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Donnerstag, 14. Juni 2012

Bundesverfassungsgericht: Urteilsverkündung in Sachen „Delisting“

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf der Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 10. Januar 2012 (siehe Pressemitteilung Nr. 79/2011 vom 16. Dezember 2011) am  

11. Juli 2012, 10.00 Uhr, 
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts, Amtssitz „Waldstadt“, 
Rintheimer Querallee 11, 76131 Karlsruhe

sein Urteil verkünden.

Die Verfassungsbeschwerden warfen die Fragen auf,

ob und wie weit die Zulassung zum Börsenhandel im regulierten Markt wegen der daran anknüpfenden besonderen rechtlichen Regeln und der daraus möglicherweise folgenden gesteigerten Verkehrsfähigkeit der Aktie den Schutz des Eigentumsgrundrechts genießt, und

ob der BGH mit seiner "Macrotron-Entscheidung" aus dem Jahr 2002 (BGHZ 153, 47) noch die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung wahrt, in der er für den "Verlust" der mit der Börsennotierung verbundenen gesteigerten Verkehrsfähigkeit auf das Eigentumsgrundrecht gestützt ein Pflichtangebot an die Minderheitsaktionäre zur Übernahme ihrer Aktien oder zu einer Ausgleichszahlung und dessen Überprüfbarkeit in einem Spruchverfahren fordert.

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