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Dienstag, 4. Juli 2017

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der GFKL Financial Services Aktiengesellschaft: Anhörung der sachverständigen Prüfer

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der GFKL Financial Services Aktiengesellschaft hat das Landgericht Dortmund die Sache am 18. Mai 2017 verhandelt.

Das Gericht hat dabei u.a. angedeutet, dass es die Anhebung der Marktrisikoprämie durch den FAUB (IDW) von 4,5% auf 5,5% im Jahr 2012 für nicht plausibel hält. Auch erwägt es, statt eines Wachstumsabschlags von lediglich 0,5% einen Abschlag von 1% anzusetzen.

Zunächst soll kein gerichtliches Sachverständigengutachten eingeholt werden, sondern erst der sachverständige Prüfer angehört werden. Hierfür hat das Gericht einen (weiteren) Termin auf den 16. November 2017 anberaumt und die Wirtschaftsprüfer Dr. Jörn Schulte und/oder Dr. Lars Franken (IVC Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) geladen.

Die Hauptaktionärin hatte eine Barabfindung in Höhe von EUR 23,71 je GFKL-Aktien angeboten, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2015/12/bekanntmachung-des-squeeze-outs-bei-der_18.html.

LG Dortmund, Az. 18 O 34/15 AktE
SCI AG u.a. ./. Garfunkel Holding GmbH
60 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Gunther Lehleiter, LL.M., c/o Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 44141 Dortmund
Verfahrenbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Garfunkel Holding GmbH:
Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, 60322 Frankfurt am Main (RA Dr. Thomas Bücker)

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