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Dienstag, 14. Juli 2015

WESTGRUND Aktiengesellschaft: Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 Abs. 1 WpHG

Die Gesellschaft hat heute entschieden, einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen. Die Aktien der WESTGRUND Aktiengesellschaft sind derzeit im Prime Standard, Teilbereich des regulierten Marktes an der Frankfurter Wertpapierbörse mit weiteren Zulassungsfolgepflichten, notiert. Die Gesellschaft rechnet damit, dass die Entscheidung über den Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt durch die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse kurzfristig erfolgen und mit deren Veröffentlichung wirksam werden wird. Die bestehende Notierung der Aktien der Gesellschaft im regulierten Markt der Börse Düsseldorf soll dagegen zunächst weiter bestehen bleiben.

In Folge des Übernahmeangebots der ADLER Real Estate AG an die Aktionäre der WESTGRUND Aktiengesellschaft hat sich die Aktionärsstruktur der Gesellschaft grundlegend geändert. Der Free Float beträgt gegenwärtig nur noch 5,1 %. Vor diesem Hintergrund hält der Vorstand es für angemessen, zukünftig auf die Notierung im Prime Standard, die mit besonderen Transparenzpflichten und gesteigerten Anforderungen an die Erstellung und Veröffentlichung von Finanzberichten verbunden ist, zu verzichten. Hierdurch wird der mit einer Notierung der Aktien der Gesellschaft im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse, Teilbereich Prime Standard, verbundene Verwaltungs- und Kostenaufwand künftig vermieden.

30. Juni 2015

Der Vorstand

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