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Donnerstag, 19. Februar 2015

OnVista AG: Kapitalerhöhung um 10 % unter Ausschluss des Bezugsrechts

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

Kapitalerhöhung um 10 % unter Ausschluss des Bezugsrechts - ggf. erhöhter Eigenkapitalbedarf der OnVista AG als Finanzholding im Sinne der Eigenmittel-Verordnung CRR

Köln, 19. Februar 2015 - Der Vorstand der OnVista AG hat mit heutiger Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung des bestehenden genehmigten Kapitals durch Ausgabe von 670.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 (dies entspricht 10 % des derzeitigen Grundkapitals) gegen Bareinlagen und unter Ausschluss des Bezugsrechts der bestehenden Aktionäre gemäß § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG zu erhöhen. Die neuen Aktien sind entsprechend den bestehenden Aktien ab dem 1. Januar 2014 dividendenberechtigt. Zur Zeichnung und Übernahme der neuen Aktien ist die Mehrheitsaktionärin, die Boursorama S.A. Boulogne-Billancourt, Frankreich, zugelassen worden. Der Ausgabepreis je neuer Aktie beträgt EUR 3,8234 und entspricht dem volumengewichteten Durchschnitt der Börsenschlusskurse der letzten 5 Börsenhandelstage vor der Beschlussfassung. Es wurde kein Abschlag vorgenommen, so dass der Ausgabepreis damit etwa auf der Höhe des aktuellen Börsenkurses liegt. Der Gesellschaft wird aus der Kapitalerhöhung somit ein Bruttoemissionserlös von etwa EUR 2.561.678 zufließen.

Die mit der Kapitalerhöhung erreichte Verbesserung der Eigenkapitalausstattung der OnVista AG erfolgt vor dem Hintergrund, dass die OnVista AG aufgrund ihrer Einstufung als sogenannte Finanzholding aufgrund geänderter bankaufsichtsrechtlicher Anforderungen künftig höhere Eigenmittel nachweisen muss. Zusätzlich zu der heute beschlossenen Kapitalerhöhung werden nach Einschätzung der Gesellschaft voraussichtlich weitere Eigenmittel in größerem Umfang erforderlich. Die Mehrheitsaktionärin Boursorama S.A. hat bereits zugesagt, bei Bedarf der Gesellschaft die aufsichtsrechtlich erforderlichen Eigenmittel in dem notwendigen Umfang zuzuführen. Entsprechende Abstimmungen mit den Aufsichtsbehörden sowie die Festlegung der genauen Höhe der Eigenmittelausstattung erfolgen derzeit.

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