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Sonntag, 16. April 2017

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der PIXELPARK AG: Verhandlung am 30. Mai 2017

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der PIXELPARK AG, Berlin, hat das Landgericht Berlin mit Verfügung vom 6. April 2017 einen Termin zur Verhandlung auf den 30. Mai 2017, 10:00 Uhr, anberaumt. Das Gericht will dabei zunächst die Barabfindungsprüferin WollnyWP anhören, bevor es über die Erforderlichkeit einer weiteren Begutachtung entscheidet.

Die Planung hält das Gericht in seiner Verfügung hinsichtlich der Erhöhung der Umsätze für "eher verhalten". Auch die "eher unambitionierte" Planung der Zenithmedia GmbH bedürfe einer näheren Betrachtung. Das Gericht will das überproportionale Ansteigen der Personalkosten hinterfragen und klären, ob außerhalb des regulären Planungsprozesses Änderungen erfolgt sind ("anlassbezogene" Planung). Den aus einer Peer Group hergeleiteten Betafaktor hält das Gericht für nicht plausibel. Es verweist dabei insbesondere auf die sehr hohen Betas der beiden in die Peer Group aufgenommenen japanischen Unternehmen. Den angesetzten Wachstumsabschlag von 1% beurteilt die Kammer "als sehr vorsichtig bemessen".

Abschließend diskutiert das Gericht alternative Bewertungsansätze. So sei der Börsenkurs als Wertuntergrenze zu berücksichtigen. Da der Barwert der Ausgleichszahlungen deutlich unterhalb der für den Squeeze-out festgesetzten Barabfindung liege, müsse der rechtskräftige Abschluss des (erstinstanzlich erfolglosen, siehe: http://spruchverfahren.blogspot.de/2014/12/spruchverfahren-zum-beherrschungsvertra.html) BuG-Spruchverfahrens nicht abgewertet werden (dortiges Az. 102 O 241/12 SpruchG, nach Beschwerden durch mehrere Antragsteller anhängig vor dem Kammergericht, dem OLG für Berlin).

LG Berlin, Az. 102 O 2/16 .SpruchG
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. u.a. ./. MMS Germany Holdings GmbH
62 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Johannes Deiß, c/o Neuwerk Rechtsanwälte, 20354 Hamburg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, MMS Germany Holdings GmbH:
Rechtsanwälte Cleary Gottlieb Steen & Hamilton LLP, 60311 Frankfurt am Main (RA Dr. Johannes Schmidt u.a.)

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