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Dienstag, 12. Juli 2016

Handlungsbedarf für viele ehemaligen Aktionäre der update Software AG (nunmehr: Aurea Software GmbH)

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

Bei der rechtsformwechselnd aus der früher börsennotierten update Software AG entstandenen Aurea Software GmbH, Wien, ist auf der Generalversammlung am 23. Juni 2016 ein Gesellschafterausschluss (Squeeze-out) beschlossen werden. Die ausgeschlossenen Gesellschafter erhalten einen Barabfindungsbetrag in Höhe von EUR 3,- für jede Beteiligung in Höhe von EUR 1,- am Stammkapital der Aurea Software GmbH (entsprechend einer Aktie an der früheren update Software AG), siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/06/squeeze-out-bei-der-aurea-software-gmbh.html. Die Angemessenheit der von der Hauptgesellschafterin, der Aurea Software FZ-LLC, Dubai, angebotenen Barabfindung wird voraussichtlich in einem Überprüfungsverfahren nach § 6 GesAusG geprüft werden (vergleichbar einem Spruchverfahren in Deutschland).

Bei der Aurea Software GmbH wird ein Großteil der ehemaligen Minderheitsaktionäre noch als "unbekannte Aktionäre" geführt. Für diese "unbekannten" Gesellschafter besteht Handlungsbedarf, da Ansprüche innerhalb von drei Jahren verjähren. Wie bereits berichtet, hatte bei vielen update-Aktionären die Depotbank deren Aktien als angeblich "wertlos" ausgebucht und dabei auf eine Mitteilung der Lagerstelle verwiesen, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/05/rechtsformwechsel-der-update-software.html. Ehemalige update-Aktionäre sollten daher ihre Depotunterlagen prüfen, um ggf. noch als Gesellschafter der Aurea Software GmbH eingetragen zu werden, zumindest jedoch um die Abfindung in Anspruch nehmen zu können.

Dienstag, 27. August 2019

Überprüfungsverfahren zum Rechtsformwechsel der Aurea Software GmbH (früher: update Software AG) geht in die Verlängerung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

In dem Überprüfungsverfahren zum Rechtsformwechsel der früheren börsennotierten update Software AG in die nunmehrige Aurea Software GmbH am 10. Juni 2015 hatte das Handelsgericht Wien mit Beschluss vom 18. Juli 2019 eine Zuzahlung von EUR 1,41 je Aktie festgelegt. Gegenüber den von der Antragsgegnerin angebotenen EUR 3,77 entspricht dies einer deutlichen Erhöhung um 37,4 %. Das Handelsgericht folgte damit dem Gutachten des Gremiums.

Die Antragsgegnerin Aurea Software FZ-LLC hat zwischenzeitlich gegen die Entscheidung des Handelsgerichts Rechtsmittel (Rekurs) eingelegt. Über dieses entscheidet das OLG Wien.

Anschließend an den Rechtsformwechsel war bei der Aurea im Folgejahr 2016 ein Gesellschafterausschluss (Squeeze-out) beschlossen und eingetragen werden. Die Angemessenheit der dort von der Hauptgesellschafterin, der Aurea Software FZ-LLC, Dubai, angebotenen Barabfindung in Höhe von lediglich EUR 3,- wird ebenfalls in einem Überprüfungsverfahren geprüft. In diesem nachfolgenden Verfahren hat das Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses nach dem AktG Termin zur Verhandlung mit den Parteien auf den 19. September 2019 anberaumt, vgl.: https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/06/uberprufungsverfahren-zum-squeeze-out_23.html Auch dort dürfte mit einer erheblichen Nachbesserung zu rechnen sein.

Bei der Aurea Software GmbH wurde bis zuletzt ein Großteil der ehemaligen update-Minderheitsaktionäre noch als "unbekannte Aktionäre" geführt (mit mehr als 1 Million Stückaktien). Bei mehreren früheren update-Aktionären hatte die Depotbank darüber hinaus deren Aktien im Rahmen des Rechtsformwechsels als angeblich "wertlos" ausgebucht, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/05/rechtsformwechsel-der-update-software.html. Diese sollten daher dringend ihre Depotunterlagen prüfen, um die Abfindung (und eine ggf. erfolgende Nachbesserung) entgegennehmen zu können. Eine automatische Zahlung erfolgt nicht.

Verfahren zum Rechtsformwechsel:
Gremium, Gr. 3/16
Handelsgericht Wien, FN 113675w, Az. 71 Fr 455/16d u.a. 
Berthold Berger u.a. ./. Aurea Software FZ-LLC
17 Antragsteller

Verfahren zum Squeeze-out:
Gremium, Gr. 1/17
Handelsgericht Wien, FN 113675w, Az. 71 Fr 17564/16 
OCP Obay Capital Pool Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH u.a. ./. Aurea Software FZ-LLC
14 Antragsteller


jeweils gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Dr. Alexandra Biely, A-1010 Wien
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Aurea Software FZ-LLC:
Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH & Co KG, A-1010 Wien

Freitag, 26. März 2021

Überprüfungsverfahren zum Rechtsformwechsel der Aurea Software GmbH (früher: update Software AG): OLG Wien hebt Zuzahlung auf EUR 1,81 je Aktie an (+ 53,71 %)

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

In dem Überprüfungsverfahren zum Rechtsformwechsel der früheren börsennotierten update Software AG in die nunmehrige Aurea Software GmbH am 10. Juni 2015 hatte das Handelsgericht Wien mit Beschluss vom 18. Juli 2019 eine Zuzahlung von EUR 1,41 je Aktie festgelegt. Das Handelsgericht folgte damit dem Gutachten des Gremiums.

Sowohl von der Antragsgegnerin Aurea Software FZ-LLC wie auch von mehreren Antragstellern wurden Rechtsmittel (Rekurse) eingelegt. Mit Beschluss vom 26. Februar 2021 legte das OLG Wien die angemessene Barabfindung nunmehr auf EUR 5,18 fest und erhöhte damit die Zuzahlung auf EUR 1,81. Dies entspricht einer Anhebung um 53,71 % im Verhältnis zu dem angebotenen Betrag von EUR 3,37 (im erstinstanzlichen Urteil unzutreffend mit EUR 3,77 angegeben). Das OLG erklärte den ordentlichen Revisionsrekurs für nicht zulässig.

Der Rekurs der Antragsgegnerin war nur insoweit erfolgreich, als Spruchanträge von zwei Antragstellern, die das Barabfindungsangebot nicht angenommen hatten, für unzulässig erklärt wurden. Die Ausübung des Austrittsrechts (durch Annahme der Barabfindung) scheide dann aus, wenn der ehemalige Aktionär die Gesellschafterstellung vor Geltendmachung des Austrittrechts verloren habe. Angesichts des anschließend an den Rechtsformwechsel im Folgejahr 2016 durchgeführten  Gesellschafterausschlusses (Squeeze-out) mangele es den beiden Antragstellern an der Antragslegitimation.

Inhaltlich folgt das OLG dem Handelsgericht und dem Gremium. Die Erhöhung um EUR 0,40 ergibt sich daraus, dass das Erstgericht einen Schreibfehler übernommen (EUR 3,77 statt richtig EUR 3,37) und davon ausgehend die Differenz mit lediglich EUR 1,41 errechnet habe (S. 43).

Die Angemessenheit der in dem nachfolgenden Squeeze-out von der Hauptgesellschafterin, der Aurea Software FZ-LLC, Dubai, angebotenen Barabfindung in Höhe von lediglich EUR 3,- wird derzeit ebenfalls in einem Überprüfungsverfahren geprüft (in dem die nunmehr vorliegende Rekursentscheidung abgewartet wurde).

Bei der Aurea Software GmbH wurde bis zuletzt ein Großteil der ehemaligen update-Minderheitsaktionäre noch als "unbekannte Aktionäre" geführt (mit mehr als 1 Million Stückaktien). Bei mehreren früheren update-Aktionären hatte die Depotbank darüber hinaus deren Aktien im Rahmen des Rechtsformwechsels als angeblich "wertlos" ausgebucht, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/05/rechtsformwechsel-der-update-software.html. Diese sollten daher dringend ihre Depotunterlagen prüfen, um die Abfindung (und eine ggf. erfolgende Nachbesserung) entgegennehmen zu können. Eine automatische Zahlung erfolgt nicht.

Verfahren zum Rechtsformwechsel:
OLG Wien, Beschluss vom 26. Februar 2021, Az. 6 R 9/20t
Handelsgericht Wien, FN 113675w, Az. 71 Fr 455/16d u.a. 
Gremium, Gr. 3/16
Berthold Berger u.a. ./. Aurea Software FZ-LLC
17 Antragsteller

Verfahren zum Squeeze-out:
Gremium, Gr. 1/17
Handelsgericht Wien, FN 113675w, Az. 71 Fr 17564/16 
OCP Obay Capital Pool Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH u.a. ./. Aurea Software FZ-LLC
14 Antragsteller


jeweils gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Dr. Alexandra Biely, A-1010 Wien
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Aurea Software FZ-LLC:
Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH & Co KG, A-1010 Wien

Sonntag, 28. Juli 2019

Überprüfungsverfahren zum Rechtsformwechsel der Aurea Software GmbH (früher: update Software AG): Handelsgericht Wien spricht Minderheitsaktionären Zuzahlung von EUR 1,41 zu (+ 37,4 %)

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

Bei dem Rechtsformwechsel der früheren börsennotierten update Software AG in die nunmehrige Aurea Software GmbH am 10. Juni 2015 hat das Handelsgericht Wien mit Beschluss vom 18. Juli 2019 eine Zuzahlung von EUR 1,41 je Aktie festgelegt, den die Antragsgegnerin binnen 14 Tagen an die dem Formwechsel widersprechenden Minderheitsaktionäre zu leisten hat. Gegenüber den von der Antragsgegnerin angebotenen EUR 3,77 entspricht dies einer deutlichen Erhöhung um 37,4 %.

Das Handelsgericht folgt damit dem Gutachten des Gremiums, das "zu einem integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses" erklärt wird. Aus diesem Gutachten vom 3. Mai 2019 ergebe sich ein Wert von EUR 5,18 als angemessene Barabfindung. Grundlage der Unternehmensbewertung sei auch nach Ansicht des OGH (SZ 53/172) jedenfalls der Ertragswert und nicht der Substanzwert.

Während Überprüfungsverfahren in Österreich bislang - auch bei z.T. langer Verfahrensdauer - vergleichsweise beigelegt wurden, handelt es sich vorliegend um eine der ersten österreichischen Gerichtsentscheidungen zur Unternehmensbewertung (mit einer allerdings nur sehr knappen Begründung auf 1 1/2 Seiten mit Verweis auf das Gutachten des Gremiums). Angesichts der Neuregelung in Österreich durch das Aktienrechts-Änderungsgesetz 2019 - siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/07/osterreich-nationalrat-beschliet.html - dürfte es zukünftig mehr Gerichtsentscheidungen geben.

Anschließend an den Rechtsformwechsel war bei der Aurea im Folgejahr 2016 ein Gesellschafterausschluss (Squeeze-out) beschlossen und eingetragen werden. Die Angemessenheit der dort von der Hauptgesellschafterin, der Aurea Software FZ-LLC, Dubai, angebotenen Barabfindung in Höhe von lediglich EUR 3,- wird ebenfalls in einem Überprüfungsverfahren geprüft. In diesem nachfolgenden Verfahren hat das Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses nach dem AktG Termin zur Verhandlung mit den Parteien auf den 19. September 2019 anberaumt, vgl.: https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/06/uberprufungsverfahren-zum-squeeze-out_23.html Auch dort dürfte mit einer erheblichen Nachbesserung zu rechnen sein.

Bei der Aurea Software GmbH wurde bis zuletzt ein Großteil der ehemaligen update-Minderheitsaktionäre noch als "unbekannte Aktionäre" geführt (mit mehr als 1 Million Stückaktien). Bei mehreren früheren update-Aktionären hatte die Depotbank darüber hinaus deren Aktien im Rahmen des Rechtsformwechsels als angeblich "wertlos" ausgebucht, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/05/rechtsformwechsel-der-update-software.html. Diese sollten daher dringend ihre Depotunterlagen prüfen, um die Abfindung (und eine ggf. erfolgende Nachbesserung) entgegennehmen zu können. Eine automatische Zahlung erfolgt nicht.

Verfahren zum Rechtsformwechsel:
Gremium, Gr. 3/16
Handelsgericht Wien, FN 113675w, Az. 71 Fr 455/16d u.a. 
Berthold Berger u.a. ./. Aurea Software FZ-LLC
17 Antragsteller

Verfahren zum Squeeze-out:
Gremium, Gr. 1/17
Handelsgericht Wien, FN 113675w, Az. 71 Fr 17564/16 
OCP Obay Capital Pool Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH u.a. ./. Aurea Software FZ-LLC
14 Antragsteller


jeweils gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Dr. Alexandra Biely, A-1010 Wien
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Aurea Software FZ-LLC:
Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH & Co KG, A-1010 Wien

Mittwoch, 19. Mai 2021

Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der Aurea Software GmbH (früher: update Software AG): Verhandlung am 17. Mai 2021 - Anhebung der Barabfindung auf EUR 5,18?

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

Bei der rechtsformwechselnd aus der früher börsennotierten update Software AG entstandenen Aurea Software GmbH, Wien, ist 2016 ein Gesellschafterausschluss (Squeeze-out) beschlossen und eingetragen werden. Die Angemessenheit der von der Hauptgesellschafterin, der Aurea Software FZ-LLC, Dubai, angebotenen Barabfindung wird in einem Überprüfungsverfahren nach § 6 GesAusG geprüft (vergleichbar einem Spruchverfahren in Deutschland).

Vor dem Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses nach dem AktG hat nunmehr ein zweiter Termin mit den Parteien am 17. Mai 2021 stattgefunden. Nach Ansicht des Gremiums könnte die in dem Verfahren zu dem Rechtsformwechsel gerichtlich festgestellte Barabfindung in Höhe von EUR 5,18 auch für das Squeeze-out-Verfahren eine "reelle Grundlage" sein. Zwischen Rechtsformwechsel und Squeeze-out liege nur knapp mehr als ein halbes Jahr.

In dem Verfahren zu dem Rechtsformwechsel hatte das OLG Wien eine angemessene Barabfindung in Höhe von EUR 5,18 festgestellt und die Zuzahlung für die ehemaligen update-Aktionäre auf EUR 1,81 je Aktie angehoben (+ 53,71 %): https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/03/uberprufungsverfahren-zum.html

Der Antragsgegnervertreter erklärte bei der Verhandlung, auf dieser Basis einem Vergleich nähertreten zu wollen. Details (insbesondere zu den Kosten) sind allerdings noch zu klären.

Bei der Aurea Software GmbH wurde bis zuletzt ein Großteil der ehemaligen update-Minderheitsaktionäre noch als "unbekannte Aktionäre" geführt (mit mehr als 1 Million Stückaktien). Bei mehreren früheren update-Aktionären hatte die Depotbank darüber hinaus deren Aktien im Rahmen des Rechtsformwechsels als angeblich "wertlos" ausgebucht, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/05/rechtsformwechsel-der-update-software.html. Diese sollten daher dringend ihre Depotunterlagen prüfen, um die Abfindung (und eine nunmehr ggf. erfolgende Nachbesserung) entgegennehmen zu können. Eine automatische Zahlung erfolgt nicht.

Gremium, Gr. 1/17
Handelsgericht Wien, FN 113 675w, Az. 71 Fr 17564/16 
OCP Obay Capital Pool Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH u.a. ./. Aurea Software FZ-LLC
14 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Dr. Alexandra Biely, A-1010 Wien
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Aurea Software FZ-LLC:
Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH & Co KG, A-1010 Wien

Dienstag, 22. Juni 2021

Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der Aurea Software GmbH (früher: update Software AG): Bemühungen zu einer vergleichweisen Beilegung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L-HSG

Bei der rechtsformwechselnd aus der früher börsennotierten update Software AG entstandenen Aurea Software GmbH, Wien, ist 2016 ein Gesellschafterausschluss (Squeeze-out) beschlossen und eingetragen werden. Die Angemessenheit der von der Hauptgesellschafterin, der Aurea Software FZ-LLC, Dubai, angebotenen Barabfindung wird in einem Überprüfungsverfahren nach § 6 GesAusG geprüft (vergleichbar einem Spruchverfahren in Deutschland).

Vor dem Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses nach dem AktG hat nunmehr nach dem Termin am 17. Mai 2021 ein dritter Termin mit den Parteien am 21. Juni 2021 stattgefunden. Ein Vergleich konnte jedoch nicht geschlossen werden. So hat es die Antragsgegnerin bislang verabsäumt, einen ausgearbeiteten akzeptablen Vergleichsvorschlag vorzulegen. Auch scheint die Antragsgegnerin die gemeinsame Vertreterin (die dem Vergleich für die nicht antragstellenden ausgeschlossenen Minderheitsgesellschafter zustimmen muss) vergessen zu haben.

Ein bei dem Termin nicht anwesender Antragsteller war mit dem Insolvenzabschlag bei der Bewertung im Vorverfahren zum Rechtsformwechsel nicht einverstanden. Teilweise wurde vorgetragen, dass man die Entscheidung des OGH in dem Vorverfahren abwarten solle. Das Gremium will die Sache aber nunmehr möglichst bald vom Tisch haben.

In dem aufgrund der Einlegung eines außerordentlichen Revisionsrekurses noch nicht bestandskräftig abgeschlossenen Verfahren zu dem Rechtsformwechsel hatte das OLG Wien eine angemessene Barabfindung in Höhe von EUR 5,18 festgestellt und die Zuzahlung für die ehemaligen update-Aktionäre um EUR 1,81 je Aktie angehoben (+ 53,71 %): https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/03/uberprufungsverfahren-zum.html

Bei der Aurea Software GmbH wurde bis zuletzt ein Großteil der ehemaligen update-Minderheitsaktionäre noch als "unbekannte Aktionäre" geführt (mit mehr als 1 Million Stückaktien). Bei mehreren früheren update-Aktionären hatte die Depotbank darüber hinaus deren Aktien im Rahmen des Rechtsformwechsels als angeblich "wertlos" ausgebucht, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/05/rechtsformwechsel-der-update-software.html. Diese sollten daher dringend ihre Depotunterlagen prüfen, um die Abfindung (und eine nunmehr ggf. erfolgende Nachbesserung) entgegennehmen zu können. Eine automatische Zahlung erfolgt nicht.

Gremium, Gr. 1/17
Handelsgericht Wien, FN 113 675w, Az. 71 Fr 17564/16 
OCP Obay Capital Pool Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH u.a. ./. Aurea Software FZ-LLC
14 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Dr. Alexandra Biely, A-1010 Wien
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Aurea Software FZ-LLC:
Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH & Co KG, A-1010 Wien

Donnerstag, 19. August 2021

Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der Aurea Software GmbH (früher: update Software AG): Weiterer Verhandlungstermin vor dem Gremium am 15. September 2021

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L-HSG

Bei der rechtsformwechselnd aus der früher börsennotierten update Software AG entstandenen Aurea Software GmbH, Wien, ist 2016 ein Gesellschafterausschluss (Squeeze-out) beschlossen und eingetragen werden. Die Angemessenheit der von der Hauptgesellschafterin, der Aurea Software FZ-LLC, Dubai, angebotenen Barabfindung wird in einem Überprüfungsverfahren nach § 6 GesAusG geprüft (vergleichbar einem Spruchverfahren in Deutschland).

Vor dem Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses nach dem AktG soll nunmehr am 15. September 2021 ein vierter Termin mit den Parteien stattgefinden. Bei diesem Termin soll mit den vergleichsbereiten Antragstellern ein (Teil-)Vergleich protokoliert werden. 

Ein bei dem vorherigen Termin nicht anwesender Antragsteller war mit dem Insolvenzabschlag bei der Bewertung im Vorverfahren zum Rechtsformwechsel nicht einverstanden. Das Gremium will aber die Entscheidung des OGH in dem Vorverfahren nicht abwarten, sondern die Sache möglichst bald vom Tisch haben.

In dem aufgrund der Einlegung eines außerordentlichen Revisionsrekurses noch nicht bestandskräftig abgeschlossenen Verfahren zu dem Rechtsformwechsel hatte das OLG Wien eine angemessene Barabfindung in Höhe von EUR 5,18 festgestellt und die Zuzahlung für die ehemaligen update-Aktionäre auf EUR 1,81 je Aktie angehoben (+ 53,71 %): https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/03/uberprufungsverfahren-zum.html

Bei der Aurea Software GmbH wurde bis zuletzt ein Großteil der ehemaligen update-Minderheitsaktionäre noch als "unbekannte Aktionäre" geführt (mit mehr als 1 Million Stückaktien). Bei mehreren früheren update-Aktionären hatte die Depotbank darüber hinaus deren Aktien im Rahmen des Rechtsformwechsels als angeblich "wertlos" ausgebucht, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/05/rechtsformwechsel-der-update-software.html. Diese sollten daher dringend ihre Depotunterlagen prüfen, um die Abfindung (und eine nunmehr ggf. erfolgende Nachbesserung) entgegennehmen zu können. Eine automatische Zahlung erfolgt nicht.

Gremium, Gr. 1/17
Handelsgericht Wien, FN 113 675w, Az. 71 Fr 17564/16 
OCP Obay Capital Pool Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH u.a. ./. Aurea Software FZ-LLC
14 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Dr. Alexandra Biely, A-1010 Wien
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Aurea Software FZ-LLC:
Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH & Co KG, A-1010 Wien

Sonntag, 23. Juni 2019

Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der Aurea Software GmbH (früher: update Software AG): Verhandlung am 19. September 2019

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

Bei der rechtsformwechselnd aus der früher börsennotierten update Software AG entstandenen Aurea Software GmbH, Wien, ist 2016 ein Gesellschafterausschluss (Squeeze-out) beschlossen und eingetragen werden. Die Angemessenheit der von der Hauptgesellschafterin, der Aurea Software FZ-LLC, Dubai, angebotenen Barabfindung wird in einem Überprüfungsverfahren nach § 6 GesAusG geprüft (vergleichbar einem Spruchverfahren in Deutschland).

Das Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses nach dem AktG hat nunmehr Termin zur Verhandlung mit den Parteien auf den 19. September 2019, ab 10:00 Uhr, anberaumt.

Bei der Aurea Software GmbH wurde bis zuletzt ein Großteil der ehemaligen update-Minderheitsaktionäre noch als "unbekannte Aktionäre" geführt (mit mehr als 1 Million Stückaktien). Bei mehreren früheren update-Aktionären hatte die Depotbank darüber hinaus deren Aktien im Rahmen des Rechtsformwechsels als angeblich "wertlos" ausgebucht, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/05/rechtsformwechsel-der-update-software.html. Diese sollten daher dringend ihre Depotunterlagen prüfen, um die Abfindung (und eine ggf. erfolgende Nachbesserung) entgegennehmen zu können. Eine automatische Zahlung erfolgt nicht.

Gremium, Gr. 1/17
Handelsgericht Wien, FN 113 675w, Az. 71 Fr 17564/16 
OCP Obay Capital Pool Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH u.a. ./. Aurea Software FZ-LLC
14 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Dr. Alexandra Biely, A-1010 Wien
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Aurea Software FZ-LLC:
Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH & Co KG, A-1010 Wien

Samstag, 13. November 2021

Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der Aurea Software GmbH (früher: update Software AG) vergleichsweise beendet: Anhebung der Barabfindung auf EUR 5,18 (+ 72,67 %)

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L-HSG

Bei der rechtsformwechselnd aus der früher börsennotierten update Software AG entstandenen Aurea Software GmbH, Wien, ist 2016 ein Gesellschafterausschluss (Squeeze-out) beschlossen und eingetragen werden. Die Angemessenheit der von der Hauptgesellschafterin, der Aurea Software FZ-LLC, Dubai, angebotenen Barabfindung wurde in einem Überprüfungsverfahren nach § 6 GesAusG geprüft (vergleichbar einem Spruchverfahren in Deutschland). Dieses Verfahren konnte nunmehr mit einem Vergleich abgeschlossen werden. Der am 5. November 2021 vom Gremium protokollierte Vergleich wurde vom Handelgericht Wien mit Beschluss vom 9. November 2021 genehmigt.

Der Vergleich sieht eine Erhöhung des bereits gezahlten Abfindungsbetrags in Höhe von EUR 3,- um EUR 2,18 auf EUR 5,18 vor (+ 72,67 %). Hinzu kommen Zinsen auf die Nachbesserung in Höhe von 2 %-Punkten über dem Basiszinssatz.

Der vergleichweise festgelegte Abfindungsbetrag entspricht dem Ergebnis in dem zuvor eingeleiteten, inzwischen bestandskräftig abgeschlossenen Verfahren zu dem Rechtsformwechsel. In diesem hatte das OLG Wien eine angemessene Barabfindung ebenfalls in Höhe von EUR 5,18 festgestellt: https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/03/uberprufungsverfahren-zum.html

Bei der Aurea Software GmbH wurde bis zuletzt ein Großteil der ehemaligen update-Minderheitsaktionäre noch als "unbekannte Aktionäre" geführt (mit mehr als 1 Million Stückaktien). Bei mehreren früheren update-Aktionären hatte die Depotbank darüber hinaus deren Aktien im Rahmen des Rechtsformwechsels als angeblich "wertlos" ausgebucht, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/05/rechtsformwechsel-der-update-software.html. Diese sollten daher dringend ihre Depotunterlagen prüfen, um die Abfindung (und eine nunmehr ggf. erfolgende Nachbesserung) entgegennehmen zu können. Eine automatische Zahlung erfolgt nicht.

Gremium, Gr. 1/17
Handelsgericht Wien, FN 113 675w, Az. 71 Fr 17564/16 
OCP Obay Capital Pool Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH u.a. ./. Aurea Software FZ-LLC
14 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Dr. Alexandra Biely, A-1010 Wien
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Aurea Software FZ-LLC:
Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH & Co KG, A-1010 Wien

Dienstag, 3. Mai 2016

Rechtsformwechsel der update Software AG: comdirect bank veralbert Depotkunden

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Die früher börsennotierte update Software AG, Wien, ist im letzten Jahr in eine österreichische GmbH unter der neuen, dem Hauptgesellschafter, der Aurea Software FZ-LLC, angeglichenen Firma Aurea Software GmbH umgewandelt worden. Die bisherigen Aktionäre der update Software AG sind somit nunmehr eigentlich Gesellschafter der Aurea Software GmbH. Bei dieser soll nunmehr ein Gesellschafterausschluss (Squeeze-out) durchgeführt werden.

So weit, so gut, wenn man nicht die comdirect bank als Depotbank hat. Die hat nämlich die update-Aktien einfach „gegenwertlos“ ausgebucht. Den comdirect-Kunden wurde mitgeteilt, dass die update Software AG liquidiert worden sei und die Aktien für wertlos erklärt worden seien. Eine Liquidationsausschüttung erfolge nicht. Auch auf mehrere Anwaltsschreiben, u.a. mit Vorlage der amtlichen Veröffentlichung im Amtsblatt der Wiener Zeitung (www.firmenmonitor.at), hin war die comdirect bank bis heute nicht bereit, diese Mitteilung zu korrigieren und den Kunden bei der Eintragung als GmbH-Gesellschafter zu unterstützen. Die Bank meint weiterhin, Alles richtig gemacht zu haben und verweist auf (nicht vorgelegte) Meldungen in den Wertpapier-Mitteilungen und „die Lagerstelle“ (ohne weitere Identifizierung). Es habe sich um eine Ausbuchung im Rahmen einer Liquidation gehandelt (was ersichtlich unzutreffend ist).

___________

Nachtrag vom 10. Mai 2016: Die comdirect bank AG hat nunmehr mitgeteilt, dass sie "die Unannehmlichkeiten unseres Kunden" sehr bedauere. Ein Fehlverhalten könne man gleichwohl nicht erkennen.

Dienstag, 4. Oktober 2016

Squeeze-out bei der Aurea Software GmbH eingetragen - Handlungsbedarf für viele ehemaligen Aktionäre der update Software AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

Bei der rechtsformwechselnd aus der früher börsennotierten update Software AG entstandenen Aurea Software GmbH, Wien, ist auf der Generalversammlung am 23. Juni 2016 ein Gesellschafterausschluss (Squeeze-out) beschlossen werden. Der Gesellschafterausschluss ist nunmehr im Firmenbuch eingetragen und damit wirksam geworden. Die Angemessenheit der von der Hauptgesellschafterin, der Aurea Software FZ-LLC, Dubai, angebotenen Barabfindung wird in einem Überprüfungsverfahren nach § 6 GesAusG geprüft werden (vergleichbar einem Spruchverfahren in Deutschland).

Bei der Aurea Software GmbH wurde bis zuletzt ein Großteil der ehemaligen update-Minderheitsaktionäre noch als "unbekannte Aktionäre" geführt (mit mehr als 1 Million Stückaktien). Für diese "unbekannten" Gesellschafter besteht Handlungsbedarf, da Abfindungsansprüche innerhalb von drei Jahren verjähren. Wie bereits berichtet, hatte bei vielen update-Aktionären die Depotbank deren Aktien als angeblich "wertlos" ausgebucht und dabei auf eine Mitteilung der Lagerstelle verwiesen, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/05/rechtsformwechsel-der-update-software.html. Ehemalige update-Aktionäre sollten daher ihre Depotunterlagen prüfen, um die Abfindung in Anspruch nehmen zu können.

Mittwoch, 8. Juni 2016

Squeeze-out bei der Aurea Software GmbH (früher: update Software AG) zu EUR 3,-

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

Bei der rechtsformwechselnd aus der früher börsennotierten update Software AG entstandenen Aurea Software GmbH, Wien, soll wie bereits früher angekündigt bei der ordentlichen Generalversammlung am 23. Juni 2016 ein Gesellschafterausschluss (Squeeze-out) beschlossen werden. Der unter TOP 6 auf der Tagesordnung stehende Ausschluss der Minderheitsgesellschafter sieht einen Barabfindungsbetrag in Höhe von EUR 3,- für jede Beteiligung in Höhe von EUR 1,- am Stammkapital der Aurea Software GmbH vor. Für den (unwahrscheinlichen) Fall, dass kein ausgeschlossener Minderheitsgesellschafter eine Klage erhebt oder eine gerichtliche Überprüfung beantragt, bietet die Hauptgesellschafterin "freiwillig" einen erhöhten Betrag von EUR 3,37 an. Diese "bedingte Erhöhung" entspricht dem Barabfindungangebot der Hauptgesellschafterin aus dem Jahr 2015. Die Angemessenheit der von der Hauptgesellschafterin, der Aurea Software FZ-LLC, Dubai, angebotenen Barabfindung kann in einem Überprüfungsverfahren nach § 6 GesAusG geprüft werden (vergleichbar einem Spruchverfahren in Deutschland).

Bei mehreren update-Aktionären hatte die Depotbank deren Aktien als angeblich "wertlos" ausgebucht, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/05/rechtsformwechsel-der-update-software.html. Diese sollten daher ihre Depotunterlagen prüfen, um die Abfindung entgegennehmen zu können.

Montag, 16. Januar 2017

Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der Aurea Software GmbH (früher: update Software AG)

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

Bei der rechtsformwechselnd aus der früher börsennotierten update Software AG entstandenen Aurea Software GmbH, Wien, ist im letzten Jahr ein Gesellschafterausschluss (Squeeze-out) beschlossen und eingetragen werden. Die Angemessenheit der von der Hauptgesellschafterin, der Aurea Software FZ-LLC, Dubai, angebotenen Barabfindung wird in einem Überprüfungsverfahren nach § 6 GesAusG geprüft (vergleichbar einem Spruchverfahren in Deutschland). Das dafür zuständige Handelsgericht Wien hat die eingegangenen Überprüfungsanträge zu dem führenden Aktenzeichen 71 Fr 17564/16 p verbunden. Mit Beschluss vom 11. Jänner 2017 wurde Frau Rechtsanwältin Dr. Alexandra Biely zur gemeinsamen Vertreterin bestellt.

Bei mehreren früheren update-Aktionären hatte die Depotbank deren Aktien im Rahmen des Rechtsformwechsels als angeblich "wertlos" ausgebucht, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/05/rechtsformwechsel-der-update-software.html. Diese sollten daher ihre Depotunterlagen prüfen, um die Abfindung (und eine ggf. erfolgenden Nachbesserung) entgegennehmen zu können. Eine automatische Zahlung erfolgt nicht.

Handelsgericht Wien, Az. 71 Fr 17564/16 p
14 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Dr. Alexandra Biely, A-1010 Wien
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Aurea Software FZ-LLC:
Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH & Co KG, A-1010 Wien

Donnerstag, 20. April 2023

Fujitsu ND Solutions AG: Update zum Fortschritt des Übernahmeangebots

Übernahmeangebot von Fujitsu für GK Software bleibt unverändert, Annahmefrist geht in die letzten Tage

- Annahmefrist läuft am 20. April 2023, 24:00 Uhr (MESZ) aus

- Annahmequote liegt derzeit bei ca. 44,20 %

- Mindestannahmeschwelle von 55 % noch nicht erreicht

- Regulatorische Freigaben wurden erteilt

- Fujitsu wird den Angebotspreis nicht erhöhen oder das Angebot anderweitig ändern und auch kein neues Angebot unterbreiten, falls das aktuelle Angebot die Mindestannahmeschwelle nicht erreicht

- Vorstand und Aufsichtsrat von GK begrüßen und unterstützen das Übernahmeangebot

- Aktionäre, die das Übernahmeangebot annehmen wollen, müssen Fujitsu ND Solutions AG ihre GK-Aktien andienen (ISIN DE000A2GSYK2)

Tokio, 17. April 2023 – Fujitsu Limited („Fujitsu“) möchte die Aktionäre der GK Software SE („GK Software“) daran erinnern, dass die Annahmefrist für das Übernahmeangebot der Fujitsu ND Solutions AG („ND Solutions“), einer direkten hundertprozentigen Tochtergesellschaft von Fujitsu, mit einem Angebotspreis von 190,00 Euro pro GK Software-Aktie am 20. April 2023, 24:00 Uhr (MESZ) abläuft. GK Software-Aktionäre kommen nur dann in den Genuss der signifikanten Prämie, wenn bis zu diesem Zeitpunkt die Mindestannahmeschwelle von 55 % erreicht wird. Andernfalls erlischt das Angebot ohne weitere Annahmemöglichkeit.

Zum 14. April 2023, 18 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main), lag die Annahmequote bei rund 44,20 % (einschließlich der 40,65 % des gesamten Aktienkapitals von GK Software, die sich Fujitsu durch unwiderrufliche Andienungsvereinbarungen mit den Gründern von GK Software gesichert hat).

Fujitsu bestätigt hiermit, dass der Angebotspreis nicht erhöht oder das Angebot anderweitig geändert wird und Fujitsu auch kein neues Angebot unterbreiten wird, falls das aktuelle Angebot die Mindestannahmeschwelle nicht erreicht.

ND Solutions hat bereits alle angezeigten fusionskontrollrechtlichen sowie außenwirtschaftsrechtlichen Freigaben erlangt, sodass eine zügige Abwicklung des Angebots und Auszahlung des Angebotspreises an die Aktionäre sichergestellt ist, wenn die Mindestannahmeschwelle erreicht wird und die dann folgende weitere Annahmefrist abgelaufen ist.

Empfehlung an die Aktionäre


Vorstand und Aufsichtsrat der GK Software unterstützen in ihrer gemeinsamen begründeten Stellungnahme das Übernahmeangebot als im besten Interesse der GK Software, ihrer Aktionäre, Mitarbeiter und sonstigen Stakeholder. Sie erachten auch den Angebotspreis von 190,00 Euro je GK Software-Aktie als fair und angemessen und empfehlen den GK Software-Aktionären, das Angebot anzunehmen.

Wichtiger technischer Hinweis


GK Software-Aktionäre, die das Angebot annehmen wollen, müssen gegenüber ihrer Depotbank eine Annahmeerklärung für das Übernahmeangebot der ND Solutions abgeben und ihre Depotbank anweisen, die Einbuchung ihrer GK Software-Aktien, für die sie das Angebot annehmen wollen, in die ISIN DE000A2GSYK2 vorzunehmen. Weitere Informationen zum Übernahmeangebot sind abrufbar unter: www.nd-offer.de.

Fujitsus Engagement für die Sustainable Development Goals

Die von den Vereinten Nationen im Jahr 2015 verabschiedeten Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) stellen eine Reihe gemeinsamer Ziele dar, die bis 2030 weltweit erreicht werden sollen. Das Ziel von Fujitsu – “die Welt nachhaltiger zu machen, indem wir durch Innovation Vertrauen in die Gesellschaft schaffen” – ist ein Versprechen, zur Vision einer besseren Zukunft beizutragen, die durch die SDGs ermöglicht wird.

Über Fujitsu

Fujitsu hat es sich zum Ziel gesetzt, die Welt nachhaltiger zu gestalten, indem wir durch Innovation Vertrauen in die Gesellschaft schaffen. Als Partner der Wahl für die digitale Transformation für Kunden in über 100 Ländern arbeiten unsere 124.000 Mitarbeiter daran, einige der größten Herausforderungen der Menschheit zu lösen. Unser Angebot an Dienstleistungen und Lösungen stützt sich auf fünf Schlüsseltechnologien: Computing, Networks, AI, Data & Security und Converging Technologies, die wir zusammenbringen, um eine nachhaltige Transformation zu erreichen. Fujitsu Limited (TSE:6702) meldete für das am 31. März 2022 zu Ende gegangene Geschäftsjahr einen konsolidierten Umsatz von 3,6 Billionen Yen (32 Mrd. US-Dollar) und bleibt nach Marktanteil das führende Unternehmen für digitale Dienstleistungen in Japan.

Erfahren Sie mehr: www.fujitsu.com/

Über GK Software SE

Die GK Software SE ist ein weltweit führender Anbieter von Cloud Lösungen für den internationalen Einzelhandel und gehört zu den am schnellsten wachsenden Unternehmen der Branche. Die Basis dafür sind selbstentwickelte, offene und plattformunabhängige Lösungen. Dank des umfassenden Produktportfolios setzen gegenwärtig 22 Prozent der weltweit 50 größten Einzelhändler auf Lösungen von GK. Zu Kunden der Gesellschaft gehören u. a. Adidas, Aldi, Coop (Schweiz), Edeka, Grupo Kuo, Hornbach, HyVee, Lidl, Migros, Netto Marken-Discount und Walmart International. GK verfügt über Tochtergesellschaften in den USA, Frankreich, der Tschechischen Republik, der Schweiz, Südafrika, Singapur, Australien und ist im Besitz oder hält u. a. Mehrheitsanteile an der DF Deutsche Fiskal GmbH, der Artificial Intelligence for Retail AG und der retail7. Seit dem Börsengang 2008 ist das Unternehmen um mehr als das Siebenfache gewachsen und erwirtschaftete 2021 einen Umsatz von 130,8 Mio. Euro. GK wurde 1990 von CEO Rainer Gläß und Stephan Kronmüller gegründet und ist bis heute gründergeführt. Neben dem Hauptsitz in Schöneck betreibt die Gruppe mittlerweile 16 Standorte weltweit. GK hat das Ziel, das führende Unternehmen für Cloud-Lösungen im Einzelhandel weltweit zu werden, um so Konsumenten auf allen Kontinenten die bestmögliche Einkaufserfahrung zu ermöglichen.

Weitere Informationen zum Unternehmen: http://www.gk-software.com

Mittwoch, 4. März 2015

update software AG: Vorstand startet Delisting-Prozess

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

Wien/Frankfurt, 03. März 2015 - Der Vorstand der update software AG hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, den Prozess über ein Delisting der Aktien der Gesellschaft in die Wege zu leiten. Der Vorstand wird hierzu in den kommenden Wochen prüfen, ob er bei der Frankfurter Wertpapierbörse einen entsprechenden Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt (General Standard) stellen wird (sog. reguläres Delisting) oder ob eine gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungsmaßnahme (zum Beispiel in Form einer Umwandlung von einer AG in eine GmbH) angestrebt werden sollte, in dessen Zuge die Börsennotierung erlöschen würde (sog. kaltes Delisting).

Der Vorstand der update software AG tendiert aus heutiger Sicht dazu, eine gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungsmaßnahme vorzunehmen. Die endgültige Entscheidung wird allerdings erst nach detaillierter Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten sowie der Vor- und Nachteile der Varianten getroffen. Der Vorstand geht aus heutiger Sicht des Weiteren davon aus, dass das Delisting der Aktien der Gesellschaft im zweiten oder dritten Quartal 2015 erfolgen wird.

Donnerstag, 14. April 2016

Gesellschafterausschluss bei der Aurea Software GmbH (früher: update Software AG)

Bei der rechtsformwechselnd aus der früher börsennotierten update Software AG entstandenen Aurea Software GmbH, Wien, soll ein Gesellschafterausschluss (Squeeze-out) beschlossen werden.

Mittwoch, 15. Juni 2016

Anstehende Spruchverfahren

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt Minderheitsaktionäre insbesondere in folgenden anstehenden Spruchverfahren:
  • Agrar Invest Romania AG (Verschmelzung)
  • Analytik Jena AG (Squeeze-out, Eintragung und Bekanntmachung am 30. März 2016 - Antragsfrist endet am 30. Juni 2016)
  • Aurea Software GmbH, früher: update Software AG (Gesellschafterausschluss)
  • Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft (Squeeze-out)
  • Colonia Real Estate AG (Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag)
  • Creaton AG (Squeeze-out)
  • DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT (Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag)
  • ECO Business-Immobilien AG (Österreich: Gesellschafterausschluss)
  • elexis AG (Squeeze-out)
  • Gruschwitz Textilwerke AG (Squeeze-out)
  • net mobile AG (Squeeze-out)
  • NTT Com Security AG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Bekanntmachung am 3. Juni 2016)
  • Saint-Gobain Oberland Aktiengesellschaft (Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag)
  • VBH Holding AG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out)
  • Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft (Beherrschungsvertrag angekündigt)
 (Angaben ohne Gewähr)

Donnerstag, 13. Oktober 2016

Anstehende Spruchverfahren

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt Minderheitsaktionäre insbesondere in folgenden anstehenden Spruchverfahren:
  • Agrar Invest Romania AG (Verschmelzung, eingetragen am 28. September 2016, Bekanntmachung am 29. September 2016)
  • Aurea Software GmbH, früher: update Software AG (Gesellschafterausschluss)
  • Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft (Squeeze-out)
  • Colonia Real Estate AG (Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, eingetragen am 13. September 2016)
  • Creaton AG (Squeeze-out angekündigt)
  • DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT (Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Eintragung und Bekanntmachung am 24. August 2016)
  • elexis AG (Squeeze-out, Eintragung und Bekanntmachung am 12. August 2016)
  • Gruschwitz Textilwerke AG (Squeeze-out, eingetragen am 2. August 2016)
  • net mobile AG (Squeeze-out, eingetragen am 12. September 2016)
  • Verallia Deutschland AG (bisher: Saint-Gobain Oberland Aktiengesellschaft): Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag: noch Anfechtungsklage anhängig
  • VBH Holding AG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung im Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft am 14. September 2016)
  • Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft (Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag)
 (Angaben ohne Gewähr)

Freitag, 26. August 2016

Anstehende Spruchverfahren

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt Minderheitsaktionäre insbesondere in folgenden anstehenden Spruchverfahren:
  • Agrar Invest Romania AG (Verschmelzung)
  • Aurea Software GmbH, früher: update Software AG (Gesellschafterausschluss)
  • Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft (Squeeze-out)
  • Colonia Real Estate AG (Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag)
  • Creaton AG (Squeeze-out angekündigt)
  • DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT (Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Eintragung und Bekanntmachung am 24. August 2016)
  • ECO Business-Immobilien AG (Österreich: Gesellschafterausschluss)
  • elexis AG (Squeeze-out, Eintragung und Bekanntmachung am 12. August 2016)
  • Gruschwitz Textilwerke AG (Squeeze-out, eingetragen am 2. August 2016)
  • net mobile AG (Squeeze-out)
  • NTT Com Security AG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Bekanntmachung am 3. Juni 2016. Spruchanträge können noch bis zum 5. September 2016 gestellt werden.)
  • Saint-Gobain Oberland Aktiengesellschaft (Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag)
  • VBH Holding AG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out)
  • Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft (Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag)
 (Angaben ohne Gewähr)