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Dienstag, 11. Februar 2014

Generali Deutschland Holding AG: Klage gegen Squeeze-out-Beschluss

Generali Deutschland Holding AG
Köln


 Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG
 
Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass Aktionäre gegen den einzigen Beschluss unserer außerordentlichen Hauptversammlung vom 4. Dezember 2013 (Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin Assicurazioni Generali S.p.A.) Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben haben.

Die Klage ist vor dem Landgericht Köln, 2. Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 82 0 3/14 anhängig. Das Gericht hat mit Verfügung vom 29. Januar 2014 den Termin zur mündlichen Verhandlung (Gütetermin und früher erster Termin) auf den 25. April 2014, 10:30 Uhr, bestimmt.

Köln, im Februar 2014

Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger

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