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Samstag, 25. Februar 2017

AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG: Squeeze-out-Beschluss im Handelsregister eingetragen

Ad-hoc-Mitteilung

Essen, 24. Februar 2017

Das Amtsgericht Essen hat uns heute mitgeteilt, dass der Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG vom 15. Dezember 2016 über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG auf die Thelen Holding GmbH (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 0,60 für je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie gemäß §§ 327a ff. AktG am 24. Februar 2017 in das Handelsregister der AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG beim Amtsgericht Essen eingetragen wurde. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind alle Aktien der Minderheitsaktionäre der AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG kraft Gesetzes auf die Thelen Holding GmbH übergegangen. Die Notierung der Aktien der AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG wird voraussichtlich in Kürze enden.

Für die Abwicklung der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre sowie der Gewährung der angemessenen Barabfindung wird auf die Bekanntmachung verwiesen, die von Seiten der Thelen Holding GmbH demnächst im Bundesanzeiger veröffentlicht wird.

AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG
Der Vorstand

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