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Freitag, 4. März 2016

Squeeze-out bei der Deutschen Postbank AG: Spruchanträge können noch bis zum 21. März 2016 gestellt werden

Am 21. März 2016 läuft die Frist ab, bis zu der ehemalige Aktionäre der Deutschen Postbank AG Anträge zur Überprüfung der von der Deutschen Bank AG angebotenen Barabfindung beim Landgericht Köln einreichen können.

Das Landgericht Köln hat die schon bislang eingegangenen Spruchanträge zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Deutschen Postbank AG mit Beschluss vom 1. Februar 2016 zu dem führenden Aktenzeichen 82 O 2/16 verbunden. Zum gemeinsamen Vertreter der nicht antragstellenden Minderheitsaktionäre wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Klocke, Klocke & Linkens Rechtsanwälte, bestimmt.

LG Köln, Az. 82 O 2/16
Krystofiak u.a. ./. Deutsche Bank AG
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Klocke, Klocke & Linkens Rechtsanwälte, 50668 Köln

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