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Montag, 9. Mai 2016

IVA - der österreichische Interessenverband für Anleger: Richtigstellung zu Constantia Packaging-Nachbesserungsrechte

In einem namentlich nicht gezeichneten Artikel im trend 18/16 werden durch falsche und einseitige Informationen eines anonymen "Insiders" der IVA und meine Person tendenziös in ein "Zwielicht" gerückt.

Dazu die Fakten:
  • Die Nachbesserungsrechte wurden vom IVA und nicht von mir als Privatperson angekauft. 
  • Kein einziges Stück wurde unter Ausnützung einer völlig frei erfundenen mir unterstellten Vorausinformation erworben. 
  • Der IVA ist ein gemeinnütziger Verein, der Vorstand erhält für seine Tätigkeit keine Vergütung. 
  • Ein möglicher Überschuss aus dem Ankauf von Nachbesserungsrechten wird zur Deckung der Kosten verwendet (Insertion in der "Wiener Zeitung“, Spesen und Gebühren der Transaktion). 
  • Alle Verkaufswilligen wurden eingehend informiert und darauf aufmerksam gemacht, dass ein Behalt der Nachbesserungsrechte mit hoher Wahrscheinlichkeit wirtschaftlich günstiger ist. 
  • Das Angebot war schon aufgrund der beschränkten Finanzmittel des IVA limitiert. 
  • Das Angebot war als defensive Maßnahme und Reaktion auf im Markt kursierende Angebote, die bei vielen Privatanlegern Verwirrung auslösten, konzipiert. 
  • Die Ergänzung des Gutachtens vom 19.9.2013 ist mit 29.5.2015 datiert und stellt einen um ca. einen Euro geringeren (!) Nachbesserungswert fest. 
  • Die Ergebnisse des Gutachtens wurden von den Antragsgegnern in der Sitzung vom 28.1.2016 nicht akzeptiert. Es ist daher mit einer weiteren, signifikanten zeitlichen Verzögerung mit unsicherem Ausgang zu rechnen. 

Zusammenfassend kann festgestellt, dass dem IVA bislang, nach immerhin fast drei Jahren, nur Kosten entstanden sind. Sollte in den nächsten Jahren ein Überschuss entstehen, der naturgemäss nur gering sein kann, so wird dieser für die Aktivitäten des IVA und für den Anlegerschutz in Österreich verwendet.

Dr. Wilhelm Rasinger

Quelle: IVA

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