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Freitag, 8. Dezember 2017

Abwicklung der Nachbesserungszahlung zum Squeeze-out bei der ABB AG

ABB Asea Brown Boveri AG
Zürich/Schweiz


Ergänzende Bekanntmachung
an die ehemaligen Aktionäre der ABB AG, Mannheim
über die Erhöhung der Barabfindung
im Zusammenhang mit der Übertragung der Aktien
der Minderheitsaktionäre der ABB AG auf die ABB Asea Brown Boveri AG (Squeeze-out)
aufgrund gerichtlichem Beschluss vom 12. September 2017
im Spruchverfahren bei dem Oberlandesgericht Karlsruhe
– ISIN DE0005291009 / WKN 529 100 –


Aufgrund eines Beschlusses des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 12. September 2017 wurde die von der ordentlichen Hauptversammlung der ABB AG am 29. August 2002 festgesetzte Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Hauptaktionärin ABB Asea Brown Boveri AG von Euro 270,00 je Aktie um Euro 0,60 auf Euro 270,60 je Aktie erhöht.

Die Erhöhung der Barabfindung („Nachbesserungsbetrag“) wird von der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, als Zentralabwicklungsstelle durchgeführt. Die betroffenen Depotbanken werden gebeten, Ansprüche berechtigter ehemaliger Aktionäre der ABB AG („ABB“) auf Vergütung des Nachbesserungsbetrags umgehend zu ermitteln. Die nicht untergebrachten Nachbesserungsbeträge zzgl. Zinsen werden an die Gesellschaftskasse der ABB Asea Brown Boveri AG übertragen.

Ehemalige ABB-Aktionäre, die nach wie vor bei dem Kreditinstitut ein Konto unterhalten, über das seinerzeit die ursprüngliche Barabfindung im Rahmen der Übertragung der Aktien der ABB-Minderheitsaktionäre auf die ABB Asea Brown Boveri AG („ABB Asea“) abgewickelt wurde, brauchen hinsichtlich der Gutschrift des Nachbesserungsbetrags zzgl. Zinsen nichts zu veranlassen. Sie erfolgt auf Initiative der Depotbanken provisions- und spesenfrei voraussichtlich am 15. Dezember 2017.

Berechtigte ehemalige ABB-Aktionäre, die zwischenzeitlich ihre Bankverbindung gewechselt haben, werden gebeten, sich möglichst umgehend mit ihrer Depotbank bzw. mit demjenigen Kreditinstitut in Verbindung zu setzen, über welches seinerzeit die ursprüngliche Gegenleistung im Zusammenhang mit der Übertragung der Aktien der ABB-Minderheitsaktionäre auf die ABB Asea (Squeeze-out) abgewickelt wurde, um dort ihre Ansprüche geltend zu machen.

Ehemalige ABB-Aktionäre, die noch auf die Firma „Asea Brown Boveri Aktiengesellschaft“ lautenden Aktienurkunden (inkl. Gewinnanteilscheinen Nr. 7ff. und Talon) der ABB besitzen, werden gebeten, sich an die Commerzbank AG, GSMO 3.1.2, Events Domestic, Neue Börsenstraße 1, 60487 Frankfurt am Main, zur Entgegennahme der ursprünglichen Barabfindung sowie der Nachbesserung zzgl. Zinsen zu wenden.

Die ursprüngliche Barabfindung sowie der Nachbesserungsbetrag zzgl. Zinsen gelangen ohne Abzug von Abschlagsteuern zur Auszahlung. Zinsen sind jedoch einkommensteuerpflichtig. Im Hinblick auf die persönliche steuerliche Behandlung wird den berechtigten ehemaligen ABB-Aktionären empfohlen, ihren steuerlichen Berater zu konsultieren.

Bei eventuellen Rückfragen werden die berechtigten ehemaligen ABB-Aktionäre gebeten, sich an ihre jeweilige Depotbank zu wenden.

Zürich/Schweiz, im Dezember 2017

ABB Asea Brown Boveri AG

Quelle: Bundesanzeiger vom 7. Dezember 2017

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