dealgröße › 52,0 Mio. € Leistungen › Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung gemäß § 327c Abs. 2 S. 2 AktG im Rahmen des Squeeze-Out Team › Michael Wahlscheidt › Andreas Diesch › Uwe Fritz

Spruchverfahren Squeeze-out LHA Internationale Lebensmittelagentur Krause AG

Die von der Hauptaktionärin, der LHA Holding A. und R. Krause GbR, für den Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out) der LHA Internationale Lebensmittelagentur Krause AG angebotene Barabfindung wird auf Antrag von 50 ausgeschlossenen Aktionären in einem Spruchverfahren überprüft. Das führende Verfahren wird vom Landgericht Mühlhausen unter dem Aktenzeichen 1 HK O 2/12 geführt. Als gemeinsamen Vertreter der nicht-antragstellenden ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre wurde vom Gericht Herr Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, Düsseldorf, bestellt.

Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Donnerstag, 3. Mai 2012

AMG Invest GmbH: Übernahmeangebot für Graphit Kropfmühl-Aktien erfolgreich

Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ("WpÜG")

Das freiwillige öffentliche Erwerbsangebot der AMG Invest GmbH, Frankfurt am Main ("Bieter"), an die Aktionäre der Graphit Kropfmühl Aktiengesellschaft, München, ist innerhalb der Annahmefrist, die am 25. April 2012, 24:00 Uhr (MESZ) ("Meldestichtag") abgelaufen ist, für insgesamt 154.366 Aktien der Graphit Kropfmühl Aktiengesellschaft ("Graphit KropfmühlAktien") angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 5,36 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Graphit Kropfmühl Aktiengesellschaft.

Der Bieter hält am Meldestichtag 2.538.917 Graphit Kropfmühl-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 88,16 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Graphit Kropfmühl Aktiengesellschaft.

Während der Annahmefrist hat der Bieter 940 Aktien über die Börse erworben.

Darüber hinaus halten weder der Bieter, die mit ihm gemeinsam handelnden Personen und deren Tochterunternehmen zum Meldestichtag Graphit Kropfmühl-Aktien noch werden Ihnen zum Meldestichtag Stimmrechte aus Graphit Kropfmühl-Aktien nach § 30 WpÜG zugerechnet. Weder der Bieter noch mit ihm gemeinsam handelnde Personen oder deren Tochterunternehmen hielten zum Meldestichtag Finanzinstrumente oder sonstige Instrumente im Sinne von §§ 25, 25a WpHG, die es ermöglichen, bereits ausgegebene Aktien der Graphit Kropfmühl Aktiengesellschaft zu erwerben.

Die Gesamtzahl der Graphit Kropfmühl-Aktien, für die das freiwillige öffentliche Erwerbsangebot bis zum Meldestichtag angenommen wurde, zuzüglich der 2.539.857 Graphit Kropfmühl-Aktien, welche der Bieter bereits hält bzw. börslich erworben hat, beläuft sich auf 2.694.223 Graphit Kropfmühl-Aktien, was einem Anteil von ca. 93,55 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Graphit Kropfmühl Aktiengesellschaft entspricht.

Frankfurt am Main, den 2. Mai 2012

AMG Invest GmbH

IVA-News: Constantia Packaging AG Nachbesserungsrechte

Der Investor, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Christian Boyer, hat sein Angebot von 2,50 EUR je Stück auf 3,60 EUR je Stück (plus 44 %) nachgebessert. Der IVA, der als Reaktion auf das Angebot von 2,50 EUR ein höheres Angebot von 3,00 EUR vorgelegt hat, wird alle bei ihm eingereichten Stücke ebenfalls mit 3,60 EUR honorieren. Es besteht aber nicht die Absicht, mit dem Investor von Dr. Boyer in einen Bieterwettkampf einzutreten. Es besteht keine Notwendigkeit, jetzt seine Nachbesserungsrechte zu veräußern. Der IVA ist zuversichtlich, dass das derzeit laufende gerichtliche Überprüfungsverfahren mit einer höheren Nachbesserung als 3,60 EUR abgeschlossen wird. Es ist aber davon auszugehen, dass bis zu einer endgültigen Lösung Jahre vergehen können - wie Beispiele in Deutschland und Österreich zeigen. Bitte beachten Sie auch unsere Informationen zu diesem Thema auf unserer Website http://www.iva.or.at/artdetail.php?id=11482&cat=1 Mit freundlichen Grüßen IVA - der österreichische Interessenverband für Anleger Feldmühlgasse 22/4, 1130 Wien Webpage: www.iva.or.at Mail: anlegerschutz@iva.or.at

Landesbank Berlin Holding AG: Außerordentliche Hauptversammung beschließt Squeeze-out

Presse-Info vom 25.04.2012 Die außerordentliche Hauptversammlung der Landesbank Berlin Holding AG hat heute der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf den Hauptaktionär, die Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG, gegen eine Barabfindung nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes mit 99,77 Prozent des vertretenen Grundkapitals zugestimmt. Die beschlossene Barabfindung beträgt 4,01 Euro je Stückaktie. Sobald der Squeeze-out-Beschluss im Handelsregister eingetragen ist, gehen die Aktien der Minderheitsaktionäre von Gesetzes wegen auf die Erwerbs-KG über. Einzelheiten der Abwicklung werden unmittelbar nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister von der Erwerbs-KG bekannt gegeben.