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Freitag, 1. Dezember 2017

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Kabel Deutschland Holding AG: Einvernahme der Vertragsprüfer geht 2018 weiter

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der zum Vodafone-Konzern gehörenden Vodafone Vierte Verwaltungs AG mit der Kabel Deutschland Holding AG (als beherrschtem Unternehmen) setzt das Landgericht München I die 2016 begonnene und sich bereits über mehrere Termine hinziehende Einvernahme der Vertragsprüfer im kommenden Jahr fort. Das Gericht hat diesbezüglich Termin für den 7. Juni 2018, 10:00 Uhr, anberaumt (mit einer möglichen Fortsetzung am darauf folgenden Tag). Die Vertragsprüfer sollen zur Vorbereitung noch bis zum 19. März 2018 eine Stellungnahme zu zahlreichen Fragen des Gerichts abgeben (u.a. zu den Marktverhältnissen, zum Working Capital, zur Wachstumsrate sowie mehrere Fragen zum Betafaktor). 

LG München I, Az. 5 HK O 6321/14
Vogel, E. u.a. ./.  Vodafone Vierte Verwaltungs AG
80 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Franz L. Heiss, 80801 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Vodafone Vierte Verwaltungs AG:
Rechtsanwälte Linklaters LLP, 40212 Düsseldorf
(Rechtsanwalt Stephan Oppenhoff, Rechtsanwalt Dr. Kay-Uwe Neumann)

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