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Mittwoch, 6. März 2013

Gerichtliches Sachverständigengutachten zur GeneScan Europe AG: Verdoppelung der Barabfindung?

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem 2009 beschlossenen Delisting der Aktien der GeneScan Europe AG, Freiburg i. Br., hat der von dem Landgericht Mannheim im August 2010 bestellte gerichtliche Sachverständige nunmehr sein Gutachten vorgelegt. Der Sachverständige WP/StB Prof. Dr. Georg Heni kommt darin zu einem Unternehmenswert von rd. EUR 1.140,- je GeneScan-Aktie. Die Hauptaktionärin, die Eurofins Ventures B.V., hatte deutlich weniger, nämlich lediglich EUR 577,19 je Aktie angeboten.

Zwischenzeitlich hat die außerordentliche Hauptversammlung der GeneScan Europe AG am 29. März 2011 auf Verlangen der Hauptaktionärin einen Squeeze-out beschlossen, der am 12. Mai 2011 in das Handelsregister der Gesellschaft (Amtsgericht Freiburg) eingetragen wurde. Im Rahmen des Squeeze-out hatte die Eurofins Ventures B.V. den von ihr angebotenen Barabfindungsbetrag etwas nachgebessert und EUR 900,00 je GeneScan-Aktie geboten. Auch insoweit läuft ein Spruchverfahren, in dem aufgrund des Sachverständigengutachtens nunmehr ebenfalls eine Erhöhung der Barabfindung zu erwarten ist.

Spruchverfahren Delisting: LG Mannheim, Az. 24 AktE 15/09

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