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Mittwoch, 2. März 2016

Spruchverfahren burgbad AG: Antragsgegnerin legt angeforderte Unterlagen vor

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out) bei der burgbad AG hatte das Landgericht Dortmund im Januar 2016 der Antragsgegnerin aufgegeben, dem Sachverständigen die von ihm angeforderten Unterlagen nunmehr binnen drei Wochen vorzulegen, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/01/spruchverfahren-burgbad-ag-gericht.html. Ansonsten müssten hinsichtlich nicht vorgelegter Unterlagen Schätzungsunsicherheiten unter dem Gesichtspunkt der Beweisvereitelung wohl zu Lasten der Antragsgegnerin aufgelöst werden.

Auf das gerichtliche Schreiben hin hat die Antragsgegnerin nunmehr mit Schriftsatz vom 11. Februar 2016 die von dem Sachverständigen, Herrn WP Dr. Lars Franken, angeforderten Unterlagen vorgelegt.

LG Dortmund, Az. 18 O 106/10 [AktE]
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83 Antragsteller
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Exzacibasi Yapi Gerecleri Sanayi ve Ticaret A.S.: Rechtsanwälte Flick Gocke Schaumburg, 53175 Bonn

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