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Dienstag, 21. Juli 2015

ZEAG Energie AG: ZEAG Energie AG beschließt Delisting der ZEAG-Aktie zu beantragen

Ad-hoc Mitteilung nach § 15 WpHG

Der Vorstand der ZEAG Energie AG ("ZEAG") hat heute beschlossen, den Widerruf der Zulassung der ZEAG-Aktien (ISIN DE0007816001) zum Handel im regulierten Markt bei der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart als dem einzigen regulierten Markt, zu dem die ZEAG-Aktien zugelassen sind, zu beantragen (Delisting) sowie auf eine Aufhebung der Einbeziehung der ZEAG-Aktien in den Freiverkehr der Börse Berlin hinzuwirken. Diesem Beschluss hat der Aufsichtsrat in seiner heutigen Sitzung zugestimmt.

Nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung aller Gesamtumstände rechtfertigt nach Einschätzung der ZEAG bei einem Streubesitz von unter 2 Prozent der noch bestehende Nutzen der Börsennotierung den damit verbundenen Aufwand nicht mehr. Aufgrund des freiwilligen öffentlichen Angebots der EnBW Energie Baden-Württemberg AG ("EnBW") zum Erwerb aller Aktien der Streubesitzaktionäre der ZEAG, das die EnBW für den Fall eines Delisting-Beschlusses durch Vorstand und Aufsichtsrat der ZEAG angekündigt hat (vgl. die Ad-hoc-Mitteilung vom 15.7.2015), sind nach Auffassung der ZEAG die Interessen der Streubesitzaktionäre gewahrt. Dies war im Rahmen der Gesamtabwägung ein maßgeblicher Aspekt, da hiermit mögliche nachteilige Folgen eines Delisting in erheblichem Maße abgemildert werden.

Der Vorstand geht davon aus, dass der nun zu beantragende Widerruf der Börsenzulassung der ZEAG-Aktien sechs Monate nach seiner Veröffentlichung durch die Geschäftsführung der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart wirksam wird und die Börse Berlin zeitgleich die Einbeziehung der ZEAG-Aktie in den Freiverkehr aufheben wird. Anschließend werden die ZEAG-Aktien weder im regulierten Markt noch im Freiverkehr der Börse Berlin handelbar sein.

Heilbronn, den 20.07.2015

Der Vorstand

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