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Donnerstag, 3. Juli 2014

Pulsion Medical Systems SE: MAQUET Medical Systems AG und Pulsion Medical Systems SE werden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abschließen

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

Der Verwaltungsrat der Pulsion Medical Systems SE hat heute dem Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages gemäß §§ 291 ff. AktG zwischen der Pulsion Medical Systems SE als abhängigem Unternehmen und der MAQUET Medical Systems AG (einer indirekten Beteiligung der schwedischen Getinge AB) als herrschendem Unternehmen zugestimmt. Die MAQUET Medical Systems AG hält aktuell 78,26 Prozent der Aktien an der Pulsion Medical Systems SE (einschließlich der eigenen Aktien, die 0,06 Prozent am Grundkapital ausmachen).

Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bedarf der Zustimmung der außerordentlichen Hauptversammlung der Pulsion Medical Systems SE, die für den 14. August 2014 in München geplant ist, und der MAQUET Medical Systems AG.

In dem Vertrag bietet die MAQUET Medical Systems AG an, die Aktien der Minderheitsaktionäre der Pulsion Medical Systems SE gegen eine Barabfindung gemäß § 305 AktG in Höhe von 17,03 Euro je Aktie zu erwerben. Die Barabfindung entspricht dem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermittelten volumengewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der Pulsion Aktie im relevanten Drei-Monats-Zeitraum bis einschließlich 17. Februar  2014. An diesem Tag hat die MAQUET Medical Systems AG bekanntgegeben, dass die Mindestannahmequote erreicht wurde und die Absicht geäußert, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Pulsion Medical Systems SE abzuschließen. Dieser für die Barabfindung maßgebliche Börsenkurs liegt über dem im Rahmen einer unabhängigen Bewertung der Pulsion Medical Systems SE nach IDW S 1 durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ermittelten Wert pro Aktie der Pulsion Medical Systems SE und leicht über dem im Rahmen des öffentlichen Übernahmeangebotes von der MAQUET Medical Systems AG angebotenen Preis.

Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sieht zudem eine jährliche Ausgleichszahlung für die außenstehenden Aktionäre der Pulsion Medical Systems SE gemäß § 304 AktG in Höhe von 1,02 Euro brutto (bei derzeitiger Besteuerung 0,86 Euro netto) je Aktie vor.

In dem Gutachten der KPMG AG finden sich auch aktuelle Erwartungen für das laufende Geschäftsjahr 2014, das am 31. Dezember 2014 endet. Die in dem Gutachten veröffentlichten aktuellen Erwartungen für das laufende Jahr liegen im Rahmen des im Quartalsbericht zum 31. März 2014 veröffentlichten Ausblicks für Umsatz und bereinigte EBIT-Marge.

Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sowie der gemeinsame Bericht des Verwaltungsrats der Pulsion Medical Systems SE und des Vorstands der MAQUET Medical Systems AG zu dem Vertrag einschließlich des Gutachtens der KPMG AG sowie das Gutachten des unabhängigen, gerichtlich bestellten Prüfers WEDDING & Cie. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft werden zusammen mit der Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung der PULSION Medical Systems SE in den nächsten Tagen im Internet unter www.pulsion.com veröffentlicht.

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