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Donnerstag, 7. März 2013

HYMER AG: Konkretisierung des Übertragungsverlangens und Festlegung der Barabfindung

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

Bad Waldsee, 06.03.2013 - Die Erwin Hymer Vermögensverwaltungs AG, Bad Waldsee, hat dem Vorstand der HYMER AG heute mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der HYMER AG auf die Erwin Hymer Vermögensverwaltungs AG als Hauptaktionärin entsprechend dem Verfahren gemäß §§ 327a ff. AktG (sog. Squeeze Out) auf EUR 56,82 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der HYMER AG festgelegt hat. Die Erwin Hymer Vermögensverwaltungs AG bestätigt und konkretisiert damit ihr dem Vorstand der HYMER AG am 27.11.2012 übermitteltes Verlangen nach § 327a Abs. 1 AktG.

Über den Squeeze Out soll in der noch einzuberufenden ordentlichen Hauptversammlung der HYMER AG Beschluss gefasst werden, die voraussichtlich am 25.04.2013 stattfinden wird.

HYMER Aktiengesellschaft
- Der Vorstand -

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