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Samstag, 8. April 2017

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der DAB Bank AG: Derzeit keine Vergleichsmöglichkeit

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früheren DAB Bank AG hatten die Vertragsprüfer, Herr Wirtschaftsprüfer Johannes Wedding und Frau Wirtschaftsprüferin Catherine Dentler, c/o Wedding & Cie. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, wie berichtet eine "Dritte Ergänzende Stellungnahme" mit Alternativrechnungen zum Unternehmenswert vorgelegt, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2017/02/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_25.html. Das Landgericht München I hatte daraufhin mit Verfügung vom 20. Februar 2017 einen Vergleichsvorschlag auf der Basis dieser ergänzenden Stellungnahme avisiert. Nachdem die Antragsgegnerin jedoch eine vergleichsweise Regelung ausgeschlossen hatte, verzichtete das Gericht mit Verfügung vom 31. März 2017 auf die Vorlage eines Vergleichsvorschlags.

LG München I, Az. 5 HK O 13182/15
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. DAB Bank AG (nunmehr: BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland)
94 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Ernst Graßinger, München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Clifford Chance, 40215 Düsseldorf 

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