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Samstag, 9. Mai 2015

Aktienrechtsnovelle und Delisting: Anhörung vor dem Rechtsausschuss

Noak berichtet im Rechtsboard des Handelsblatts zu der Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Bundestags:

Für das Delisting wird eine kapitalmarktrechtliche oder aktiengesetzliche Regelung erwogen. Eine Abfindung für Aktionäre, die auf die Handelbarkeit ihrer Aktien vertraut haben, soll es wohl geben. Sie erhalten die Option, ihre Aktien anzudienen. Wem? Der Gesellschaft, soweit zulässig, oder dem Großaktionär, der ggf. dafür einsteht (s. § 327b III AktG). Umstritten bleibt die Bemessung dieser Abfindung. Soll man sich eher an § 31 WpÜG orientieren (gewichteter Börsenkurs, so die Stellungnahmen Habersack und meine) oder an den §§ 29, 30 UmwG (Unternehmensbewertung)?
(...)
Zu dem Beitrag:
http://blog.handelsblatt.com/rechtsboard/2015/05/07/aktienrechtsnovelle-und-delisting-anhorung-vor-dem-rechtsausschuss/

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