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Donnerstag, 11. August 2016

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der WMF AG: Verhandlung am 17. Januar 2017

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre bei der früheren WMF AG, 73312 Geislingen an der Steige, hat das Landgericht Stuttgart einen Verhandlungstermin auf den 17. Januar 2017 angesetzt. Bei diesem Termin sollen die sachverständigen Prüfer, Herr WP Wahlscheidt und Herr WP Breithaupt von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly Roelfs, 40474 Düsseldorf, zu ergänzenden Erläuterung des Prüfungsberichts angehört werden.

Die früher als Finedining Capital AG firmierende und zur KKR-Gruppe gehörende Hauptaktionärin hatte eine Barabfindung in Höhe von EUR 58,37 je Stamm- und Vorzugsstückaktie der WMF AG angeboten, vgl. http://spruchverfahren.blogspot.de/2015/03/bekanntmachung-uber-die-barabfindung.html. WMF ist kürzlich zu einem deutlich höheren Preis weiterverkauft worden.

LG Stuttgart, Az. 31 O 53/15 KfH SpruchG
Jaeckel, P. u.a. ./. WMF Group GmbH

50 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Ulrich Wecker, 70182 Stuttgart
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, WMF Group GmbH:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 80802 München

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