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Freitag, 6. Juni 2014

Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out Graphit Kropfmühl AG: Erstinstanzlich keine Erhöhung der Barabfindung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Landgericht München I hat in dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Graphit Kropfmühl AG eine Erhöhung des den Minderheitsaktionären angebotenen Barabfindungsbetrags abgelehnt (Beschluss vom 28. Mai 2014, Az. 5 HK O 22657/12).

Der Squeeze-out war von der AMG Mining AG, die zum Abschluss des Verschmelzungsvertrags 93,59 % des Grundkapitals und der Aktien gehalten hatte, betrieben worden.

Gegen den Beschluss des Landgerichts kann Beschwerde zum OLG München eingelegt werden.

LG München I, Az. 5 HK O 22657/12
80 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA WP StB Walter K. Grosse, 80333 München

Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, AMG Mining AG:
Rechtsanwälte Hogan Lovells LLP, 80333 München

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