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Freitag, 5. August 2016

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der YOUNIQ AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Landgericht Frankfurt am Main hat die Spruchanträge zum Squeeze-out im Rahmen der Verschmelzung der bislang börsennotierten YOUNIQ AG auf die zu dem Corestate-Konzern gehörende Corestate Ben BidCo AG mit Beschluss vom 27. Juli 2016 verbunden. Gleichzeitig wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Alexander Hess, Würzburg, zum gemeinsamen Vertreter bestellt.

Die nunmehr als YOUNIQ GmbH firmierende Antragsgegnerin kann bis zum 30. November 2016 zu den Spruchanträgen Stellung nehmen. Der gemeinsame Vertreter erhält anschließend Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 31. Januar 2017.

Die Hauptaktionärin hatte die Barabfindung auf EUR 1,70 je YOUNIQ-Aktie festgelegt, was von den Antragstellern als deutlich zu niedrig kritisiert wurde.

LG Frankfurt am Main, Az. 3-05 O 45/16
Peter Jaeckel u.a. ./. YOUNIQ GmbH (zuvor: YOUNIQ AG, früher: Corestate Ben BidCo AG)
74 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Alexander Hess, 97070 Würzburg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, YOUNIQ GmbH:
Rechtsanwältte Allen & Overy, 40211 Düsseldorf

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