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Donnerstag, 19. März 2009

Lindner Holding KGaA: Squeeze-out Verfahren, Urteil des Bundesgerichtshofs

Am 25. Februar 2005 hatte die Hauptversammlung der Gesellschaft die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Lindner Holding KGaA auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen. Gegen diesen Beschluss waren von verschiedenen Aktionären Anfechtungsklagen erhoben worden. Zuletzt erging hierzu das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 23. November 2006. Gegen dieses Urteil hatte die Gesellschaft Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt.

Nach mündlicher Verhandlung vom 16. März 2009 hat der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes auf das von der Gesellschaft eingelegte Rechtsmittel entschieden, dass das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 23. November 2006 aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht München zurückverwiesen wird.

Arnstorf, den 18.03.2009

Rückfragehinweis:
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

unser Aktionärsbüro, Frau Christine Nußbaumer
Lindner Holding KGaA
Postfach 11 80
D-94420 Arnstorf

Tel.: (0 87 23) 20-21 02
Fax: (0 87 23) 20-23 50

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