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Dienstag, 17. Juli 2012

Württembergische Leinenindustrie-Aktie: Festlegung der Barabfindung für Squeeze-Out auf EUR 425 je Aktie

Ad-hoc-Mitteilung vom 16. Juli 2012

Ulm - Der Vorstand der Württembergische Leinenindustrie Aktiengesellschaft (ISIN DE0007802001 / WKN 780200) ("Gesellschaft") und der Vorstand der VEM Vermögensverwaltung Aktiengesellschaft ("VEM") haben heute den Entwurf eines Verschmelzungsvertrags zwischen der Gesellschaft als übertragender Gesellschaft und VEM als übernehmender Gesellschaft aufgestellt. Der Entwurf des Verschmelzungsvertrags enthält den Hinweis, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung die übrigen Aktionäre der Gesellschaft nach § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG ausgeschlossen werden sollen.

Der Entwurf des Verschmelzungsvertrags enthält außerdem die aufschiebende Bedingung, dass ein Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die VEM als Hauptaktionärin in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen wird. Nach derzeitiger Planung soll der Verschmelzungsvertrag am 20. Juli 2012 abgeschlossen werden.

Die VEM hat der Gesellschaft heute außerdem mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out stattfindende Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die VEM gemäß § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG auf EUR 425,00 je Aktie festgelegt hat. Über den verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out soll in einer außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft Beschluss gefasst werden, die innerhalb von drei Monaten nach dem Abschluss des Verschmelzungsvertrags stattfinden muss. Diese Hauptversammlung ist für den 28. August 2012 geplant.

Württembergische Leinenindustrie Aktiengesellschaft
Der Vorstand

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