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Dienstag, 17. März 2015

Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out bei der WMF AG eingetragen

Veröffentlichung im Gemeinsamen Registerportal der Länder:

Amtsgericht Ulm Aktenzeichen: HRB 540215 Bekannt gemacht am: 13.03.2015 11:45 Uhr

13.03.2015


HRB 540215: WMF AG, Geislingen an der Steige, Eberhardstraße 17 - 47, 73312 Geislingen an der Steige. Die Hauptversammlung vom 20.01.2015 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär gegen Barabfindung beschlossen. Der Ausschluss der Minderheitsaktionäre wird erst mit Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers "Finedining Capital AG", München (Amtsgericht München HRB 214769) wirksam. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.11.2014 mit der Aktiengesellschaft "Finedining Capital AG", München (Amtsgericht München HRB 214769) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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