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Freitag, 27. Februar 2015

Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out bei der EHLEBRACHT AG

Unternehmensmitteilung nach Entry Standard-Bedingungen

Quasi Ad hoc

EHLEBRACHT AG: Mitteilung über die Absicht einer Konzernverschmelzung der EHLEBRACHT AG auf die E & Funktionstechnik Holding AG und eines Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der EHLEBRACHT AG im Zusammenhang mit der Verschmelzung (umwandlungsrechtlicher Squeeze-Out)

Enger, 27. Februar 2015 - Die E & Funktionstechnik Holding AG, Köln hat der EHLEBRACHT AG, Enger mitgeteilt, in Verhandlungen über den Abschluss eines Verschmelzungsvertrags zwischen der EHLEBRACHT AG als übertragende Gesellschaft und der E & Funktionstechnik Holding AG als übernehmende Gesellschaft eintreten zu wollen, und den Entwurf eines Verschmelzungsvertrags übersandt.

Die E & Funktionstechnik Holding AG ist derzeit unmittelbar mit ca. 90,0832 Prozent an der EHLEBRACHT AG beteiligt. Der Entwurf des Verschmelzungsvertrags enthält den Hinweis, dass die übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der EHLEBRACHT AG im Zusammenhang mit der Verschmelzung nach § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung ausgeschlossen werden sollen.

Der Vorstand der EHLEBRACHT AG beabsichtigt mit dem Vorstand der E & Funktionstechnik Holding AG über den Abschluss des von der E & Funktionstechnik Holding AG übersandten Entwurfs eines Verschmelzungsvertrags zu verhandeln.

Bei Rückfragen: Ehlebracht AG, Bernd Brinkmann, Vorstand, Tel.:05223/185128,
E-mail: b.brinkmann@ehlebracht-ag.com, Internet: http://www.ehlebracht-ag.com

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