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Montag, 3. Juni 2013

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Tognum AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Landgericht Stuttgart führt die Spruchanträge zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungvertrag zwischen der Engine Holding GmbH und der Tognum AG, 88045 Friedrichshafen, als beherrschtem Unternehmen unter dem führenden Aktenzeichen 31 O 1/13 KfH SpruchG. Mehrere erst nach der Wirksamwerden des übernahmerechtlichen Squeeze-out (8. März 2013)  gestellten Anträge sind allerdings nicht verbunden worden. Ein gemeinsamer Vertreter für die nicht antragstellenden Aktionäre soll demnächst vom Gericht bestellt werden.

33 Antragsteller (im verbundenden Verfahren)
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Engine Holding GmbH:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf

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