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Freitag, 7. April 2017

VORSTAND UND AUFSICHTSRAT DER SINNERSCHRADER AG EMPFEHLEN IN GEMEINSAMER STELLUNGNAHME GEMÄSS § 27 WPÜG DIE ANNAHME DES ÜBERNAHMEANGEBOTS VON ACCENTURE

News vom 6. April 2017

Vorstand und Aufsichtsrat der SinnerSchrader Aktiengesellschaft haben am heutigen Tag ihre gemeinsame begründete Stellungnahme gemäß § 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ("WpÜG") zu dem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der Accenture Digital Holdings GmbH, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft des Accenture-Konzerns ("Accenture"), abgegeben. Das Übernahmeangebot wurde am 20. Februar 2017 angekündigt und die Angebotsunterlage am 27. März 2017 veröffentlicht.

Nach eingehender Prüfung und Beratung des Übernahmeangebots sind Vorstand und Aufsichtsrat der SinnerSchrader AG zu dem Schluss gekommen, dass das Übernahmeangebot den strategischen Zielsetzungen und wohlverstandenen Interessen der SinnerSchrader AG, der SinnerSchrader-Gruppe, ihrer Mitarbeiter und Kunden in besonderem Maße gerecht wird.

Vorstand und Aufsichtsrat sind der Überzeugung, dass die Zusammenführung der Geschäftsaktivitäten es beiden Partnern erlauben wird, die individuellen Stärken der SinnerSchrader-Gruppe mit denjenigen der Accenture-Gruppe zum gemeinsamen Vorteil beider Partner zu kombinieren und für sich zu nutzen. Der Zugang zum beeindruckenden internationalen Netzwerk und zu den Ressourcen der Accenture-Gruppe sollte nach Einschätzung von Vorstand und Aufsichtsrat dazu beitragen, den technologischen und kreativen Vorsprung von SinnerSchrader als einer der führenden Digitalagenturen im deutschsprachigen Raum weiter auszubauen und langfristig zu gewährleisten. Vorstand und Aufsichtsrat erwarten, dass mit der Unterstützung der Accenture-Gruppe die Entwicklung und der Vertrieb innovativer digitaler Dienstleistungen noch effektiver und effizienter gestaltet und wertvolle Geschäftsbeziehungen mit Großkunden langfristig erhalten und ausgebaut werden können.

Die von Accenture gebotene Gegenleistung in Höhe von 9,00 Euro pro SinnerSchrader-Aktie beinhaltet aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat eine attraktive Prämie in Höhe von rund 30,81% bzw. rund 38,25% auf den volumengewichteten Drei- bzw. Sechs-Monats-Durchschnittskurs vor Ankündigung des Übernahmeangebots und reflektiert nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat sowohl den aktuellen inneren Wert der SinnerSchrader-Aktie als auch die Entwicklungsmöglichkeiten von SinnerSchrader.

Vor diesem Hintergrund begrüßen Vorstand und Aufsichtsrat das Übernahmeangebot von Accenture uneingeschränkt und empfehlen den Aktionären der SinnerSchrader AG, das Angebot anzunehmen.

Die vollständige Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat ist im Internet unter https://sinnerschrader.ag/de/accenture/ abrufbar.

ÜBER SINNERSCHRADER

SinnerSchrader gehört zu den führenden Digitalagenturen Europas mit dem Fokus auf Design und Entwicklung von digitalen Produkten und Services. Mehr als 500 Mitarbeiter arbeiten an der digitalen Transformation für Unternehmen wie Allianz, Audi, BMW, comdirect bank, ERGO, Telefónica, TUI, Unitymedia und VW. SinnerSchrader wurde 1996 gegründet, ist seit 1999 börsennotiert und hat Büros in Hamburg, Berlin, Frankfurt am Main, München, Prag und Hannover.
http://sinnerschrader.com

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