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Mittwoch, 28. August 2013

Hauptversammlungsbeschluss der Dyckerhoff AG über den Squeeze-out im Handelsregister eingetragen

Pressemitteilung der Dyckerhoff AG

(Wiesbaden, 27.08.2013) Das Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden hat heute den von Buzzi Unicem initiierten Beschluss der Hauptversammlung der Dyckerhoff AG vom 12. Juli 2013 über die Übertragung der Stamm- und Vorzugsaktien der übrigen Aktionäre eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Dyckerhoff AG auf die Buzzi Unicem SpA übergegangen, die damit nunmehr 100 % aller Aktien von Dyckerhoff hält.

Die Auszahlung der Barabfindung in Höhe von 47,16 EUR je Aktie, das entspricht insgesamt 65,3 Mio. EUR, ist für den 30. August 2013 geplant.

Die Börsennotierung der Aktien der Dyckerhoff AG wird in Kürze eingestellt werden. Der bis dahin noch stattfindende Börsenhandel ist nur ein Handel mit Barabfindungsansprüchen der Minderheitsaktionäre.

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