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Mittwoch, 18. Februar 2015

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der INTERSEROH SE (jetzt: ALBA SE): Gutachter kommt zu höheren Werten

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem zwischen der INTERSEROH SE (nunmehr: ALBA SE) als abhängiger Gesellschaft und der ALBA Group plc & Co. KG als herrschendem Unternehmen abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag hat der vom Landgericht Köln bestellte Sachverständige nunmehr sein Gutachten vorgelegt. Prof. Dr. Christian Aders, CVA, CEFA von der ValueTrust Financial Advisors SE kommt darin zu einer nach seiner Auffassung angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 47,87 je Aktie und auf eine Netto-Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 4,31. Die Antragsgegnerin hatte einen Abfindungsbetrag in Höhe von EUR 46,38 und einen Ausgleich in Höhe von EUR 3,25 netto (bzw. EUR 3,94 brutto) angeboten.

In dem Gutachten vom 26. Januar 2015 nennt der Sachverständige eine Bandbreite von EUR 46,83 bis EUR 51,23 bei einer Bewertung anhand der DCF-Methode. Anhand von Multiplikator-Analysen ermittelte er eine Bandbreite von EUR 43,34 bis EUR 50,23 je INTERSEROH-Aktie.

Die Aktien der nunmehrigen ALBA SE notierten in der Zwischenzeit (seit Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags) meist über EUR 60,-, in der Spitze bis über EUR 65,-, zuletzt bei ca. EUR 50,-.

LG Köln, Az. 82 O 66/11
Wiederhold u.a. ./. ALBA Group plc & Co. KG

84 Antragsteller

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