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Donnerstag, 29. Juni 2017

Squeeze-out bei der BDI – BioEnergy International AG: Freiwilliges bedingtes Nachbesserungsangebot zur Barabfindung durch die BDI Beteiligungs GmbH

Mitteilung der BDI – BioEnergy International AG

Wir informieren die Aktionäre über das Angebot von zusätzlich Euro 1,- je Aktie welches in der Hauptversammlung auf Anregung durch Herrn Dr. Wilhelm Rasinger als Vertreter des IVA (Interessenverband für Anleger) von der Hauptaktionärin abgegeben wurde:

BDI – BioEnergy International AG mit dem Sitz in Grambach, FN 149076 f

In der am 11. Mai 2017 stattgefundenen 11. ordentlichen Hauptversammlung der BDI – BioEnergy International AG mit dem Sitz in Grambach, FN 149076 f, wurde zum 8. Punkt der Tagesordnung folgender Beschluss gefasst:

„Die Aktien aller Aktionäre außer der BDI Beteiligungs GmbH, mit Sitz in Grambach und der Geschäftsanschrift Parkring 18, 8074 Raaba-Grambach, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Graz unter FN 279687f („Hauptaktionärin“), werden gemäß § 1 GesAusG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf die Hauptaktionärin übertragen. Die Hauptaktionärin zahlt den Minderheitsaktionären kosten-, provisions- und spesenfrei eine Barabfindung in der Höhe von EUR 13,50 pro Aktie. Die Barabfindung ist zwei Monate nach dem Tag fällig, an dem die Eintragung des Ausschlusses gem. § 10 UGB als bekannt gemacht gilt und ist ab dem der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung folgenden Tag mit jährlich zwei Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verzinsen. Die Kosten der Durchführung, insbesondere der Auszahlung der Barabfindung, trägt die Hauptaktionärin.“

Die antragstellende Hauptaktionärin BDI Beteiligungs GmbH hat in der Hauptversammlung zum 8. Punkt der Tagesordnung die verbindliche Zusage abgegeben, dass die BDI Beteiligungs GmbH eine freiwillige Nachbesserung zur Barabfindung in Höhe von EUR 1,-- pro Aktie anbietet, dies unter der Voraussetzung, dass von keinem Minderheitsaktionär innerhalb der gesetzlichen Frist (innerhalb von einem Monat nach dem Tag, an dem die Eintragung des Beschlusses in der Ediktsdatei bekannt gemacht wird) ein Antrag auf Überprüfung des Barabfindungsangebotes beim Landesgericht für ZRS Graz eingebracht wird oder allfällige Anträge auf Überprüfung des Barabfindungsangebots vor Einlassung in das Verfahren zurückgezogen werden.

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