Empfohlener Beitrag

Vier Millionen Seitenaufrufe der SpruchZ-Blogs

Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Donnerstag, 8. Mai 2008

DBV-Winterthur Holding AG: Endgültige Festlegung der Squeeze-Out-Barabfindung

Die AXA Konzern AG, Köln, hat dem Vorstand der DBV-Winterthur Holding AG in Konkretisierung des bereits am 18. Februar 2008 gestellten Übertragungsverlangens heute mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der DBV-Winterthur Holding AG auf die AXA Konzern AG als Hauptaktionärin gemäß §§ 327a ff. AktG (Squeeze-out) endgültig auf EUR 70,71 je Stückaktie der DBV-Winterthur Holding AG festgelegt hat.

Die Barabfindung nach § 327b AktG entspricht dem gewichteten durchschnittlichen Börsenkurs (entsprechend § 5 Abs. 1 WpÜG-Angebotsverordnung) der Aktie der DBV-Winterthur Holding AG in den drei Monaten vor dem 18. Februar 2008.

Der Squeeze-out bedarf der Zustimmung der Hauptversammlung der DBV-Winterthur Holding AG, welche hierüber in der für den 3. Juli 2008 geplanten ordentlichen Hauptversammlung Beschluss fassen soll.

DBV-Winterthur
Die DBV-Winterthur ist eine Versicherungsgruppe mit über 130-jähriger Erfahrung auf dem deutschen Markt. Im Geschäftsjahr 2006 erzielte sie Beiträge von rund 3,8 Milliarden Euro. Das Beitragsaufkommen liegt zu 55 Prozent in der Lebens-, zu 27 Prozent in der Kranken- und zu 18 Prozent in der Schadenversicherung. Die DBV-Winterthur bietet Versicherungsprodukte in den Sparten Lebens-, Kranken- und Schadenversicherung an, darüber hinaus auch Finanzierungen sowie Geldanlagen. Sie ist ein Tochterunternehmen der AXA Konzern AG und somit international in die AXA Group eingebunden.

Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG

Keine Kommentare: