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Mittwoch, 1. Februar 2017

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Colonia Real Estate AG (jetzt: TAG Colonia-Immobilien AG)

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Colonia Real Estate AG, Hamburg, hat das LG Hamburg die eingegangenen Spruchanträge von insgesamt 64 Minderheitsaktionären zu dem führenden Verfahren mit dem Az. 412 HKO 96/16 verbunden. Mit Beschluss vom 25. Januar 2017 hat es Herrn Rechtsanwalt Dr. Johannes Dieß zum gemeinsamen Vertreter bestellt.

Mit dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag unterstellt sich die Gesellschaft den Weisungen der zum TAG-Konzern gehörenden TAG Beteiligungs- und Immobilienverwaltungs GmbH. Mit der kürzlichen Umfirmierung in TAG Colonia-Immobilien AG wird die Einbindung in dern Konzern unterstrichen.

LG Hamburg, Kammer 12 für Handelssachen, Az. 412 HKO 96/16
Jaeckel, J. u.a. ./. TAG Beteiligungs- und Immobilienverwaltungs GmbH
64 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Johannes Dieß, 20354 Hamburg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, TAG Beteiligungs- und Immobilienverwaltungs GmbH: Rechtsanwälte Noerr LLP, 80333 München

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