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Dienstag, 2. September 2014

P&I Personal & Informatik AG: Erhöhung der an die Minderheitsaktionäre der P&I Personal & Informatik AG gemäß § 327b Abs. 1 S. 1 AktG zu zahlenden angemessenen Barabfindung

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

Die Argon GmbH mit Sitz in München hat der P&I Personal & Informatik AG (ISIN DE0006913403) heute mitgeteilt, die gemäß § 327b Abs. 1 S. 1 AktG an die Minderheitsaktionäre der P&I Personal & Informatik AG zu zahlende angemessene Barabfindung auf EUR 70,90 für jede auf den Inhaber lautende Stückaktie zu erhöhen, und damit ihr konkretisiertes Verlangen vom 3. Juli 2014 angepasst. Die Barabfindung war zum damaligen Zeitpunkt auf EUR 70,66 für jede auf den Inhaber lautende Stückaktie festgesetzt worden. Die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat im Rahmen der Aktualisierung der Unternehmensbewertung festgestellt, dass sich aufgrund einer zwischenzeitlichen Veränderung der Zinskonditionen sowie weiterer Kapitalmarktparameter der objektivierte Unternehmenswert der P&I Personal & Informatik AG erhöht hat. Die Argon GmbH wird in der Hauptversammlung am 2. September 2014 einen entsprechenden Beschlussantrag stellen.

Wiesbaden, den 1. September 2014

Der Vorstand

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