Empfohlener Beitrag

Vier Millionen Seitenaufrufe der SpruchZ-Blogs

Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Donnerstag, 14. April 2016

BWT AG: Möglicher Erwerb

Adhoc Mitteilung gemäß § 48d Abs. 1 BörseG

Mondsee - BWT AG befindet sich derzeit in Diskussionen betreffend eines möglichen Erwerbes der Culligan Gruppe ("Culligan"), einem internationalen Wasseraufbereiter mit dem operativen Hauptsitz in Rosemont, Illinois, USA (die "Transaktion"). Bislang hat BWT AG keine bindende Vereinbarung betreffend die Transaktion abgeschlossen und es ist unklar, ob eine bindende Vereinbarung zustande kommen wird. Weiters ist unklar, ob Culligan diese oder eine andere Transaktion (auch mit möglichen anderen Käufern) überhaupt verfolgen wird. Die laufenden Diskussionen hängen insbesondere auch vom zufriedenstellenden Abschluss einer Due Diligence und einer zufriedenstellenden Transaktionsdokumentation ab. Falls die Diskussionen zum Abschluss einer bindenden Vereinbarung betreffend die Transaktion führen, ist zu erwarten, dass die Durchführung der Transaktion von üblichen aufschiebenden Bedingungen abhängen wird (wie insbesondere der Genehmigung durch zuständige Fusionskontrollbehörden), welche zwischen den Parteien dieser bindenden Vereinbarung zu vereinbaren sein werden. Die Finanzierung der Transaktion könnte auch eine Kapitalerhöhung bei der BWT AG umfassen. Der vorgeschlagene Aktienpreis für eine etwaige Kapitalerhöhung soll höchstens EUR 19,50 betragen. Details einer etwaigen Kapitalerhöhung stehen derzeit noch nicht fest.

Keine Kommentare: