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Samstag, 1. August 2015

Squeeze-out bei der Harpen AG: Landgericht Dortmund hebt Abfindung auf EUR 23,58 an

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem 10 Jahre dauernden Spruchverfahren zu dem am 15. Oktober 2004 beschlossenen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre bei der Harpen Aktiengesellschaft, Dortmund, kommt es - wie bereits nach Vorlage des Sachverständigengutachtens zu erwarten, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2013/07/squeeze-out-harpen-ag-gutachter-sieht.html - zu einer deutlichen Nachbesserung des von der Antragsgegnerin, der RWE AG, angebotenen Abfindungsbetrags. Das Landgericht (LG) Dortmund hat nunmehr mit Beschluss vom 22. Juli 2015 die Abfindung je Harpen-Aktie auf EUR 23,58 angehoben. Dies entspricht einem Aufschlag von fast 21 % zu den ursprünglich angebotenen EUR 19,50.

Der Börsenkurs laut BaFin (vor der Squeeze-out-Bekanntmachung) lag bei EUR 18,73. Die RWE AG hatte die Barabfindung auf EUR 19,50 festgelegt und 2008 vergleichsweise (aber erfolglos) EUR 21,50 je Harpen-Aktie geboten. Der vom LG Dortmund bestellte Gutachter, WP/StB Dipl.-Kfm Wolfgang Deitmer, kam in seinem Sachverständigengutachten auf einen Ertragswert von EUR 23,58, dem nunmehr gerichtlich festgesetzten Betrag.

Gegen den Beschluss des LG Dortmund können die Beteiligten Beschwerde einlegen.
 
LG Dortmund, Beschluss vom 22. Juli 2015, Az. 20 O 115/05 (AktE)
Lindemann u.a. gegen RWE AG
74 Antragsteller
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, RWE AG:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf

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