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Montag, 12. November 2012

Spruchverfahren Squeeze-out bei Aditron AG geht in die Verlängerung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Wie berichtet hatte das Landgericht (LG) Düsseldorf in dem seit 2003 laufenden Spruchverfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Aditron AG, Düsseldorf, auf die Rheinmetall AG den Barabfindungsbetrag mit Beschluss vom 29. August 2012 von EUR 26,50 deutlich auf EUR 36,44 heraufgesetzt (Az. 33 O 126/06 AktE). Gegen diese Entscheidung hat die nunmehr von der Kanzlei Gleiss Lutz vertretene Hauptaktionärin, die Rheinmetall AG, sofortige Beschwerde eingelegt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf führt das Beschwerdeverfahren unter dem Aktenzeichen I-26 W 25/12 (AktE).

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