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Dienstag, 1. Oktober 2013

COMPUTEC MEDIA Aktiengesellschaft: Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses im Handelsregister

01.10.2013 - Der Beschluss der Hauptversammlung der Computec Media AG vom 25. Juli 2013 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Computec Media AG auf die Marquard Media International AG, Zug/Schweiz, Hauptaktionärin gemäß §§ 327a ff. AktG, wurde heute in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. 

Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind alle Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Marquard Media International AG übergegangen. Die Modalitäten der Auszahlung der festgesetzten Barabfindung in Höhe von 8,91 Euro je auf den Inhaber lautender Stückaktie werden in Kürze gesondert bekannt gegeben. 

Die Börsennotierung der Aktien der Computec Media AG wird voraussichtlich in Kürze eingestellt. Ab der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister verbriefen die in den Depots von Minderheitsaktionären noch verbuchten Aktien der Computec Media AG lediglich die genannten Barabfindungsansprüche. 

Der Vorstand

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