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Mittwoch, 12. Juni 2013

W.E.T. Automotive Systems AG: Squeeze-out-Verfahren auf Verlangen der Gentherm Europe GmbH gemäß §§ 327a ff. AktG: Festlegung der Barabfindung und Konkretisierung des Übertragungsverlangens

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

Die Gentherm Europe GmbH (früher: Amerigon Europe GmbH) mit Sitz in Augsburg hat der W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft heute mitgeteilt, dass sie die Höhe der Barabfindung für die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft auf die Gentherm Europe GmbH als Hauptaktionärin entsprechend dem Verfahren gemäß §§ 327a ff. AktG wie folgt festgelegt hat:Die Barabfindung beträgt EUR 90,05 (in Worten: neunzig Euro und fünf Cent) je auf den Inhaber lautender Stückaktie der W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 3,00.

Mit ihrem Schreiben vom heutigen Tag hat die Gentherm Europe GmbH ihr Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG vom 22. März 2013 bestätigt und insbesondere durch die Mitteilung der festgelegten Barabfindung konkretisiert.

Die Gentherm Europe GmbH ist mit mehr als 95 % am Grundkapital der W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft beteiligt und ist damit deren Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.

Der Übertragungsbeschluss soll in der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft gefasst werden. Diese wird nach derzeitigem Stand am 28. August 2013 stattfinden.

Odelzhausen, den 12. Juni 2013

Der Vorstand

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