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Mittwoch, 5. März 2014

Spruchverfahren Zürn, T. u.a. . /. QSC AG wegen Abfindungserhöhung aus Squeeze-out Info AG

ist heute der Beschluss des Landgerichts Hamburg eingegangen. Der Beschluss datiert vom 03. Februar 2014.

Es wird die Erhöhung der Barabfindung, die bei 18,86 € lag, abschlägig beschieden.
Im Beschluss wurde ausschließlich auf die Argumente der Antragsgegnerin eingegangen und diese heran gezogen.

45 Antragsteller
gem. Vertreter: Helmut Büchel

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